Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld
am Donnerstag, 20.08.2026, 19:30 Uhr bis 20:37 Uhr
im dem Veranstaltungssaal des Dorfgemeinschaftshauses Unterweisenborn
Vorsitz:
Ellermann, Max (BL)
Anwesend:
Bolzt, Florian (BL)
Heimeroth, Jens (BL)
Dr. Klein, Frank (ZuMIT)
Möller, Christoph (SPD)
Deis, Anna (ZuMIT)
Erbe-Sampolski, Sigrid (ZuMIT)
Giese, Thomas (SPD)
Glöckner, Laurin (BL)
Hartdegen, Tanja (SPD)
Hebel, Sascha (ZuMIT)
Klein, Michael (BL)
Ley, Reiner (BL)
Maus, Carsten (SPD)
Meeßen, Johanna (BL)
Möller, Petra (ZuMIT)
Mörmel-Roßbach, Cornelia (SPD)
Pfromm, Marco (SPD)
Trinks, Uwe (BL)
Wilhelm, Daniel (ZuMIT)
Wolf, Jürgen (SPD)
Gemeindevertretung
Gemeindevorstand
Wenzel, Andre (BL)
Bock, Hartmut (BL)
Hebel, Hans-Jürgen (ZuMIT)
Manske, Horst (BL)
Nattmann, Marina (ZuMIT)
Pfromm, Georg (SPD)
Weber, Daniel (SPD)
Wedel, Alicia (BL)
Schriftführung:
Trabert, Jens
Entschuldigt fehlten:
Licht, Larissa (ZuMIT)
Vollmer, Matthias (ZuMIT)
Von der Verwaltung waren anwesend:
Gäste:
9 Bürger/innen
1 Vertreter der Feldwerke GmbH
1 Vertreter der Presse
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
|
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.06.2026 |
|
| 4. | Satzung zur Einziehung von zwei Wegen in der Gemarkung Wippershain | (VL-116/2026) |
| 5. | Zustimmung des Zusammenschlusses der Feuerwehr-Einsatzabteilungen Schenklengsfeld, Landeck, Wehrshausen, Konrode und Unterweisenborn | (VL-112/2026) |
| 6. | überplanmäßige Aufwendung gem. § 100 HGO für die Behebung von Feuchtigkeitsschäden bei den Umkleidekabinen der Sporthalle Wippershain im Bereich des gemeindlichen Gebäudes | (VL-115/2026) |
| 7. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan sowie Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Agri-PV Landershausen“ Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB | (VL-113/2026) |
| 8. | Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt der Gemeinde Schenklengsfeld“- Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss | (VL-117/2026) |
| 9. | 17. Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt der Gemeinde Schenklengsfeld“- Abwägungs- und Feststellungsbeschluss | (VL-118/2026) |
| 10. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 15. August 2026 | (MI-15/2026) |
| 11. | Bericht des Gemeindevorstandes / kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte |
|
| 12. | Bericht des Kinder- und Jugendparlaments |
|
| 13. | Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der GO betreffend der Prüfung und Verbesserung der Ausleuchtung der Bushaltestelle Friedewalder Straße / Kreuzweg | (AT-6/2026) |
| 14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 der GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Sachstand zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in der Gemeinde Schenklengsfeld | (AF-1/2026) |
| 15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 der GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Sachstand zur Besetzung der Stelle einer Gesamtleitung der kommunalen Kin-derbetreuungseinrichtungen | (AF-2/2026) |
| 16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 der GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Sachstand zum Neubau des Feuerwehrhauses Schenklengsfeld | (AF-3/2026) |
Sitzungsverlauf
Vorsitzender der Gemeindevertretung Max Ellermann eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist.
Ortsvorsteher Jürgen Ehlert begrüßt die Sitzungsteilnehmer und freut sich über die vielen Gäste. Er berichtet von der Sanierung der Friedhofshalle in Unterweisenborn im letzten Jahr, wo die Jagdgenossenschaft zusammen mit der Gemeinde sowohl die Innen- als auch Außenwände gestrichen hat. Zudem äußert er die Freude, dass der Radweg zwischen Unter- und Oberweisenborn nun realisiert werden kann. Abschließend wünscht er der Versammlung einen konstruktiven Verlauf.
