| Anwesend: | Sascha Hebel (für Dr. Frank Klein) - Martin Hensel - Reiner Ley - Marco Pfromm (für Thilo Weimar) - Sascha Rüger - Matthias Vollmer - Andre Wenzel |
| Entschuldigt: | Dr. Frank Klein - Thilo Weimar |
| Gemeindevorstand: | Bgm. Möller - Horst Habermehl |
| Gäste: | ./. |
| 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der stellv. Vorsitzende Andre Wenzel begrüßt die Anwesenden, stellt die
ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 2. Feststellung der Tagesordnung |
Zu der Tagesordnung bestehen keine Änderungswünsche.
| 3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11. Mai 2022 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
| 4. Beratung und Beschlussempfehlung zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung mit den Gebührenanpassungen zum 01. August 2022 und zum 01. August 2023. Die Satzungsänderung tritt zum 01. August 2022 in Kraft.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 5. Beratung und Beschlussempfehlung zur Begründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG); hier: | ||
| 1. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung | |
| 2. | Antrag auf Förderung | |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt,
| a) | eine Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit den Kommunen Heringen (Werra), Kirchheim und Neuenstein als Verbundpartner auf Basis der Rahmenvereinbarung des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 07.12.2021 zu begründen; |
| b) | eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung dieser Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den Verbundpartnern zu schließen (Anlage 1) und |
| c) | zum Zwecke der Förderung dieses Kooperationsverbundes auf dem Dienstweg einen Antrag auf Förderung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu richten (Anlage 2). |
Die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die Bildung einer IKZ mit den Kommunen Heringen (Werra), Kirchheim und Neuenstein ist abzuschließen (Anlage 1). Die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung des Ministeriums im Hinblick auf Bewilligung von Förderantrag und Gewährung einer Zuwendung zu informieren.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 6. Beratung und Beschlussempfehlung über Grundstücksankauf zur Erweiterung des Gewerbegebietes „In der Aue“ |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Flächen Flur 6 – Flurstück 82/4 - 82/3 - 82/2 - Gemarkung Oberlengsfeld - Größe 27.390 m², zum Preis von XXX Euro über eine Erweiterung des bestehenden Bodenbevorratungsvertrages der Hessischen Landgesellschaft von XXX zu erwerben.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 7. Beratung und Beschlussempfehlung über Grundstücksankauf zur Erschaffung eines neuen Wohngebietes in zentraler Lage |
Aus den Beratungen ergeht, dass die Kommune sich die Zugriffsmöglichkeit für die Gesamtfläche wahren sollte. Daher wird die Erweiterung des Beschlussvorschlages erwünscht und der nachstehende Änderungsantrag zur Abstimmung gebracht:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Teilfläche (Fläche 1) Flur 1 - Flurstück 51/1 - Gemarkung Oberlengsfeld - Größe 14.091 m², zum Preis von XXX Euro über eine Erweiterung des bestehenden Bodenbevorratungsvertrages der Hessischen Landgesellschaft von XXX zu erwerben mit dem Ziel zunächst 15 Bauplätze in zentraler Lage zu erschaffen. Zusätzlich ist ein Optionsvertrag für die Fläche 2 (23.805 m²) mit selbigen Konditionen abzuschließen.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Aufgrund der einstimmigen Annahme des Änderungsantrages wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.
| 8. kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
Bgm Möller berichtet, dass im Ortsteil Landershausen ein Fremdwassereintritt von 6 Liter/Sekunde lokalisiert wurde, der in das Kanalnetz läuft und Folge dessen auch in der Kläranlage kostenpflichtig behandelt wird. Zudem konnte bereits ein Fremdwassereintritt im Ortsteil Hilmes durch eine beauftragte Baufirma behoben werden. Im Ortsteil Oberlengsfeld wird zurzeit geprüft, ob auch hier Fremdwasser in das Kanalnetz eintritt.
Weiterhin gibt Bgm Möller bekannt, dass sich bei dem heutigen Gespräch mit der Unteren und Oberen Wasserbehörde herausstellte, dass derzeit weder eine Ertüchtigung/Neubau der Kläranlage (aufgrund der zukünftig zu erwartenden gesteigerten gesetzlichen Vorgaben) noch die Weiterleitung nach Bad Hersfeld mittels Abwasserdruckleitung realisierbar ist. Die Bad Hersfelder Kläranalage kann zusätzliche Abwässer von 75 Liter/Sekunde aufnehmen. Jedoch fallen bei den Gemeinden Friedewald und Schenklengsfeld 118,5 Liter/Sekunde an. Die 118,5 Liter/Sekunde sind dem hohen Fremdwasseranteil geschuldet, welcher im Schenklengsfelder Gemeindegebiet aufgrund der umfangreichen Kanalbaumaßnahmen in den letzten Jahren von 85% auf 76% reduziert werden konnte. Die Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise erfolgt mit den Fachbehörden. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.