am 21. Dezember 2023 im Dorfheim Oberlengsfeld
| Beginn: | 19.30 Uhr |
| Ende: | 21.00 Uhr |
Gesetzliche Mitgliederzahl: 23
| Anwesend: | Es fehlten entschuldigt: | ||
| 1.) | Bolzt, Florian | 1.) | Bock, Hartmut |
| 2.) | Daube, Rainer | 2.) | Dembinski, Sandra |
| 3.) | Ellermann, Max | 3.) | Eichenauer, Frank |
| 4.) | Hartdegen, Tanja | 4.) | Göllmann, Peter |
| 5.) | Hebel, Katja | 5.) | Petzold, Dieter |
| 6.) | Hebel, Sascha | 6.) | Pfromm, Marco |
| 7.) | Hensel, Martin |
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| 8.) | Dr. Klein, Frank |
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| 9.) | Langer, Udo |
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| 10.) | Ley, Reiner |
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| 11.) | Meeßen, Johanna |
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| 12.) | Mörmel-Roßbach, Cornelia |
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| 13.) | Rüger, Sascha |
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| 14.) | Trinks, Uwe |
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| 15.) | Vollmer, Matthias |
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| 16.) | Wenzel, Andre |
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| 17.) | Wolf, Jürgen |
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Gemeindevorstand
| 1.) | Bgm. Möller | 1.) | Rüger, Siegfried |
| 2.) | Habermehl, Horst | 2.) | Wedel, Alicia |
| 3.) | Hebel, Hans-Jürgen |
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| 4.) | Lüders, Beate |
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| 5.) | Manske, Horst |
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| 6.) | Pfromm, Georg |
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Gäste
6 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 12. Dezember 2023 auf Donnerstag, den 21. Dezember 2023, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Dorfheim Oberlengsfeld) einberufen worden.
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. November 2023 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Verkaufspreises für Grundstücke in der Gemarkung Oberlengsfeld |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Verkaufspreises für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 (Gewerbegebiet) in Bezug auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.02.2020 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung und Änderung der Verfahrensdurchführung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“, Gemeinde Schenklengsfeld, Ortsteil Hilmes |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5. „Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr.4 Gemarkung Oberlengsfeld“ mit 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungs- u. Satzungsbeschluss |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Nr. 9.1 Gewerbegebiet "In der Aue" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungs- u. Satzungsbeschluss |
| 10. | Unterrichtung der Gemeindevertretung gem. § 112 HGO über den aufgestellten Jahresabschluss 2022 |
| 11. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 12. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 13. | Aussprache über die Ergebnisse des Akteneinsichtsausschusses |
| 14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Festausschuss „50 Jahre Gebietsreform - 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld |
| 15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Brücke Malkomes |
| 16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Kläranlage Malkomes |
| 17. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Kläranlage Wippershain |
Herr Ortsvorsteher Licht begrüßt die Anwesenden, wünscht der Versammlung einen guten Verlauf und allen Anwesenden ein gesegnetes Weichnachtfest sowie alles Gute für das neue Jahr.
1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gibt bekannt, dass Frank Eichenauer für den ausgeschiedenen Jörg Riemenschneider in die Gemeindevertretung nachrückt.
2. | Feststellung der Tagesordnung |
Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.November 2023 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
4. | Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Verkaufspreises für Grundstücke in der Gemarkung Oberlengsfeld |
Der Hessischen Landgesellschaft ist durch den Gemeindevorstand die Freigabe zum Verkauf einer erforderlichen Grundfläche von 9.416 Quadratmetern zur Errichtung einer Seniorenresidenz zum Preis von XX Euro pro Quadratmeter an die exsos zu erteilen. Das erforderliche Grundstück wird im Grundbuch des Amtsgerichtes Bad Hersfeld, Grundbuch von Oberlengsfeld unter folgender Bezeichnung geführt: Blatt 267, lfd. Nr. 33, Gemarkung Oberlengsfeld, Flur 1, Flurstück 51/1, Landwirtschaftsfläche, Im Melm, zur Größe von 37.896 qm.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
5. | Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Verkaufspreises für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 (Gewerbegebiet) in Bezug auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.02.2020 |
Frau Hartdegen stellt gemäß den Beratungen in der gemeinsamen Ausschuss-Sitzung folgenden Änderungsantrag:
Bis auf weiteres wird der Verkaufspreis für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 mit XX €/qm für die 9 interessierten Firmen angesetzt. Mit allen anderen Firmen ist der Verkaufspreis mindestens kostendeckend zu gestalten.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Aufgrund der einstimmigen Annahme des Änderungsantrages wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.