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Beschluss
Von 23 Gemeindevertreter sind 21 anwesend.
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Beschluss
Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung. Die Fraktion Zukunft „MITEINANDER“ zieht ihre drei Anfragen zurück, sodass die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 entfallen.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.06.2026 |
Beschluss
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwände.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Satzung zur Einziehung von zwei Wegen in der Gemarkung Wippershain | VL-116/2026 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Entwurf beigefügte Satzung zur Einziehung der Wege in der Gemarkung Wippershain, Flur 7, Flurstücke 94 und 79 mit einer Gesamtfläche von maximal 1.130 m². Der Liegenschaftsausdruck ist Bestandteil der Satzung.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Zustimmung des Zusammenschlusses der Feuerwehr-Einsatzabteilungen Schenklengsfeld, Landeck, Wehrshausen, Konrode und Unterweisenborn | VL-112/2026 |
Beschluss:
Dem Zusammenschluss der fünf Feuerwehr-Einsatzabteilungen Schenklengsfeld, Landeck, Wehrshausen, Konrode und Unterweisenborn wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | überplanmäßige Aufwendung gem. § 100 HGO für die Behebung von Feuchtigkeitsschäden bei den Umkleidekabinen der Sporthalle Wippershain im Bereich des gemeindlichen Gebäudes | VL-115/2026 |
Beschluss:
Für die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden bei den Umkleidekabinen der Sporthalle Wippershain im Bereich des gemeindlichen Gebäudes wird eine überplanmäßige Aufwendung gem. § 100 HGO bei der Kostenstelle 08101001 Sportvereine von 9.000 € beschlossen.
Die Deckung erfolgt mit den nachstehenden Haushaltsmitteln.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan sowie Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Agri-PV Landershausen“ Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB | VL-113/2026 |
Beschluss:
Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss von Michael Klein und Dr. Frank Klein gem. § 25 HGO (Widerstreit der Interessen).
1. | Die Gemeindevertretung nimmt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Bebauungsplan "Agri-PV Landershausen" und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich zur Kenntnis. |
| 12 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen |
2. | Die Gemeindevertretung beschließt, nur die Beschlussvorschläge vorzutragen und in einem Sammelbeschluss über die Anregungen und Einwendungen zu entscheiden. |
Die Gemeindevertretung stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zu:
| - | zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage |
|
| sowie |
| - | zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Agri-PV Landershausen“. |
| 12 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen |
3. | Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Agri-PV Landershausen |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Agri-PV Landershausen " in der Fassung vom 12.08.2026 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.
| 12 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen |
4. | Bebauungsplan mit Grünordnungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan " Agri-PV Landershausen " |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan " Agri-PV Landershausen " in der Fassung vom 12.08.2026 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.
| 12 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen |
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt der Gemeinde Schenklengsfeld“- Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss | VL-117/2026 |
Beschluss:
| 1. | Es wird beschlossen, den in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zuzustimmen. |
| 2. | Es wird beschlossen, den gemäß den Vorgaben der Abwägung überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ einschließlich der Begründung als Entwurf zu billigen. Der Entwurf umfasst neben dem Hauptgeltungsbereich die Zusatzgeltungsbereiche B und C einschließlich der in den Planunterlagen dargestellten Flurstücke. |
| 3. | Es wird beschlossen, die förmliche Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. |
| 4. | Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme des Regierungspräsidium Kassel vom 09.02.2026 zur Kenntnis. Danach steht die vorliegende Bauleitplanung den landwirtschaftlichen Zielfestlegungen des Regionalplans Nordhessen 2009 nicht entgegen. Ein Zielabweichungsverfahren ist nach Auffassung der Regionalplanungsbehörde nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird Ziffer 6 des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2024 aufgehoben. Ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Nordhessen 2009 wird nicht gestellt. |
Beratungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 9. | 17. Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt der Gemeinde Schenklengsfeld“- Abwägungs- und Feststellungsbeschluss | VL-118/2026 |
Beschluss:
| 1. | Es wird beschlossen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung entsprechend den Beschlussempfehlungen zu beschließen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. |
| 2. | Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ wird festgestellt und die hierzu erarbeitete Begründung wird gebilligt. |
| 3. | Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Beratungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 15. August 2026 | MI-15/2026 |
Bgm Wenzel führt wie folgt aus.
Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO. Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 15. August 2026.
Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 7.415.212,68 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 6.809.422,51 € gegenüber. Somit wird zum 15. August d. J. ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 605.790,17 € ausgewiesen.
Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.
Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 761.062,50 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde zwei Quartale mit insgesamt 1.558.953,57 € ausbezahlt.
Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 952.039,40 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 1.795.000 € gebildet.
Für die bisherigen acht Monate erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.333.892,00 €, was dem Planansatz für zwölf Monaten mit 2.001.100 € entspricht.
Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.
Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag beim Finanzmittelsaldo einen Überschuss von 245.604,65 € aus. Allerdings musste am 22. Juli d. J. ein Investitionskredit von 1.050.000 € aufgenommen werden. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte bisher die Inanspruchnahme von mehreren Liquiditätskrediten mit einer Gesamtvolumen von 3.670.001,00 €, wovon bereits 3.580.000 € zurückgeführt werden konnten. Zu keinem Zeitpunkt wurde der zulässige Höchstbestand von 1.750.000 € erreicht. Von den veranschlagten 884.250 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 15. August d. J. 451.860,99 € vorgenommen.
Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 1.319.119,01 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 44.144,07 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 1.271.992,23 €. Beispielhaft können das DGH Landershausen, die Schlussrechnungen für die Wasser- und Abwasserleitungen in Wippershain, die Planungskosten für das neue Feuerwehrgerätehaus Schenklengsfeld und die Abwasserleitung Wippershain nach Fischbach genannt werden.
Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 488.098,83 € erzielt werden.
Sowohl der Begleittext als auch die ausgewerteten Zahlen werden den Sitzungsteilnehmern ausgehändigt.
| 11. | Bericht des Gemeindevorstandes / kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte |
Bgm Wenzel berichtet wie nachstehend.
kontinuierliche Berichterstattung Abwasser
| - | Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Hauneck wurde final ausgearbeitet und wird im neuen Sitzungszug September d. J. final beschlossen. Am 11. August d. J. fand die finale Abnahme des Bauwerkes statt. Anwesend waren die ausführende Firma, die EAM als Betriebsführer, die UWB, die OWB und die Gemeinde Schenklengsfeld. |
| - | Am 11. August d. J. fand die Informationsveranstaltung zum weiteren Vorgehen der KA Malkomes statt. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss wird im Sitzungszug im September gefasst. Eine Fristverlängerung zur Vorlage eines aussagekräftigen Sanierungskonzeptes bis zum 30. September d.J. wurde dementsprechend mit der Behörde erörtert. |
Aus dem Rathaus
| - | Der Bauantrag für die Freiwillige Feuerwehr wird für Mitte September d.J. avisiert. |
| - | Der Vorbescheid für die Förderung des Feuerwehrneubaus ist eingegangen. Eine Förderung über rund 740 TEUR wurde bescheinigt. Abrufdatum 2028. |
| - | Das Rathaus wird nach dem letztjährigen Erwerb der Möbel optisch etwas renoviert. |
| - | Die Eröffnung der Seniorenresidenz ist für November 2026 vorgesehen. |
| - | Das DGH in Wippershain wurde mit Photovoltaik zum Eigenverbrauch ausgestattet. |
| - | Die Detailanalyse zum Thema Freiflächen-Photovoltaik (erstellt durch die Landesenergie-Agentur, LEA) ist eingegangen. |
