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Die Ortsschelle
Ausgabe 39/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (Protokoll Nr. 18)

vom 14.09.2023, 19.30 Uhr – 21.28 Uhr

Anwesende Bau -und Planungsausschuss:

Hartmut Bock, Peter Göllmann, Sascha Hebel, Johanna Meeßen, Marco Pfromm,

Gemeindevorstand:

Bürgermeister Möller

Entschuldigt:

Dieter Petzold, Jörg Riemenschneider

Gäste:

Gemeindebrandinspektor Torsten Wennemuth, 22 Gäste, davon 17 Gäste aus Wippershain vom Ortsbeirat, einschl. Ortsvorsteherin sowie Mitglieder der Feuerwehr bis zum Ende Tagesordnungspunkt 4,

4 weitere Gäste gehen nach dem Tagesordnungspunkt 8.

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende Johanna Meeßen begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 7. Beratung zum Fahrzeugstand des neuen TSF-W Wippershain wird vorgezogen auf Tagesordnungspunkt 4, dadurch verschieben sich die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 nach hinten.

Zusätzlich gibt es den Tagesordnungspunkt 9. Beratung und Beschlussempfehlung zum Vorkaufsrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz, Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 69, dadurch verschieben sich die Tagesordnungspunkte 9 und 10 nach hinten.

Beide Änderungen werden einstimmig angenommen.

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 24.07.2023

Gegen das Protokoll vom 24.07.2023 bestehen keine Einwände.

4.

Beratung zum Fahrzeugstand des neuen TSF-W Wippershain

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Er stellt die Alternative 1 vor mit Gesamtkosten von ca. 74.000 Euro, für eine verkleinerte Version der Halle, die nicht die Anforderungen der Unfallkasse und der DIN erfüllt.

Er stellt die Alternative 2 vor mit Gesamtkosten von ca. 110.000 Euro, für die normgerechte Halle.

Er stellt die Alternative 3 vor mit Toren und Türen für die bestehende Durchfahrt zum Hinterhof des DGH (als Provisorium bis die Neuentwicklung eines Feuerwehrgerätehauses an einem zukunftsträchtigen Standort beschlossen, geplant und verwirklicht werden kann), die Gesamtkosten belaufen sich hierfür auf ca. 36.000 Euro.

Herr Gemeindebrandinspektor Torsten Wennemuth weist in seinen Erläuterungen auf den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Gemeinde Schenklengsfeld hin, wobei es unter anderem darum geht, eventuell den Feuerwehrstandort in Wippershain an einer anderen geeigneten Stelle im Ort zu bauen, um dort die aktuellen Standards für ein normgerechtes Feuerwehrgerätehaus umzusetzen. Die Umsetzung dafür würde geschätzt ca. 5 bis 7 Jahre in Anspruch nehmen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde Folgendes vorgeschlagen:

Es soll umgehend eine Bauvoranfrage für die Herstellung einer Halle im Bereich des DGH`s gestellt werden.

Vor der Bauvoranfrage ist mit dem angrenzenden Nachbarn in der 12. Straße Nr. 4 zu klären ob er seine Zustimmung für eine Grenzbebauung gibt (dies ist schriftlich zu dokumentieren, einschl. Unterschrift), um eine baurechtliche Genehmigung herbeizuführen. Wenn der Nachbar seine Zustimmung gibt, hätte dies für ihn zur Folge, dass er seine Ferienwohnung in diesem Bereich im Zuge des Genehmigungsverfahrens wahrscheinlich, lt. BGM Möller, aufgeben muss.

Die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Frau Johanna Meeßen gab zu bedenken, dass hier Allgemeinrecht vor Einzelrecht geht.

Es ist zu klären, ob für den Hallenneubau im Bereich des DGH´s ein Förderantrag gestellt werden kann, und wenn ja, wie hoch die Fördersumme ist.

Die Ortsvorsteherin von Wippershain schlägt als `Übergangslösung`, falls erforderlich, für den Stellplatz des Feuerwehrfahrzeugs den Parkplatz bei der Sporthalle in Wippershain vor.

Die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Frau Johanna Meeßen schlägt vor einen `runden Tisch` (Kommission) mit ca. 5 bis 7 Leuten zu bilden um eine Lösung herbeizuführen.

5.

Beratung und Beschlussempfehlung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III

Frau Johanna Meeßen verliest den Sachverhalt.

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt und gibt außerdem bekannt, dass das Regierungspräsidium die Angelegenheit als positiv bewerten wird.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeindevorstand wird mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III mit der PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co.KG, Cuxhaven, beauftragt.

5

Ja-Stimmen,

0

Nein-Stimmen,

0

Stimmenthaltungen

6.

Beratung und Beschlussempfehlung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück

Frau Johanna Meeßen verliest den Sachverhalt.

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Oberlengsfeld, Flur 4, Flurstück 36/10, ist aufgrund des bestehenden Nutzungsvertrages nicht zu veräußern.

Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:

5

Ja-Stimmen,

0

Nein-Stimmen,

0

Stimmenthaltungen

7.

Beratung zum Radweg Unterweisenborn, Vorstellung zusätzliche Variante 5 als Teilergebnis des Prüfauftrags der Variante 1

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Er führt aus, dass durch die Variante 5 eine Entflechtung zwischen dem Pkw- bzw. Lkw-Verkehr und dem Radverkehr stattfindet, dadurch entstehen weniger Gefahren für die Radfahrer, anders als bei Variante 1, wo der Verkehr durch den Ort Unterweisenborn geleitet wird.

Er gibt zu bedenken, dass bei der Variante 5 kein externer Grundstückszukauf nötig ist, da alle Grundstücke (Feldwege) im Besitz der Gemeinde Schenklengsfeld sind, bei Variante 1 muss der Bereich eines Grundstückes dazu gekauft werden.

Es ist nur eine Querung der Landstraße L 3172 in Höhe der Gemarkungsgrenze Eiterfeld nötig und anders als bei Variante 1 muss in Höhe der Einfahrt nach Schenklengsfeld (Bereich des Bauhofes) die Landstraße nicht überquert werden.

Bei der Variante 5 soll die Kombination Rad- und Landwirtschaftsweg mit 4,0 m Ausbreite hergestellt werden, ebenso wie bei Variante 1.

Die Variante 5 soll mit HessenMobil umgesetzt werden, wobei mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden kann, ähnlich wie bei Variante 1.

Frau Meeßen führt an, dass bei der Umsetzung der Variante 5 der als bisher genutzte Fahrradweg von Schenklengsfeld nach Unterweisenborn ad absurdem wäre, der Ausbau zu einem Fahrrad- und Wirtschaftsweg wesentlich teurer ist als der Ausbau zum Fahrradweg und dass bei Variante 5 die Landstraße (100 Zone) überquert werden muss.

Laut Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in der Gemeindevertretersitzung vom 27.07.2023 sollen jedoch die Aspekte der vorliegenden Variante 1 weiterhin geprüft und abgearbeitet werden. Hierzu findet voraussichtlich Mitte Oktober 2023 zum Thema Verkehrssicherheitskonzept ein Vororttermin in Unterweisenborn mit den entsprechenden Fachdiensten statt.

8.

Beratung und Beschlussempfehlung über den grundhaften Ausbau der Hermann-Löns-Str. nach Regelquerschnittsplan B der Voruntersuchung des Ing.-Büros Lorenz vom August 2023

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Der Beschlussvorschlag wird zum ursprünglichen Beschlussvorschlag.

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeindevorstand die Herstellung innerhalb des grundhaften Ausbaus der Hermann-Löns-Str. die Variante 2 zur Kostenschätzung in Höhe von 615.170,00 Euro.

Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:

0

Ja-Stimmen,

4

Nein-Stimmen,

1

Stimmenthaltung

Neuer Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss bittet den Gemeindevorstand um das betreffende Gutachten für die Kanalsanierungs- und Straßenbauarbeiten im Vorfeld zur nächsten Bau- und Planungsausschusssitzung, um im in der nächsten Ausschusssitzung erneut darüber zu beraten.

Darüber hinaus empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss im Vorfeld der nächsten Ausschusssitzung eine Bürgerversammlung der Hermann-Löns-Straße abzuhalten.

Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:

5

Ja-Stimmen,

0

Nein-Stimmen,

0

Stimmenthaltungen

9.

Beratung und Beschlussempfehlung zum Vorkaufsrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 69

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Auf die Ausübung des Vorkaufrechts nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an dem Uferrandstreifen des Grundstücks Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 69 wird verzichtet, weil nicht zu erkennen ist, dass eine Aufwertung der geringen Strecke der Uferlinie von ca. 16,0 m zum Schutz des Gewässers erforderlich ist.

Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:

5

Ja-Stimmen,

0

Nein-Stimmen,

0

Stimmenthaltungen

10.

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

Herr Bürgermeister Möller verliest den aktuellen Stand.

