am 13.09.2023, 19.30 Uhr – 20.05 Uhr
| Anwesend: | Sandra Dembinski - Martin Hensel - Dr. Frank Klein – Reiner Ley - Sascha Rüger – Peter Göllmann (für Matthias Vollmer) - Andre Wenzel |
| Gemeindevorstand: | Bgm. Möller |
| Gemeindevertretung: | Rainer Daube (bis einschließlich TOP 4) |
| Entschuldigt: | Matthias Vollmer |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der stellv. Vorsitzende Andre Wenzel begrüßt die Anwesenden, stellt die
ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und heißt Sandra Dembinski im Gremium willkommen, die für Thilo Weimar nachrückt. Thilo Weimar wird für seine Arbeit als Vorsitzender des Ausschusses gedankt.
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Bgm Möller beantragt die Erweiterung der Tagesordnung betreffend Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69. Es bestehen keine Einwände.
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. Juli 2023 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
| 4. | Wahl des / der Ausschussvorsitzenden |
Zur Wahl werden Sandra Dembinski und Andre Wenzel vorgeschlagen. Die anschließende Wahl erfolgt im Einvernehmen aller Mandatsträger in offener Abstimmung.
| Sandra Dembinski: | 3 Stimmen |
| Andre Wenzel: | 3 Stimmen |
| und 1 Stimmenthaltung |
Da kein Kandidat/in die erforderliche Mehrheit im ersten Wahlvorgang erreicht, findet ein weiterer Wahlgang statt.
| Sandra Dembinski: | 3 Stimmen |
| Andre Wenzel: | 4 Stimmen |
Andre Wenzel nimmt die Wahl an und dankt für das entgegengebrachte Vertrauen. Er wünscht sich eine gute Zusammenarbeit.
| 5. | Beratung und Beschlussempfehlung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 der Haushaltssatzung 2023 |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung stimmt der eingeschränkten aufsichtsbehördlichen Kreditermächtigung auf maximal 6.828.175 € zu. Der im § 2 der Haushaltssatzung veranschlagte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 9.405.454 € ist um 2.577.279 € zu reduzieren.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 6. | Beratung und Beschlussempfehlung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Das Ingenieurbüro DSP ist zum Angebotspreis von 11.020,59 € (Angebot
(SF_A02_2023) zu beauftragen. Die Aktualisierung der bereits erstellten SMUSI ausdem Jahr 2017 ist zur Beantragung einer Förderung zur Herstellung der Freispiegelleitung von Wippershain nach Fischbach zwingend erforderlich. Die überplanmäßige Auszahlung ist durch den Haushaltsansatz I1130-074, Wasser Hünfelder Straße, in Höhe von 120.000 € zu decken.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 7. | Beratung und Beschlussempfehlung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gemeindevorstand wird mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages zur Errichtunvon Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III mit der PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG, Cuxhaven, beauftragt.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 8. | Beratung und Beschlussempfehlung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Oberlengsfeld, Flur 4, Flurstück 36/10, ist aufgrund des bestehenden Nutzungsvertrages nicht zu veräußern.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach §23 Hessisches Wassergesetz, Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69 |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an dem Uferrandstreifen des Grundstücks Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 69, wird verzichtet, weil nicht zu erkennen ist, dass eine Aufwertung der geringen Strecke der Uferlinie von ca. 16,00 m zum Schutz des Gewässers erforderlich ist.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |