Die Allgemeinverfügung des Biosphärenreservats Rhön sieht keine besonderen Vorgaben für die unterschiedlichen Zonierungen vor. Die rechtliche Sicherung der Zonierung (insb. der Kern- oder Pflegezone) erfolgt durch die bestehenden Schutzgebietsverordnungen, deren Ge- und Verbote weiterhin gelten. Mit der Aufnahme von Flächen in die Entwicklungszone des Biosphärenreservats gehen keine zusätzlichen Vorgaben für die Flächenbesitzer einher. Es gibt keine Einschränkungen der Land- oder Forstwirtschaft.