Titel Logo
Die Ortsschelle
Ausgabe 30/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

am 21. Juli 2022 im Bürgerhaus Schenklengsfeld

Beginn:

19.30 Uhr

Ende:

21.05 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 23

Anwesend:
Es fehlten entschuldigt:

1.) Bock, Hartmut

1.) Hartdegen, Tanja

2.) Bolzt, Florian

2.) Vollmer, Matthias

3.) Daube, Rainer

3.) Weimar, Thilo

4.) Dembinski, Sandra

5.) Ellermann, Max

6.) Göllmann, Peter

7.) Hebel, Sascha

8.) Hensel, Martin

9.) Hebel, Katja

10.) Dr. Klein, Frank

11.) Langer, Udo

12.) Ley, Reiner

13.) Meeßen, Johanna

14.) Mörmel-Roßbach, Cornelia

15.) Petzold, Dieter

16.) Pfromm, Marco

17.) Riemenschneider, Jörg

18.) Rüger, Sascha

19.) Trinks, Uwe

20.) Wenzel, Andre

Gemeindevorstand

1.) Bgm. Möller

1.) Hebel, Hans-Jürgen

2.) Habermehl, Horst

2.) Manske, Horst

3.) Lüders, Beate

4.) Pfromm, Georg

5.) Rüger, Siegfried

6.) Wedel, Alicia

Gäste

2 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 13. Juli 2022 auf Donnerstag, den 21. Juli 2022, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Bürgerhaus Schenklengsfeld) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 15.07.2022 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022

4.

Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

5.

Beratung und Beschlussfassung zur Begründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG); hier:

1.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

2.

Antrag auf Förderung

6.

Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksankauf zur Erweiterung des Gewerbegebietes „In der Aue“

7.

Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksankauf zur Erschaffung eines neuen Wohngebietes in zentraler Lage

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung von Gewerbeflächen von 1977 zu Gunsten des Gewerbegebietes „In der Aue“

9.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 13 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Antrag zur Erstellung eines digitalen Registers für bauwillige Mitbürger

10.

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

11.

Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 30. Juni 2022

12.

Bericht des Gemeindevorstandes

13.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Kläranlage Malkomes

14.

Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand: Anschreiben des Fachdienstes Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz vom 21.03.2022

15.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Digitale Dorflinde

16.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: KommunalApp

17.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema Lindenplatzgestaltung

18.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 Geschäftsordnung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Verkehrsberuhigung in der Rathausstraße

19.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Klärananlage Wippershain

1.
Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2.
Feststellung der Tagesordnung

Zu der Tagesordnung bestehen keine Einwände.

3.
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022

Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.

4.
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Die Gemeindevertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung mit den Gebührenanpassungen zum 01. August 2022 und zum 01. August 2023. Die Satzungsänderung tritt zum 01. August 2022 in Kraft.

16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
5.
Beratung und Beschlussfassung zur Begründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG); hier:

1.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

2.

Antrag auf Förderung

Die Gemeindevertretung beschließt,

a)

eine Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit den Kommunen Heringen (Werra), Kirchheim und Neuenstein als Verbundpartner auf Basis der Rahmenvereinbarung des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 07.12.2021 zu begründen;

b)

eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung dieser Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den Verbundpartnern zu schließen (Anlage 1) und

c)

zum Zwecke der Förderung dieses Kooperationsverbundes auf dem Dienstweg einen Antrag auf Förderung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu richten (Anlage 2).

Die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die Bildung einer IKZ mit den Kommunen Heringen (Werra), Kirchheim und Neuenstein ist abzuschließen (Anlage 1). Die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung des Ministeriums im Hinblick auf Bewilligung von Förderantrag und Gewährung einer Zuwendung zu informieren.

20 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
6.
Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksankauf zur Erweiterung des Gewerbegebietes „In der Aue“

Gemäß § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) erfolgt die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss von Frau Johanna Meeßen.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Flächen Flur 6 - Flurstück 82/4 - 82/3 - 82/2 - Gemarkung Oberlengsfeld - Größe 27.390 m², zum Preis von XXX Euro über eine Erweiterung des bestehenden Bodenbevorratungsvertrages der Hessischen Landgesellschaft von XXX zu erwerben.

19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
7.
Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksankauf zur Erschaffung eines neuen Wohngebietes in zentraler Lage

Gemäß § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) erfolgt die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss von Frau Johanna Meeßen.

