am 27. Juli 2023 im Dorfheim Dinkelrode
| Beginn: | 19.00 Uhr |
| Ende: | 20.45 Uhr |
Anwesend: | Es fehlten entschuldigt: |
| 1.) Bock, Hartmut | 1.) Hebel, Katja |
| 2.) Bolzt, Florian | 2.) Hebel, Sascha |
| 3.) Daube, Rainer | 3.) Langer, Udo |
| 4.) Dembinski, Sandra | 4.) Petzold, Dieter |
| 5.) Ellermann, Max | 5.) Riemenschneider, Jörg |
| 6.) Göllmann, Peter | 6.) Trinks, Uwe |
| 7.) Hartdegen, Tanja | 7.) Weimar, Thilo |
| 8.) Hensel, Martin | |
| 9.) Dr. Klein, Frank | |
| 10.) Ley, Reiner | |
| 11.) Meeßen, Johanna | |
| 12.) Mörmel-Roßbach, Cornelia | |
| 13.) Pfromm, Marco | |
| 14.) Rüger, Sascha | |
(ab TOP 6, 19.25 Uhr) | |
| 15.) Vollmer, Matthias | |
| 16.) Wenzel, Andre | |
Gemeindevorstand | |
| 1.) Bgm. Möller 1.) Habermehl, Horst | |
| 2.) Manske, Horst 2.) Hebel, Hans-Jürgen | |
| 3.) Lüders, Beate 3.) Rüger, Siegfried | |
| 4.) Pfromm, Georg | |
| 5.) Wedel, Alicia | |
9 Bürger/innen und 1 Vertreterin der Presse
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 18. Juli 2023 auf Donnerstag, den 27. Juli 2023, 19.00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Dorfheim Dinkelrode) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 21.07.2023 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. Juni 2023 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zum Radweg Gemarkungsgrenze Eiterfeld nach Unterweisenborn (Lückenschluss) |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur IKZ Nördliche Kuppenrhön: Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2024 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Schenklengsfeld |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen zur Errichtung einer Seniorenresidenz |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum Gewerbegebiet „Bahn“ |
| 10. | Unterrichtung der Gemeindevertretung gem. § 112 HGO über den aufgestellten Jahresabschluss 2021 |
| 11. | Abschlussbericht Akteneinsichtsausschuss - Abwasserbehandlung Malkomes |
| 12. | Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 13. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 14. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion „Zukunft MITEINANDER“ gemäß § 13 GO der Gemeindevertretung betreffend Radweg Gemarkungsgrenze Eiterfeld nach Unterweisenborn (Lückenschluss) |
| 15. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand: Aktueller Sachstand Hochwasserschutzmaßnahmen Malkomes |
| 16. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand: Aktueller Sachstand Brücke Malkomes |
| 17. | Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 22 der GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend dem Sachstand zum Antrag der SPD Fraktion: DOG-Hundekot-Stationen |
| 18. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 20.07.2023 Thema: Sachstand zum Bau einer Abwasserdruckleitung oder einer Abwasserreinigungsanlage am Standort Malkomes |
| 19. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 20.07.2023 Thema: Fremdwasserentsorgung Weidelstraße / Flutgraben |
Herr Ortsvorsteher Pankow begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
Aufgrund der Beratungen und Empfehlungen des Bürgermeisters in den Ausschuss-Sitzungen wird ein neuer Hauptantrag eingereicht und erläutert.
Die Gemeindevertretung fasst einen Grundsatzbeschluss zur Herstellung des Radweges gemäß der vorliegenden Variante 1 und beauftragt den Gemeindevorstand nachfolgende Aspekte zu prüfen:
| 15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Die Zuständigkeit der Gemeinde Schenklengsfeld endet am OD-Schild. Variante 1 liegt außerhalb des OD-Schildes und fällt somit in die Zuständigkeit des Landes Hessen. Es wird daher empfohlen, auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde Schenklengsfeld, die Herstellung des Radweges, trotz hoher Förderquoten, dem Land Hessen aufzuerlegen. Die bisher erarbeiteten Unterlagen sind dem Land Hessen zur Verfügung zu stellen. Auf eine schnelle Bearbeitung durch das Land Hessen ist zu drängen, da es sich hierbei um den Lückenschluss eines D-Radweges handelt, welcher bereits einseitig durch die finanzstarke Marktgemeinde Eiterfeld hergestellt wurde. Zur Beschleunigung des Verfahrens könnte die Gemeinde Schenklengsfeld den Radweg innerhalb der Variante 1 herstellen, sofern sich das Land Hessen zur vollkommenen Kostenübernahme verpflichtet.
| 0 | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung beschließt, die nachstehend genannten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen:
| 15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung dankt für die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren. Der Dank gilt sowohl den jetzigen als auch den Kandidaten der auslaufenden Amtsperiode.
