Sollten Sie Ihr Grundstück/Anwesen verkauft haben, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Gemeinde Schenklengsfeld und legen dort einen aktuellen Grundbuchauszug vor, sodass Ihre Wasser-, Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren auf den Neueigentümer umgeschrieben werden können. Bitte geben Sie hierzu den Stand des Wasserzählers zum Übergabezeitpunkt mit an.
Da es sich bei der Grundsteuer um eine Jahressteuer handelt und diese nicht unterjährig abgerechnet wird, ist derjenige Steuerschuldner, in dessen Eigentum das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres steht. Die Fälligkeiten sind auch bei Veräußerung noch solange zu zahlen, bis der Gemeinde Schenklengsfeld ein angepasster Bescheid seitens des Finanzamtes zugegangen ist, welcher sodann entsprechend rückgerechnet wird.