6. | Beratung und Beschlussfassung über einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ |
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den erforderlichen Durchführungsvertrag mit der Firma exsos zu schließen.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
7. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung und Änderung der Verfahrensdurchführung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“, Gemeinde Schenklengsfeld, Ortsteil Hilmes |
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
8. | Beratung und Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5. „Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr.4 Gemarkung Oberlengsfeld“ mit 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungs- u. Satzungsbeschluss |
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
9. | Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Nr. 9.1 Gewerbegebiet "In der Aue" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungs- u. Satzungsbeschluss |
Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des zweiten erneuten Beteiligungsverfahrens (3. Offenlage) gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägungen zu beschließen.
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.
Die 12. Änderungsplanung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dieser tritt damit in Kraft.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
10. | Unterrichtung der Gemeindevertretung gem. § 112 HGO über den aufgestellten Jahresabschluss 2022 |
Die Bilanzsumme verringert sich im Vergleich zu 2021 um 1.990.270,03 € auf 45.897.334,04 €.
Auf der Aktivseite reduzieren sich die flüssigen Mittel von 2.429.798,26 € auf 648.737,94 €. Gleichzeitig sinken auf der Passivseite die Verbindlichkeiten. Diese belaufen sich zum 31.12.2022 auf 24.105.304,08 €, wovon 21.509.225,46 € auf Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen entfallen.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Überschuss ab. Dieser beträgt 922.428,75 € anstelle eines geplanten Fehlbetrages von 298.410,00 €.
Die geplanten ordentlichen Erträge in Höhe von 10.306.790 € konnten übertroffen werden und belaufen sich zum 31.12.2022 auf 10.611.449,03 €. Die Abweichung in Höhe von 304.659,03 € entspricht 2,95 % des Planansatzes. Die größten Mehrerträge weisen die Erträge aus Steuern und steuerähnliche Erträge einschl. Erträge aus gesetzlichen Umlagen und die größten Mindererträge die Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen (67.062,75 €) aus.
Bei den Erträgen aus Steuern und steuerähnliche Erträge einschl. Erträge aus gesetzlichen Umlagen konnte bei der Gewerbesteuer ein Mehrertrag von 363.756,89 € erzielt werden. Anstatt des ursprünglichen Haushaltsansatzes von 755.000 € wurden 1.118.756,89 € erreicht.
Die geplanten ordentlichen Aufwendungen von 10.181.550 € konnten im Wesentlichen aufgrund von Einsparungen bei den Personalaufwendungen, den Sach- und Dienstleistungen sowie niedrigeren Steueraufwendungen einschließlich der Aufwendungen für gesetzliche Umlageverpflichtungen erzielt werden und betragen zum 31.12.2022 9.261.212,87 €.
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2022 nun 6.667.917,38 €.
11. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
Am 29.11.2023 ist eine Anhörung zu einer erweiterte Sanierungsanordnung der Unteren Wasserbehörde für die Kläranlage im OT Wippershain bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen. Diese bezieht sich auf festgestellte Mängel während der Ortsbegehung am 21.11.2023 durch die Untere Wasserbehörde. Am 15.12.2023 ist in Folge dessen die zusätzliche wasserrechtliche Anordnung gem. § 63 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an die Gemeinde Schenklengsfeld in Schriftform ergangen.