Der Sachverhalt ist zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuweisen.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Schenklengsfeld mit nachstehenden Ergänzungen.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:
| 1. | Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen. |
| 2. | Es wird die Vorentwurfsüberarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 3. | Es wird ebenfalls die Überarbeitung des Vorentwurfs der 14. Flächennutzungsplanänderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 4. | Es wird beschlossen, die förmliche Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit für die 14. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. |
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Beschlüsse zu fassen:
| 1. | Für das Gebiet „Bahn in der Aue“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b BauGB für einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gefasst. |
| 2. | Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Oberlengsfeld, Flur 6, Nr. 80/1 (tw.), 81 und 82/4. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen. |
| 3. | Es wird beschlossen, gem. § 2 (1) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bahn in der Aue“ die Änderung des Flächennutzungsplanes in den erforderlichen Teilbereichen durchzuführen. |
| 4. | Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung ist gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5. | Es wird ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. |
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Die Bilanzsumme erhöht sich im Vergleich zu 2020 um 5.477.614,44 € auf 47.887.604,07 €. |
| Auf der Aktivseite erhöht sich das Anlagevermögen um 4.071.019,05 € auf 42.491.663,25 € und das Umlaufvermögen um 1.406.448,16 € auf 5.387.443,14 €. Die flüssigen Mittel erhöhen sich von 850.140,34 € auf 2.429.798,26 €. |
| Auf der Passivseite werden Rückstellungen von 2.890.102,63 € und Verbindlichkeiten von 26.780.667,46 € ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.060.358,81 € auf 26.780.667,46 €, worauf 22.197.229,24 € auf Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen entfallen. |
| Das Haushaltsjahr 2021 schließt auch wie im Vorjahr wieder mit einem Überschuss ab. Dieser beträgt 485.820,82 € anstelle des Planansatzes von 26.915,00 €. |
| Das Ergebnis stellt eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz um 458.905,82 € dar, was überwiegend auf Einsparungen bei den Aufwendungen zurückzuführen ist. |
| Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021 nun 5.745.488,63 €. |
| Dr. Frank Klein berichtet als Vorsitzender, dass der Akteneinsichtsausschuss 4 öffentliche Sitzungen vollzog. Er stellt den Abschlussbericht vor und erläutert, dass der Abschlussbericht von den Mitgliedern des Ausschusses einvernehmlich beschlossen wurde und verteilt diesen. Weiterhin führt er aus, dass bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Akten keine Unklarheiten auffielen. In großen Teilen hat sich der Bürgermeister persönlich als Sachbearbeiter um die Abwasserproblematik gekümmert. In den Dokumenten fallen Kommunikations- und Abspracheprobleme in den unterschiedlichen Bereichen auf. |
| Tanja Hartdegen berichtet, dass inhaltlich keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Sie empfiehlt, die Strukturen der Kommunikation zu ändern. |
| Andre Wenzel lobt die beteiligten Fraktionen, dass trotz der unterschiedlichen Interessen ein gemeinsamer Abschlussbericht verfasst werden konnte. |
| Bürgermeister Möller gibt zu bedenken, dass bei so vielen Akteuren eine Kommunikation schwierig ist, um alle Beteiligten zu vereinen und ihnen gerecht zu werden. Weiterhin führt er aus, dass er die Sachbearbeitung übernommen hat, um die Verwaltung zu entlasten. Abschließend bedankt er sich für die Zusammenarbeit und äußert seine Rechtsauffassung, wonach zum jetzigen Zeitpunkt die Ausschussbildung nicht möglich gewesen sei. |
| Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Rainer Daube, schlägt eine Aussprache zum Abschlussbericht in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vor. |
Innerhalb der Gemeindevertretersitzung vom 29.Juni 2023 hat die Gemeindevertretung folgenden Beschluss gefasst und im Anschluss wurde durch einzelne Fraktionen in der Öffentlichkeit moniert, dass der Beschluss vom 17.03.2022 nicht ausgeführt worden sei.
„Die Gemeindevertretung vertagt den Grundsatzbeschluss zur Beschlussfassung über den Bau einer Abwasserdruckleitung oder einer Abwasserreinigungsanlage am Standort Malkomes bis zur Vorlage einer aussagekräftigen K-N-Analyse. Diese Analyse soll, analog des einstimmigen Beschlusses der Gemeindevertretung vom 17.03.2022 und von der Behörde dringend empfohlen, von einem neutralen Büro, mit der Unterstützung und Einbindung der EAM, durchgeführt werden.“
| 13 | Ja-Stimmen | 5 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
Die von der Fraktion Zukunft Miteinander eingeforderte Kostenvergleichsstudie konnte zum damaligen Zeitpunkt in 2022 nicht angefertigt werden, da zunächst die Grundlagen für einen Kostenvergleich geschaffen werden mussten. Ohne die unten angeführten Grundlagen, welche zunächst erarbeitet werden mussten, ist ein Kostenvergleich schlechterdings unmöglich.
