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Die Ortsschelle
Ausgabe 41/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

am 19. September 2024

im Bürgerhaus Schenklengsfeld

Beginn:

19.00 Uhr

Ende:

21.00 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 23

Anwesend:
Es fehlten entschuldigt:

1.) Appelshäuser-Wenke, Gabriele

1.) Bock, Hartmut

2.) Daube, Rainer

2.) Bolzt, Florian

3.) Ellermann, Max

3.) Dembinski, Sandra

4.) Hartdegen, Tanja

4.) Eichenauer, Frank

5.) Hensel, Martin

5.) Göllmann, Peter

6.) Dr. Klein, Frank

6.) Hebel, Katja

7.) Langer, Udo (ab 19:14 Uhr)

7.) Hebel, Sascha

8.) Ley, Reiner

8.) Mörmel-Roßbach, Cornelia

9.) Meeßen, Johanna

10.) Pfromm, Marco

11.) Pfromm, Matthias

12.) Rüger, Sascha

13.) Trinks, Uwe

14.) Vollmer, Matthias

15.) Wolf, Jürgen

Gemeindevorstand

1.) Bgm. Wenzel

1.) Hebel, Hans-Jürgen

2.) Habermehl, Horst

2.) Pfromm, Georg

3.) Lüders, Beate

4.) Manske, Horst

5.) Rüger, Siegfried

6.) Wedel, Alicia

Gäste

2 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 10. September 2024 auf Donnerstag, den 19. September 2024, 19.00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Bürgerhaus Schenklengsfeld) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 13.09.2024 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:

  1. Präsentation und Einrichtung Sitzungsmanagement-Software SD.NET durch die ekom21 von 19:00 bis 20:00 Uhr
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
  5. Beratung Beschlussfassung über eine Richtlinie für Geldanlagen
  6. Beratung Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. §§ 113 und 114 HGO
  7. Bekanntgabe Bericht der 243. Vergleichenden Prüfung
  8. Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2024
  9. Beratung und Beschlussfassung über die Projektvereinbarung Nr. 3 mit der Hess. Landgesellschaft für das Wohngebiet „Rosenweg“
  10. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Standort des Feuerwehrstützpunktes an der L 3171 und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (Aufstellungsbeschluss)
  11. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Kommunalen Archivverbund
  12. Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung des Radweges Gemarkungsgrenze Eiterfeld nach Unterweisenborn (Lückenschluss)
  13. Bericht des Gemeindevorstandes/ kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte
  14. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der GO betreffend Photovoltaik auf gemeindlichen Dächern
  15. Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend das geplante Gewerbegebiet an der BAB 4
  16. Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend das geplante Gewerbegebiet Bahn
  17. Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend der Verkehrssituation im Bereich der Einmündung des Ringelwegs in die Konroder Straße

1.

Präsentation und Einrichtung Sitzungsmanagement-Software SD.NET durch die ekom21 von 19:00 bis 20:00 Uhr

Herr Möller von der ekom21 präsentiert bis 19:53 Uhr die angeschaffte Software und erläutert deren Inhalte und Funktionen. Zudem zeigt er die Vorteile der App im Vergleich zum Aufruf über die Internetadresse.

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Für den ausgeschiedenen Dieter Petzold, dem Rainer Daube für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindevertretung dankt, rückt Frau Gabriele Appelshäuser-Wenke nach. Sie wird von den Sitzungsteilnehmer begrüßt.

3.

Feststellung der Tagesordnung

Frau Hartdegen stellt für die SPD-Fraktion einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung. Sie bittet um Aufnahme einer Anfrage zur Sperrung der Malkomeser Brücke, B 62.

9 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Mit dem Abstimmungsergebnis wird nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung gem. § 58 (2) HGO erreicht. Somit wird die Tagesordnung nicht erweitert.

4.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024

Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.

5.

Beratung Beschlussfassung über eine Richtlinie für Geldanlagen

Martin Hensel stellt analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag mit der Bitte, das im § 6 Abs. 2 festgelegte Rating von BBB+ auf A+ zu ändern und den Absatz zu ergänzen, dass regelmäßig das Rating des Schuldners zu prüfen ist. Weitere Änderungen an dem vorgelegten Entwurf sind nicht erwünscht.

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Aufgrund des einstimmigen Ergebnisses wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017

und die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. §§ 113 und 114 HGO

Die Gemeindevertretung beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 gemäß den §§ 113 und 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und entlastet zugleich den Gemeindevorstand.

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

7.