Innerhalb der übersandten Sanierungsanordnung betont die Untere Wasserbehörde explizit: „Der Ortstermin offenbarte nachfolgende weitere wesentliche Mängel auf der Anlage, die aus Sicht des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz zunächst in einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsführung zu sehen sind.“
Die erweiterte Sanierungsanordnung wurde an die EAM weitergeleitet mit dem Auftrag die benannten Mängel unter Punkt 2 bis zum 31.12.2023 abzustellen.
Die für die Förderung erforderliche SMUSI für die Freispiegelleitung Wippershain - Fischbach ist bei der Gemeinde eingegangen. Diese wurde an die Obere - Untere Wasserbehörde und das Büro Lorenz weitergeleitet. Auf Grund des erarbeiteten Datenmaterials überprüft das Büro Lorenz derzeit die bisherig erstellten Unterlagen. Die durch die Obere und Untere Wasserbehörde gesetzte Frist bis zum 31.12.2023 wird gehalten.
Die Gemeinde Friedewald hat schriftlich bestätigt, dass diese die wirtschaftlichste Variante im Bezug auf die Entscheidung zwischen einer Kläranlage am Standort Malkomes, oder aber einer Druckleitung nach Bad Hersfeld befürworten wird.
Bisher liegt für den erforderlichen Kostenvergleich lediglich ein Angebot vor. Der Gemeindevorstand hat den Bürgermeister beauftragt einen Umlaufbeschluss zum Sachverhalt vorzubereiten, um die Beauftragung des Büros herbeizuführen. Die erforderliche Beauftragung wird durch die Gemeinde Friedewald ebenfalls befürwortet.
Der erforderliche Vertragsschluss mit der Gemeinde Hauneck kann vollzogen werden, sobald das Büro Lorenz die oben angeführten Überprüfungen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen hat und auf Grund dieser ersichtlich wird, ob bauliche Veränderungen am Abwassernetz der Gemeinde Hauneck erforderlich werden, oder aber nicht. Dies ist essentiell für die monetäre Ausgestaltung des zukünftigen Vertrages.
Am Montag den 18.12.2023 wurden durch die EAM der Gemeinde Schenklengsfeld zwei Angebote für eine mobile Kläranlage für den OT Wippershain übersandt. Die Angebote sind nicht vergleichbar, da das eine Angebot sich auf einen Kauf und das andere Angebot auf eine Vermietung der Anlage bezieht. Die Angebote können somit lediglich als Richtpreis für die Haushaltsaufstellung angesehen werden.
Die Verwaltung hat daraufhin die Anlagenhersteller am 21.12.2023 kontaktiert, um einen Kaufpreis für die Mietvariante in Erfahrung zu bringen. Dieser beträgt ca. 1.000.000 Euro. Innerhalb der weiteren Kaufvariante wird ein Preis von ca. 350.000 Euro aufgerufen. Es sind erhebliche Preisunterschiede innerhalb der geplanten Anschaffung erkennbar. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht am 21.12.2023 hat diese schriftlich bestätigt, dass bei einer geschätzten Auftragssumme in Höhe von ca. 350.000 € per Gesetz eine Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen ist. Eine Ausnahme von den vergaberechtlichen Vorschriften (vgl. § 3a Abs. 3 VOB/A) müsste hier dargelegt und sodann geprüft werden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand greift keine Ausnahmeregelung. Das Erfordernis der Durchführung einer Vergabe befreit in Anbetracht des zeitlichen Aspekts nicht von der wasserrechtlichen Anordnung.
Eine derartige rechtskonforme Ausschreibung muss durch unseren Betriebsführer, die EAM, angefertigt werden. Sollten diese sich hierzu nicht im Stande sehen, muss ein Ingenieurbüro mit dem Sachverhalt betraut werden.