Die Berichterstattung wurde nachrichtlich übernommen.

Kontinuierliche Berichterstattung zur Abwasserproblematik

Am 24.08.2023 fand ein Gespräch mit der EAM, der UWB und der Gemeinde Schenklengsfeld statt. Ziel dieses Gespräches sollte sein, die weitere Vorgehensweise bezüglich der Installation und des Betriebs einer mobilen Kläranlage bis zur Umsetzung der Abwasserleitung nach Fischbach final zu besprechen.

Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise Kläranlage Wippershain
  • Am 27.02.2023 wurde seitens des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz eine wasserrechtliche Anordnung für die Kläranlage Wippershain erlassen. Inhalt war, dass ein Anlagenbetriebskonzept vorzulegen war, welches die Einhaltung der Werte des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheids vom 28.06.2013 gewährleistet. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Zu- und Ablaufwerte ab sofort wöchentlich zu messen und dem Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz vierteljährlich vorzulegen sind.
  • Die Messwerte von der 17. bis zur 31. Kalenderwoche 2023 zeigen deutlich auf, dass die bestehende Kläranlage die Werte des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides bei zurückgehender Abwassermenge aufgrund Trockenheit und Abhängung des Außengebietes nicht einhalten kann. Häufig werden sogar die Mindestanforderungen gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) überschritten. Dies ist absolut unzulässig und wasserrechtlich nicht hinnehmbar. Daraufhin hat das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz die Gemeinde Schenklengsfeld aufgefordert, sich unverzüglich um die Lieferung und Installation einer mobilen Reinigungsstufe zu kümmern.
  • Auf der Basis dieses Schreibens wurde ein gemeinsamer Termin am 24.08.2023 zwischen der UWB, der EAM und der Gemeinde Schenklengsfeld vereinbart, um die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam und verbindlich zu besprechen.
  • In Vorbereitung des Termins hat die EAM vier Firmen ermittelt, die in der Lage sein sollten, eine erforderliche mobile Reinigungsstufe konzipieren und liefern zu können. Die UWB hatte sich ebenfalls informiert und eine fünfte Firma benannt. Die EAM hat ebenfalls mit Dr. Poch vom Planungsbüro Poch+Zänker GmbH über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Reinigungsleistung gesprochen. Die Möglichkeit den vorhandenen Tropfkörper zu sanieren, ist relativ kostenintensiv und würde nur für eine Verbesserung des CSB-Wertes sorgen, so dass diese Variante nicht weiterverfolgt werden soll.
  • Die EAM wird in der kommenden Woche (35. Kalenderwoche 2023) Kontakt zu den fünf Firmen aufnehmen, um abzustimmen, welche Anlagenparameter benötigt werden, um eine bedarfsgerechte Lösung zu konzipieren. Basis für die zu erbringende Reinigungsleistung sind die Werte des aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides vom 28.06.2013 (BSB5: 15 mg/l, CSB: 75 mg/l, NH4-N: 8 mg/l, Nges: 26 mg/l). Bei Pges soll abweichend von dem aktuellen Wert von 5,1 mg/l im Sinne der Anforderung der EU-WRRL (MP 2021 – 2027) ein Wert von 1,3 mg/l (Jahresmittelwert: 0,9 mg/l) eingehalten werden. Dieser Wert ist unter www.flussgebiete.hessen.de (Maßnahmenprogramm Hessen 2021-2027; Anhang 6-2 Phosphor-Anforderungen an kommunale Kläranlagen) geregelt. Parallel dazu sind die Kosten und die Lieferzeit abzufragen. Ende der 35. Kalenderwoche wird die EAM eine Information über den aktuellen Stand an alle Beteiligten senden. Die zugesagte Information ist in Teilen bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen.
  • Ziel ist, dass nach Möglichkeit spätestens Ende September 2023 alle Informationen vorliegen, damit die Gemeinde Schenklengsfeld die entsprechenden Aufträge zur Installation einer mobilen Reinigungsstufe vergeben kann und das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz eine zeitlich realistische zusätzliche Sanierungsanordnung erlassen kann.
  • Die erweiterten Untersuchungen für die gewässerkundliche Betrachtung des Vorfluters (Immissionsbetrachtung), in den die Kläranlage Wippershain einleitet, mit denen seitens der Gemeinde Schenklengsfeld die Firma Sydro beauftragt wurde, sind nach Angaben von Herrn Möller abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht müsste daher in den nächsten Wochen von der Firma Sydro vorgelegt werden.