Aus den Beratungen der Ausschüsse ergeht, dass die Kommune sich die Zugriffsmöglichkeit für die Gesamtfläche wahren sollte. Daher wird die Erweiterung des Beschlussvorschlages erwünscht und der nachstehende Änderungsantrag zur Abstimmung gebracht.

Änderungsantrag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Teilfläche (Fläche 1) Flur 1 - Flurstück 51/1 - Gemarkung Oberlengsfeld - Größe 14.091 m², zum Preis von XXX Euro über eine Erweiterung des bestehenden Bodenbevorratungsvertrages der Hessischen Landgesellschaft von XXX zu erwerben mit dem Ziel zunächst 15 Bauplätze in zentraler Lage zu erschaffen. Zusätzlich ist ein Optionsvertrag für die Fläche 2 (23.805 m²) mit selbigen Konditionen abzuschließen.

18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses für den Änderungsantrag wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung von Gewerbeflächen von 1977 zu Gunsten des Gewerbegebietes „In der Aue“

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche in Größe von 53.349 Quadratmetern neben der Ziegelei in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 10, Flurstücke 36, 71/9, 70, 66/2, 64/1, 66/1, 65, 64/2, 62/1, 265/60, 60/1, 25/5, 60/2, 71/3, 71/4, 71/6, 71/7, 71/8, 119/3 und eine Teilfläche des 120, aufzulösen und das Gewerbegebiet „In der Aue“ in Absprache mit der Regionalplanung entsprechend zu erweitern.

20 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
9.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 13 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Antrag zur Erstellung eines digitalen Registers für bauwillige Mitbürger

Aus den Beratungen des Bau- und Planungsausschusses ergeht, dass bei Vorliegen der genauen Planung die Flächen der Baugebiete in Form eines Lageplanes digital veröffentlicht werden sollten. Daher wird die Erweiterung des Beschlussvorschlages erwünscht und der nachstehende Änderungsantrag zur Abstimmung gebracht.

Änderungsantrag:

Um einen Überblick über den aktuellen Bedarf nach Baugrundstücken zu bekommen, wird der Gemeindevorstand beauftragt, einen Link auf der gemeindlichen Homepage zu installieren, wo Mitbürger generell ihr Interesse zum Kauf eines Baugrundstückes bekunden können.

Dieses Vorhaben ist der hiesigen digitalen und lokalen Presse zu veröffentlichen, um eine möglichst große Reichweite an Interessenten zu bekommen und somit eine hohe Aussagekraft zu erhalten. Sobald die genaue Planung der Baugebiete vorliegt, sind diese Flächen in Form eines Lageplanes digital zu veröffentlichen.

20 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Aufgrund der einstimmigen Annahme des Änderungsantrages wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.

10.
kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

Bgm Möller führt aus, dass im Kanalnetz in Hilmes ein großer Fremdwassereintritt beseitigt.

wurde. In Landershausen wurde ebenfalls ein großer Fremdwassereintritt festgestellt. Dieser wird ebenfalls zeitnah beseitigt. Zudem hat die EAM auch in Schenklengsfeld eine Befahrung bzgl. Eines möglichen Fremdwassereintritts durchgeführt. Die festgestellten Mängel der gesamten TV Kanalbefahrung innerhalb der Gemarkung Schenklengsfeld werden in einer Prioritätenliste aufgeführt und zukünftig behoben. Die Prioritätenliste wird in den zukünftigen eine wesentliche Rolle spielen um etwaige Umweltstraftatbestände zu vermeiden.

Am 13.07.2022 fand ein Termin mit der Unteren und der Oberen Wasserbehörde bzgl. der Optionen für die Kläranlage Malkomes statt. Hierbei kam man zu der Erkenntnis, dass derzeit weder die Druckleitung nach Bad Hersfeld noch eine Ertüchtigung/Neubau aufgrund des hohen Fremdwasseranteils umsetzbar sind. Hierzu müssten 75 Liter/Sekunde Abwassermenge in der Spitzenlast erreicht werden, um den Anschluss an die Anlage in Bad Hersfeld zu ermöglichen. Derzeit liegt dieser mit insgesamt 118,5 Liter/Sekunde jedoch deutlich höher. Leider wurde in der Vergangenheit der Fremdwasserproblematik, als auch der Kanalsanierung zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet, sodass wir nunmehr in der Gegenwart das gewünschte Ziel einer Druckleitung nach Bad Hersfeld zunächst nicht verwirklichen können. Die Gemeinde Friedewald müsste Ihre Abwassermenge, oder aber Fremdwassereinträge demnach ebenfalls reduzieren. Laut Auskunft des Ingenieurbüros zur Ertüchtigung/Neubau der Kläranlage Malkomes ist die Einleitung in die Solz aufgrund verschärfter Einleitwerte nicht mehr möglich, daher kommt eine Ertüchtigung bzw. ein Neubau ebenfalls