Es wird angezweifelt, dass eine derartig kurz angesetzte Frist bis zur Fertigstellung am 31.03.2024 eingehalten werden kann. Eine Ausschreibung bedarf entsprechender Vorbereitungen. Diese Vorbereitungen bedürfen personeller Ressourcen, welche unverzüglich zur Verfügung stehen müssen. Die Ausschreibung über die zentrale Vergabestelle an sich bedarf ebenfalls an Zeit. Die Herstellung der mobilen Kläranlage bedarf einer Herstellungszeit von ca. 10 Wochen. Weiterhin muss eine Baufirma mit freien Ressourcen gefunden werden, um die notwendigen Tiefbauarbeiten zu vollziehen. Zur Fristwahrung müsste eine Beauftragung der mobilen Kläranlage bis zum 12.01.2024 erfolgen.
Eine naturschutzrechtliche Voranfrage zum geplanten Vorhaben wurde bereits durch die Gemeinde Schenklengsfeld gestellt.
Die EAM hat angekündigt, dass im Rahmen der derzeitigen EKVO-Untersuchung in 2024, die Kanalnetze in Malkomes, Oberlengsfeld, Schenklengsfeld und Wüstfeld untersucht werden. Weiterhin werden Restleistungen zur Untersuchung am Sammler Schenklengsfeld - Malkomes vollzogen. Sobald die Schadensbewertung der EAM der Gemeinde Schenklengsfeld vorliegt, müssen die gekennzeichneten „schweren“ Schäden unverzüglich behoben werden.
12. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Antrag der Gesamtschule Schenklengsfeld auf Verlegung von Stolpersteinen
Auf Grund des Antrags wird die Verlegung von 8 Stolpersteinen im Gehweg der Landecker Straße 22 genehmigt. Eine Zuwendung von 240,00 Euro ist für die Finanzierung von zwei Stolpersteinen zu gewähren. Zudem übernimmt der gemeindliche Bauhof die Vor- und Nachbereitung der Verlegung an oben genannten Ort.
Beschaffung Feuerwehrhelme für Atemschutzgeräteträger
Der Gemeindevorstand beschließt 50 Feuerwehrhelme Typ Dräger HPS Safe Gard Extend zum Angebotspreis von 22.991,63 € bei dem günstigsten Anbieter, der Firma Möller Feuerschutz, Petersberg, zu bestellen. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Auftragsvergabe Tiefbauarbeiten im OT Wippershain, 2. Bauabschnitt
Der Gemeindevorstand beschließt die Beauftragung des II. Bauabschnitts im OT Wippershain an die Firma August Bock & Sohn GmbH & Co. KG, zum Angebotspreis von 1.588.019,54 €, zu erteilen.
13. | Aussprache über die Ergebnisse des Akteneinsichtsausschusses |
Seitens der Fraktionen bestehen keine Rückfragen zu dem am 27.07.2023 ausgehändigten Abschlussbericht. Zwischen dem Vorsitzenden des Aktenausschusses, Dr. Klein, und dem Bürgermeister erfolgt eine konträre Diskussion zu den vorgelegten Akten betreffend Kläranlage Malkomes/Eigenkontrollverordnung. Abschließend bedankt sich Dr. Klein bei den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses für die gute Zusammenarbeit.
14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Festausschuss „50 Jahre Gebietsreform - 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld |
Die Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister in schriftlicher Form.
15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Brücke Malkomes |
Die Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister in schriftlicher Form.
16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Kläranlage Malkomes |
Die Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister in schriftlicher Form.
17. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeinde-vertretung an den |
Die Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister in schriftlicher Form.
Zum Abschluss der Sitzung bedanken sich sowohl der Vorsitzende der Gemeindevertretung als auch die Fraktionsvorsitzenden für die gute Zusammenarbeit und wünschen allen Anwesenden eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr. Der Dank gilt auch den Mitarbeitern des Bauhofes, der Kindertageseinrichtungen und der Verwaltung.
(Daube, Vorsitzender) | (Trabert, Schriftführer) |