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Die Ortsschelle
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung EAM Netz GmbH

Bekanntmachung

Die EAM Netz GmbH hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Quelle Gethsemane I“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:

  • Gemarkung Ausbach der Gemeinde Hohenroda,
  • Gemarkung Hilmes der Gemeinde Schenklengsfeld.

Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Orientierungskarte einen Überblick.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit

vom 8. August 2025 bis 7. Oktober 2025

bei dem

Gemeindevorstand der

Gemeinde Hohenroda

Baumgarten 3

36284 Hohenroda - Oberbreitzbach

im Bürgerbüro,

zu folgenden Zeiten:

montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und

donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr,

sowie

bei dem

Gemeindevorstand der

Gemeinde Schenklengsfeld

Rathausstraße 2

36277 Schenklengsfeld

im Erdgeschoss, Zimmer 1,

zu folgenden Zeiten:

montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und

donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr,

zur Einsicht aus.

Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 8. August 2025, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Veröffentlichungen/Öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).

Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 7. November 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei

dem Gemeindevorstand der

Gemeinde Hohenroda

Baumgarten 3

36284 Hohenroda - Oberbreitzbach;

dem Gemeindevorstand der

Gemeinde Schenklengsfeld

Rathausstraße 2

36277 Schenklengsfeld

und dem

Regierungspräsidium Kassel

- Obere Wasserbehörde -

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld

unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: 0030-31.2-079j632-00048#2020-00001) vorgebracht werden.

Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:

Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2825) möglich.