nicht in Frage. Es wird weiterhin an einer Lösung gearbeitet und die Varianten weiter ausgearbeitet. Da momentan keine der beiden Möglichkeiten umgesetzt werden kann, bleibt das weitere Vorgehen offen. Eine Maßnahmenauferlegung der übergeordneten Behörden könnte demnach nur in abgeänderter Form erfolgen, indem weiterhin eine Reduzierung des Fremdwassers verfolgt wird, oder aber eine weitere technische Lösung zur Problemlösung herbeigeführt wird. Darüber hinaus wurden Anfragen von Herrn Hast an Herr Bodes hinsichtlich der hydraulischen Auslastung der Kläranlage Bad Hersfeld gestellt. Diese ist derzeit ausgelastet, kann aber durch diverse Maßnahmen eine Reserve bis zu 75 Liter/Sekunde aktivieren. Zudem stellte Herr Bgm. Möller eine Anfrage an Herrn Orth, in dem er um Auskunft über die angegebenen Ablaufwerte bei einem Neubau/ einer Ertüchtigung der Kläranlage bittet. Fraglich ist ob diese Werte zwingend aufgrund einer geltenden Rechtsgrundlage eingehalten werden müssen oder ob es sich hierbei „nur“ um eine zukünftige Prognose handelt. Die entsprechenden Unterlagen liegen Ihnen vor. Sobald neue Erkenntnisse zu dem Sachverhalt vorliegen, werden die Gremien darüber informiert.

11.
Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 30. Juni 2022

Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO.

Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 30. Juni 2022.

Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.

Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 4.144.142 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 3.767.162 € gegenüber. Somit kann zum 30. Juni d. J. ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 376.980 € ausgewiesen werden.

Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.

Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 661.600 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde das erste Quartal mit 710.505 € ausbezahlt, welches erfahrungsgemäß das stärkste der vier Quartalsabrechnungen ist.

Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 583.720 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 755.000 € gebildet.

Für die bisherigen sechs Quartale erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.068.664 €, was dem Planansatz für zwölf Quartale mit 178.150 € entspricht.

Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.

Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag einen Fehlebetrag von 2.030.505 € aus. Die Deckung erfolgt mit dem zum 01.01.2022 vorhandenen Anfangsbestand von 2.429.798 €, sodass bisher noch kein Investitionskredit aufgenommen werden musste. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte am 04. April d. J. die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredits von 500.000 €. Von den veranschlagten 677.660 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 30. Juni. d. J. 259.171 € vorgenommen.

Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 2.559.490 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 96.872 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 2.455.433 €. Beispielhaft können Einrichtungsgegenstände für die Kindertageseinrichtungen (Doppelmarkise, Gewerbewaschmaschine), Rechnungen für die Tagespflege, die Abwasser- und Wasserleitungen in den Straßen Gickelsburg, Bergstraße, Fichtenweg, Eschenweg, Schenklengsfelder Straße, Raiffeisenstraße, Am Rosengarten, Weihersgasse, Forstweg, Schloßweg, zwei Regenrückhaltebecken in Hilmes, der Druckminderschacht in Landershausen, die Umrüstung der LED-Straßenbeleuchtung und die Sanierung des DGH Malkomes angeführt werden.

Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 80.837 € erzielt werden.

12.
Bericht des Gemeindevorstandes

Damit in Schenklengsfeld zukünftig auch an zentralen Punkten, unter anderem im Schwimmbad, gesurft werden kann, hat der Gemeindevorstand die Schaffung von 12 Hotspots in Schenklengsfeld beauftragt. Zur Schaffung von 15 neuen Bauplätzen und Gewerbegebietsfächen innerhalb des Kernortes hat der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung entsprechende Beschlussvorlagen übergeben. Zur Schaffung von 12 weiteren Bauplätzen im Ortsteil Konrode steht der Gemeindevorstand zurzeit in Verhandlungen mit den Eigentümern. So könnten zunächst 27 Bauplätze in der Gemarkung Schenklengsfeld geschaffen werden, das Ziel sollte aber sein, Länderrein für ca. 100 Bauplätze vorzuhalten, um diese im Bedarfsfall schnell zu entwickeln. Bisher hat die Gemeinde Schenklengsfeld lediglich einen kommunalen Bauplatz vorgehalten. Die Offenlage für unser neues Gewerbegebiet endet am 09.09.2022. Unsere bisherigen, als auch neue Interessenten können im Anschluss einen entsprechenden Bauantrag für Ihre Unternehmung stellen. Zukünftig möchte die Gemeinde Schenklengsfeld auch für ansiedlungswillige Unternehmen weitere Gewerbeflächen vorhalten, daher könnte eine zusätzliche Erweiterung des neuen Gewerbegebietes beplant werden, sollte in der heutigen Sitzung eine positive Beschlussfassung erfolgen. Die Baumaßnahme in Wippershain ist ausgeschrieben und die Leistungsverzeichnisse wurden versendet. Eines der größten Probleme der Gemeinde Schenklengsfeld ist der Fremdwasseranteil im Abwasser.

Innerhalb der letzten vier Jahre ist es gelungen, diesen aufgrund von zahlreichen Baumaßnahmen von 85 % auf 76 % zu reduzieren. Erstrebenswert ist ein Wert von ca. 50 %, daher wird es auch zukünftig noch viel zu tun geben. Um auch weiterhin in Schenklengsfeld selbst angebauten Wein genießen zu können und als Zeichen der Anerkennung für den örtlichen Tourismus, hat der Gemeindevorstand, trotz knapper Kassen beschlossen, die Weinbergfreunde bei der Widerherstellung des Weinberges finanziell zu unterstützen.

13.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Kläranlage Malkomes

Warum wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung nicht zum Schreiben der UWB vom März 2022 informiert - obwohl dies im Schreiben ausdrücklich als Bitte fixiert wurde?

Antwort Bgm Möller:

Am 24.02.2022 fand eine interfraktionelle Sitzung zum Thema Abwasserproblematik der Gemeinde Schenklengsfeld statt. Innerhalb dieser Sitzung wurden Ihnen alle Inhalte und Erkenntnisse vermittelt. Am 17.03.2022 hat die Gemeindevertretung aufgrund der vermittelten Inhalte der Veranstaltung vom 24.02.2022 unter den Tops 10 und 11 entsprechende Beschlüsse zur Thematik gefasst und den Gemeindevorstand beauftragt. Der Bitte der UWB wurde somit im Wesentlichen nachgekommen, da die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst wurden. Für die Ausführung der Beschlüsse ist der Gemeindevorstand zuständig und nicht die Gemeindevertretung. Zudem wurde das Schreiben gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur freien Verfügung und Kenntnisnahme übersandt.

Wie weit ist die Kostenvergleichsrechnung durch die EAM fortgeschritten und kann dem Parlament vorgelegt werden.

Alternative Druckleitung:
  • Sind alle möglichen Kosten der Abwasserklärung mit Bad Hersfeld besprochen und geklärt?
Antwort Bgm Möller:

Der Kostenanteil setzt sich für Nutzung des zur Verfügung gestellten Kanalnetzes, als auch der Klärung des Abwassers zusammen. Somit ist dieser individuell zu ermitteln. Die Stadtwerke Bad Hersfeld haben sich hierzu bereit erklärt. Da die Kläranlage Bad Hersfeld auf 75 Liter/Sekunde zusätzliche Aufnahme durch Schenklengsfeld und Friedewald begrenzt ist, Schenklengsfeld und Friedewald zusammen aber über einen Wert von 118,5 Litern/Sekunde verfügen, muss zunächst eine Lösung für die technische Machbarkeit der Druckleitung nach Bad Hersfeld erarbeitet werden.

  • Wurde die Gemeinde Friedewald über unseren Entscheidungsprozess und das vorliegende Ultimatum der UWB schriftlich informiert?
Antwort Bgm Möller:

Ein Treffen mit der Nachbargemeinde ist geplant, sobald das Protokoll zur Besprechung mit der UWB, der OWB und der EAM vorliegt. Es ist nicht die Aufgabe der Gemeinde Schenklengsfeld Schreiben der UWB an die Gemeinde Friedewald weiterzuleiten.

Alternative Teichkläranlage:

Ist eine Kostenberechnung / ein Angebot für einen Neubau als Teichkläranlage angefordert worden?

Antwort Bgm Möller:

Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt keinen Neubau einer Teichkläranlage.

  • Wurden Erfahrungen aus einer bzw. mehrerer Gemeinden, die diese Art von Kläranlagen in den letzten Jahren haben bauen lassen bezüglich Kosten und Reinigungsleistung - und damit Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen schriftlich oder telefonisch erfragt?
Antwort Bgm Möller:

Es ist nicht beabsichtigt eine Teichkläranlage zu erbauen, insofern wurden auch keine Erfahrungswerte eingeholt.