| - | Die Umstrukturierung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurde durch das Land Hessen genehmigt. Entsprechende Stellenausschreibungen wurden bereits in der vergangenen Woche veröffentlicht. |
| - | Seit dem 01. August d. J. unterstützen zwei neue Anerkennungspraktikantinnen die Teams der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen. |
| - | Am 12. August d. J. fand eine Begehung am Landecker mit RP, Hessen Forst, Heimatverein, Gemeinde und TAG Kuppenrhön zum weiteren Vorgehen „Naturschutzgebiet“ Landecker statt. |
|
| In der Vergangenheit wurden keine Wegekonzepte seitens der Gemeinde eingereicht. Ziel des neuerlichen Treffens: Heilung des Versäumnisses und Aufnahme von Wegen in das Naturschutzkonzept. Weiterer Plan in Kooperation mit Hessen Forst ist ein Ehrenamtstag im Oktober zum Freischnitt der Pfade, Rittersprung, Burg, z.B. Nähere Infos folgen. |
| - | Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer 2026 befindet sich das Thema „Wasserampel“ in Vorbereitung zur Vorlage in den gemeindlichen Gremien. |
| - | Eine Notfallkommunikation für die Wasserversorgung final beschlossen und erworben. |
| - | Nach Beendigung der IKZ EDV wurde ein Servicevertrages über IT-Dienstleistungen mit der ekom21 abgeschlossen. |
| - | Die Bewerbung auf das KEK wurde gem. des Beschlusses der Gemeindevertretung Online eingereicht (Vergabe eines Büros erst nach Erhalt des Förderbescheides). |
| - | Für die Sanierungsmaßnahmen „Eisenacher Straße“ wurden die ersten Vermessungsarbeiten durch das beauftrage Ingenieurbüro in die Wege geleitet. |
| - | Während der Sanierungsarbeiten der Brücke an der B62 konnte für die Ortsdurchfahrt Schenklengsfeld Tempo 30 umgesetzt werden. |
| 12. | Bericht des Kinder- und Jugendparlaments |
Die Jugendbürgermeisterin Carlotta Reinhard ist entschuldigt. Ein Vertreter ist leider nicht anwesend.
| 13. | Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der GO betreffend der Prüfung und Verbesserung der Ausleuchtung der Bushaltestelle Friedewalder Straße / Kreuzweg | AT-6/2026 |
Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausleuchtung der Bushaltestelle Friedewalder Straße / Kreuzweg zu prüfen.
Dabei ist insbesondere zu bewerten, ob die derzeitige Beleuchtungssituation im Hinblick auf die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler, Fahrgäste in der dunklen Jahreszeit sowie die künftig zu erwartende Nutzung durch Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Besucherinnen und Besucher der Seniorenresidenz ausreichend ist.
Sofern die Prüfung ergibt, dass die Ausleuchtung nicht ausreichend ist, wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zur Verbesserung der Beleuchtung zu prüfen und dem Gemeindevorstand einen Vorschlag zur Nachbesserung, einschließlich einer Kostenschätzung, vorzulegen.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 der GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Sachstand zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in der Gemeinde Schenklengsfeld | AF-1/2026 |
Die Anfrage wird von der Fraktion „Zukunft MITEINANDER“ zurückgezogen.
| 15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 der GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Sachstand zur Besetzung der Stelle einer Gesamtleitung der kommunalen Kin-derbetreuungseinrichtungen | AF-2/2026 |
Die Anfrage wird von der Fraktion „Zukunft MITEINANDER“ zurückgezogen.
| 16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 der GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Sachstand zum Neubau des Feuerwehrhauses Schenklengsfeld | AF-3/2026 |
Die Anfrage wird von der Fraktion „Zukunft MITEINANDER“ zurückgezogen.
Vorsitzender der Gemeindevertretung Max Ellermann schließt die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 20:37 Uhr und bedankt sich bei den Zuschauern für ihre Teilnahme.
Schenklengsfeld, 21.08.2026
| gez. Max Ellermann | gez. Jens Trabert |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |