Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 22. September 2022 gemäß § 114 Abs. 1 HGO die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO liegen die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 mit den Rechenschaftsberichten in der Zeit
vom 04. Oktober bis 12. Oktober 2022
im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 13 (Hauptamt) während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung,
| Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12 Uhr, |
| Dienstag und Donnerstag | von 14.00 bis 16.00 Uhr |
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schenklengsfeld, den 27. September 2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Schenklengsfeld
-Siegel-