Lassen sich die jährlichen Kosten dieser speziellen Technik der Abwassererklärung kalkulieren?

Antwort Bgm Möller:

Sofern sich eine Technologie findet, welche die verschärften Abwasserwerte/ Einleitwerte einhalten kann sind die Kosten kalkulierbar.

14.
Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand: Anschreiben des Fachdienstes Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz vom 21.03.2022

Warum wurden die Schreiben und die darin enthaltenen Informationen, trotz eindringlicher Bitte der Behörde, erst nach Aufforderung zeitlich stark verzögert weitergeleitet.

Antwort Bgm Möller:

Die Schreiben enthielten keine neuen Erkenntnisse zur interfraktionellen Sitzung vom 24.02.2022. Es bestand weiterhin keine Dringlichkeit zur Weiterleitung, da der Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung mittels zweier Beschlüsse vom 17.03.2022 bereits beauftragt war. Innerhalb des Gemeindevorstandes wurden die Schreiben unverzüglich bekannt gegeben, dies ist auch im entsprechenden Gemeindevorstandsprotokoll vermerkt, dass den Fraktionsvorsitzenden regelmäßig zugeht. Zudem wurde das Schreiben gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur freien Verfügung und Kenntnisnahme übersandt.

15.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Digitale Dorflinde

Der Auftrag wurde am 13.07.2022 für 12 Standorte erteilt.

16.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: KommunalApp

Die KommunalApp befindet sich nach wie vor in Bearbeitung. Damit diese vollumfänglich genutzt werden kann, müssen sämtliche Daten händisch eingegeben werden, da die Gemeinde Schenklengsfeld nicht über die erforderlichen Daten in digitaler Form verfügt. Alternativ könnten zunächst Teilbereiche der Kommunal App genutzt werden.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung regt an, über den Sachstand und die Möglichkeit einer Teilnutzung in den Ausschüssen zu beraten.

17.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema Lindenplatzgestaltung

Eine der eingereichten Varianten hat sich als genehmigungsfähig erwiesen.

Diese muss allerdings noch nachgebessert werden. Gerne hätten wir Ihnen die Ausarbeitung bereits in der heutigen Sitzung präsentiert. Aufgrund von Krankheitsstand und Mitarbeiterfluktuation war dies leider nicht möglich.

18.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 Geschäftsordnung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Verkehrsberuhigung in der Rathausstraße

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge wurden leider nicht genehmigt und müssen nachgebessert werden, insofern wurde durch die betreuende Behörde keine aktive Gefährdung der Kinder festgestellt.

19.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Klärananlage Wippershain
Wie ist der Sachstand zur Immissionsbetrachtung?
  • Das Gutachten des Büro Sydro lag trotz Intervention des Bürgermeisters bei der letzten Gemeindevertretersitzung im Mai 2022 nicht vor.

Antwort Bgm Möller:

Die Immissionsbetrachtung wird aktuell durch das Unternehmen Sydro durchgeführt. Daher ist es schlechterdings unmöglich, das vor Abschluss der Betrachtung bereits ein Ergebnis vorliegt. Gerne kann eine Vorstellung des Unternehmens, als auch ein Vortrag zur mit der Oberen Wasserbehörde abgesprochenen Vorgehensweise der Immissionsbetrachtung erfolgen, sofern dies gewünscht werden sollte.

Wurden Gespräche mit der Gemeinde Hauneck wiederaufgenommen, um diese über unseren Entscheidungsfindungsprozess zu informieren?

Antwort Bgm Möller:

Es gibt keinen Entscheidungsfindungsprozess. Die Gemeindevertretung hat aufgrund der Datengrundlage von 2013 beschlossen, eine Freispiegelleitung nach Fischbach zu bauen.

Um eine Förderung für die Maßnahme in Höhe von 40-60 % zu erhalten, ist eine Immissionsbetrachtung zwingend erforderlich. Diese wurde in der Vergangenheit nicht beauftragt und muss jetzt nachgeholt werden. Wir benötigen zunächst das Ergebnis der Immissionsbetrachtung, als auch weiterführende Daten der betreuenden Ingenieurbüros, um weitere Gespräche zu führen. Leider ist auch hier das in der Vergangenheit erarbeitete Datenmaterial mangelhaft.

(Daube, Vorsitzender) —  (Trabert, Schriftführer)