Dies beinhaltet folgende Punkte:
Ihnen werden die Protokolle des Gemeindevorstandes für Ihre Fraktionsarbeit zugestellt. Ein Widerspruch zur Vorgehensweise des internen Kostenvergleichs kam weder von den Fraktionsvorsitzenden, noch von Ihren Beigeordneten. Innerhalb der Protokolle der Gemeindevertretungen vom 17.03.2022 ff. ist im Rahmen der kontinuierlichen Berichterstattung zur Abwasserproblematik, als auch innerhalb der Protokolle des Gemeindevorstandes ersichtlich, dass die erforderlichen Unterlagen für eine Kostenvergleichsrechnung Stück für Stück erarbeitet wurden. Hierfür waren mitunter weitere Beschlüsse der Mandatsträger-innen erforderlich. Es kann somit kein Zeitverzug angeprangert werden, da zunächst die Grundlagen für eine Kostenvergleichsrechnung, als auch eine Nutzwertanalyse erstellt werden mussten. Parallel zu den vorgenannten Punkten wurden in den Jahren 2018-2022 Maßnahmen im Abwasserbereich mit begleitendem Wasserleitungs- und Straßenbau zur Fremdwasserreduzierung in Höhe von ca. 15.000.000 Euro vollzogen, mit dem Ziel den Bau einer Druckleitung, oder aber die Erweiterung der Kläranlage am Standort zu ermöglichen. Der Sachstand, als auch die vorbenannte Vorgehensweise müsste allen Mandatsträgern bekannt sein, sofern sie ihrer Fraktionsarbeit nachkommen. Daher kann ich die öffentliche Entrüstung einzelner Fraktionen zum Sachverhalt nicht nachvollziehen.
Auf Grund des Ihnen bereits innerhalb der Gemeindevertretung vom 29.06.2023 präsentierten Schreibens der Unteren Wasserbehörde, als auch den Antworten der Verwaltung, wurden Prüfungen zu den bemängelten Punkten der Unteren Wasserbehörde eingeleitet.
| - | Das Büro ZWT wurde am 07.07.2023 zur Prüfung der durch das Ing. Büro Lorenz angefertigten Kostenstudie zur Kläranlage angefragt. Das Büro ZWT ist auf Biocos Kläranlagen spezialisiert. |
| - | Am 11.07.2023 hat das Büro ZWT bereits geantwortet. Die Daten innerhalb der Studie wurden durch das Büro ZWT auf Grund Ihres Erfahrungsschatzes für das Büro Lorenz erstellt. |
| - | Am 11.07.2023 wurde das hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes kontaktiert. Die Aussagen der UWB und der OWB stehen im Widerspruch zu zwei Studien der HLNUG und einer kleinen Anfrage im hessischen Landtag. Um die Förderwürdigkeit des Projektes „Druckleitung“ zu prüfen ist die Stellungnahme der HLNUG maßgeblich. Dies ist auch für den erneuten Kostenvergleich essentiell. |
| - | Am 05.07.2023 ist ein Schreiben der Oberen Wasserbehörde zum Sachverhalt eingegangen. Dies wird Ihnen nach Beantwortung durch die Verwaltung zugestellt. |
| - | Am 07.06.2023 hat ein Gespräch zur Abwasserentsorgung Wippershain mit der OWB, der UWB, Gemeinde Hauneck, Abwasserbetrieb HEF, Büro Lorenz, Büro Falkenhahn und der Gemeinde Schenklengsfeld stattgefunden. |
| - | Am 13.07.2023 ist ein Schreiben der Unteren Wasserbehörde zur Kläranlage Wippershain eingegangen. Dies beinhaltet Terminvorschläge für einen gemeinsamen Gesprächstermin mit der UWB, der EAM, als auch der Verwaltung. |
| - | Am 17.07.2023 ist die Information in der Verwaltung eingegangen, dass die erweiterte Immissionsbetrachtung abgeschlossen sei. Die Unterlagen werden zur Zeit durch das betreuende Ingenieurbüro verschriftlicht mit dem Ziel eine Förderung für die Freispiegelleitung von Wippershain nach Fischbach zu beantragen. |
| - | Innerhalb der Baumaßnahme Wippershain kommt es voraussichtlich zu Kostensteigerungen. |
| - | Die Ausschreibungen für den zweiten und dritten Bauabschnitt in Wippershain befinden sich in Bearbeitung. |
| - | Die EAM hat ein Angebot zur Vermessung der Kanalnetze eingereicht. Dies wird im nächsten Haushalt berücksichtigt, da es zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vorlag. |
Bürgermeister Möller führt in seinem Bericht aus:
Die Antragsteller ziehen den Antrag zurück, da dieser bereits mit dem Tagesordnungspunkt 4 bearbeitet ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Fraktion die Tagesordnung noch nicht bekannt.
Die Anfrage wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung verlesen und von Bürgermeister Möller bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.
Die Anfrage wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung verlesen und von Bürgermeister Möller bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.
Die Anfrage wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung verlesen und von Bürgermeister Möller bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.
Die Anfrage wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung verlesen und von Bürgermeister Möller bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.
Die Anfrage wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung verlesen und von Bürgermeister Möller bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.