  • Mit der Gemeinde Hauneck muss ein Vertrag zur Ein- und Durchleitung von Abwasser abgeschlossen werden. Die Gemeinde Schenklengsfeld befindet sich in Abstimmung mit der Gemeinde Hauneck zu den erforderlichen Vertragsmodalitäten. Der Abwasserbetrieb Bad Hersfeld bzw. das Regierungspräsidium Kassel haben Herrn Möller in der Vergangenheit einen Mustervertrag zur Verfügung gestellt, der seitens der Gemeinde Schenklengsfeld entsprechend angepasst werden kann.
  • Die Planungen für die erforderliche Vergrößerung des Rückhaltevolumens werden nach Angaben von Herrn Möller ebenfalls vorangetrieben. Diese Maßnahme muss ebenfalls bis zur Ableitung nach Fischbach umgesetzt sein.
  • Bezüglich einer möglichen Landesförderung berichtete die UWB, dass aktuell ein erheblicher zeitlicher Verzug besteht. Im konkreten Fall müsste nach der Antragstellung die Genehmigung eines vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns angestrebt werden.
Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise Kläranlage Malkomes
  • Herr Möller hat die EAM Netz GmbH angefragt, ob die EAM Netz GmbH eine dynamische Kostenvergleichsrechnung für die Varianten „Neubau der Kläranlage Malkomes“ und „Anschluss an die Kläranlage Bad Hersfeld“ erstellen kann. Herr Hast erklärte hierzu, dass die EAM Netz GmbH diese Leistung nicht erbringen kann. Parallel dazu wurde ein weiteres Ingenieurbüro angefragt.
  • Der mittlerweile mehr als zweijährige Versuchsaufbau zur Phosphatfällung kann in dieser Form nicht weiterbetrieben werden, da er nicht den gewässerrechtlichen Anforderungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entspricht. Da eine dauerhafte Lösung für die Kläranlage Malkomes in absehbarer Zeit noch nicht umsetzbar ist, wird sich die EAM Netz GmbH bei der Firma H2Ortner um ein Angebot für eine Containerlösung kümmern, die dann zeitnah umgesetzt werden muss. Die UWB wies daraufhin, dass dies im Rahmen einer seitens des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz vorgesehenen Anlagenbegehung ohnehin gefordert werden würde. Die Kosten der Containerlösung sind voraussichtlich mit der Abwasserabgabe verrechenbar. Die UWB verweist auf den regelmäßigen Schriftverkehr bei der Festsetzung der Abwasserabgabe. Auf die Möglichkeit der Verrechnung mit der Abwasserabgabe wird seitens des Sachgebietes wiederkehrend hingewiesen.
  • Neue Erkenntnisse innerhalb des Verfahrens werden an die Gemeinde Friedewald weitergeleitet. Zukünftig sind persönliche Monatsgespräche zum Sachverhalt angedacht.
Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise Fremdwasser im Einzugsbereich der Kläranlage Malkomes
  • Herr Möller erläuterte auf Nachfrage der EAM, dass im Bereich der Eisenacher Straße in Oberlengsfeld eine Einigung zur möglichen Führung des erforderlichen Kanals mit einem Grundstückseigentümer bezüglich der Ableitung von Außengebieten erfolgt ist. Über den Hessischen Städte- und Gemeindebund wurde geklärt, dass ein weiterer Eigentümer einer relevanten Gewässerparzelle, die Ableitung von Niederschlagswasser in diese Gewässerparzelle dulden muss. Das Ingenieurbüro Lorenz wird die entsprechenden Planungen zur Umsetzung der Maßnahme erarbeiten. Die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahme sind im Haushalt 2023 enthalten.
  • Auf Nachfrage der UWB erklärte Herr Möller, dass auch die Niederschlagswasserableitung für das geplante Seniorendomizil (Ortsausgang in Richtung Hilmes) bei den aktuellen Planungen berücksichtigt wird.
  • Die EAM wies daraufhin, dass auch die anderen bekannten Zuflüsse von Fremdwasser berücksichtigt werden müssen. Diese wurden bereits durch die Gemeinde Schenklengsfeld erfasst und berücksichtigt.
  • Herr Möller bat die EAM erneut um die Übersendung der Daten zu dem im letzten Jahr im Rahmen der TV-Kanaluntersuchung festgestellten Fremdwassereintritt im Ortsteil Landershausen, damit die betroffenen Haltungen zeitnah saniert werden können und somit ein erheblicher Fremdwassereintritt abgestellt werden kann. Die angefragten Unterlagen wurden mittlerweile der Gemeinde Schenklengsfeld übergeben und an das betreuende Ingenieurbüro weitergeleitet.
  • Auf Grund der geäußerten Bedenken der UWB zur präsentierten Nutzwertanalyse innerhalb der Gemeindevertretersitzung vom 29.06.2023, wurde am 11.07.2023 die HLNUG zum Sachverhalt angefragt.
  • Am 10.08.2023 hat die HLNUG die Gemeinde Schenklengsfeld auf die zuständige Wasserbehörde verwiesen.
  • Am 22.08.2023 hat die Gemeinde Schenklengsfeld sich mit folgenden Fragen an die OWB gewandt:

„Wir bitten um eine Begründung, warum die Verbesserung und die Erweiterung der kommunalen Kläranlage am Standort Malkomes unter Hinzunahme des Abwassers aus der Gemeinde Friedewald nicht unter Nummer 3.1 der oben genannten Richtlinie (Förderrichtlinie im Staatsanzeiger Nr.27/2021 S. 927 ff. ) förderfähig sein kann?

Weiter bitten wir um eine Aussage, in welcher Weise es erreichbar ist, dass die Verbesserung und die Erweiterung der kommunalen Kläranlage am Standort Malkomes unter Hinzunahme des Abwassers aus der Gemeinde Friedewald nach Nummer 3.1 des Förderprogramms förderfähig werden kann.

Die Förderfähigkeit eines Anschlusssammlers, nach Nummer 3.2.3 des o. g. Förderprogramms, für die Kläranlagen Malkomes und Friedewald, von Malkomes zur Kläranlage in Bad Hersfeld, durch den Neubau einer Abwasserdruckleitung und die zusätzlichen notwendigen Ertüchtigung/Dimensionserweiterungen im Netz der Kreisstadt Bad Hersfeld haben sie in ihrem oben genannten Schreiben bereits bestätigt.

Bitte bestätigen Sie uns, dass die Förderfähigkeit dieses Anschlusses, unter dem Aspekt der Sicherstellung eines Mindestwasserabflusses in der Solz, auch nach dem Entzug einer Wassermenge von mindestens 836.000 m³/a vollauf bestehen bleiben wird.

(Die genannte Wassermenge unterstellen wir nach der von Ihrem Haus gewünschten rechnerischen Reduzierung des Fremdwasseranteils auf rund 50 % aus den Abwassernetzen der Gemeinden Schenklengsfeld und Friedewald zusammen. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Abwassermenge der Gemeinde Schenklengsfeld laut dem Bescheid zur Abwasserabgabe 2021 allein rd. 1 Million m³/a)

Bitte bestätigen Sie uns, dass eine Verschlechterung der Gewässerqualität durch den Entzug der Wassermenge von mindestens 836.000 m³/a, für den Bereich der Solz unterhalb der Salzeinträge durch die Breitzbachquelle, ohne jeglichen Einfluss auf die Förderfähigkeit des Anschlusssammlers bleiben wird.

Bitte bestätigen Sie uns weiter, dass die Gemeinde Schenklengsfeld in Zukunft, wegen des Entzugs einer Wassermenge von mindestens 836.000 m³/aus der Solz, in keinem Fall zu Leistungen oder Maßnahmen

herangezogen werden kann und wird, die eine notwendige Wiederherstellung oder Verbesserung der Gewässerqualität der Solz insbesondere auch unterhalb der Salzeinträge durch die Breitzbachquelle zum Ziel haben.

Die vorgenannten Fragen haben wir aus Gründen der Rechtssicherheit und aus Gründen der der Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Gremien und den Bürgern von Schenklengsfeld zu stellen.“

Die Antwort der OWB zur Fragestellung durch die Gemeinde Schenklengsfeld ist ausstehend.

11.

Beratung und Beschlussempfehlung über den Antrag der Fraktion

Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung

Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“

Frau Johanna Meeßen verliest den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund der zunehmenden Gefahrensituation wird der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist im Kreuzungsbereich Schenksolz, auf der Fahrbahn des Radweges, ein großflächiges „Vorfahrt achten“ (oder alternatives Warnsymbol) aufzumalen.

5

Ja-Stimmen,

0

Nein-Stimmen,

0

Stimmenthaltungen

Frau Johanna Meeßen beendet die Sitzung um 21.28 Uhr.

Gez. Meeßen (Vorsitzende Bau- und Planungsausschuss)
Gez. Most (Schriftführer)