Bekanntgabe Bericht der 243. Vergleichenden Prüfung

Die Gemeinde Schenklengsfeld wurde bei der 243. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2023: Kleine Städte und Gemeinden“ als eine von 18 Kommunen beteiligt. Neben Schenklengsfeld wurden aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg die Gemeinden Friedewald und Ludwigsau geprüft. Prüfungszeitraum waren die Jahre ab 2018.

Den vollständigen Schlussbericht der Prüfung wurde gemeinsam mit den Sitzungsvorlagen den Mandatsträgern auf dem elektronischen Weg zur Verfügung gestellt und umfasst samt Anschreiben 143 Seiten.

In dem umfassenden Bericht werden Ergebnisverbesserungspotenziale aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen.

In den Schlussbemerkungen auf der Seite 137 kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde Schenklengsfeld rechtmäßig und auf vergleichenden Grundlagen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wurde.

Ein Exemplar des Schlussberichts hat der Rechnungshof an die Aufsichtsbehörde und das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.

8.

Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2024

Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO. Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 31. August 2024.

Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.

Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 6.695.273,27 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 6.065.012,08 € gegenüber. Somit kann zum 31. August d. J. ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 630.261,19 € ausgewiesen werden.

Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.

Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 695.550 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde zwei Quartale mit insgesamt 1.435.683,08 € ausbezahlt.

Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 881.310,42 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 1.254.000 € gebildet.

Für die bisherigen acht Quartale erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.532.793,20 €, was dem Planansatz für zwölf Quartale mit 2.271.400 € entspricht.

Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.

Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag beim Finanzmittelsaldo einen Fehlbetrag von 1.049.557,74 € aus. Zudem standen mit dem zum 01.01.2024 vorhandenen Anfangsbestand von 1.335.29,97 €, flüssige Mittel zur Verfügung, sodass bisher noch kein Investitionskredit aufgenommen werden musste. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites von 300.000 €, der bereits zurückgeführt wurde. Von den veranschlagten 755.250 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 31. August d. J. 448.024,49 € vorgenommen.

Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 1.360.717,87 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 11.843,54 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 1.084.305,48 €. Beispielhaft können die Renovierung des DGH´s Landershausen, Wasser- und Abwasserleitungen in Wippershain, der Wasserzählerschacht Erdmannrode, die Druckregulierschächte Schenksolz und Wüstfeld, der Tiefbrunnen Erdmannrode, der Fahrzeugunterstand der FFW Wippershain und die Planungskosten für den Feuerwehrstandort Schenklengsfeld sowie die Bushaltestellen und die Hermann-Löns-Str. genannt werden.

Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 244.083,08 € erzielt werden.

9.

Beratung und Beschlussfassung über die Projektvereinbarung Nr. 3 mit der Hess. Landgesellschaft für das Wohngebiet „Rosenweg“

Zum Erwerb von zwei Flächen mit 6.862 m² in der Gemarkung Konrode, Flur 5, Flurstück 28/6 (6.774 m²) und Flurstück 30/11 (88 m²) zum Preis von X €/m², somit insgesamt X €, ist die Projektvereinbarung Nr. 3 zum Wohngebiet „Rosenweg“ mit der Hess. Landgesellschaft mbH, Kassel, zu schließen.

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

10.

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Standort des Feuerwehrstützpunktes an der L 3171 und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (Aufstellungsbeschluss)

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
  1. Es wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 Schenklengsfeld Feuerwache gem. § 2 (1) Satz 1 BauGB für den neuen Standort des Feuerwehrstützpunktes an der L 3171 im Ortsteil Schenklengsfeld beschlossen.
  2. Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Schenklengsfeld, Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flst. 185/1 und 189. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
  3. Es wird beschlossen, gemäß § 2 (1) BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Ziffer 1 genannten Bebauungsplanes durchzuführen.
  4. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 Schenklengsfeld Feuerwache und der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Es wird ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB für die beiden Bauleitplanverfahren durchzuführen.
  6. Weiterhin wird beschlossen, für das Vorhaben die Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehenden Zielen des Regionalplans Nordhessen 2009 zu beantragen.

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Kommunalen Archivverbund

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Vereinbarung als Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Kommunalen Archivverbund Hersfeld-Rotenburg. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

12.

Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung des Radweges Gemarkungsgrenze Eiterfeld nach Unterweisenborn (Lückenschluss)

Die Herstellung des Radweges Gemarkungsgrenze Eiterfeld nach Unterweisenborn (Lückenschluss) ist nach der vorliegenden Variante 1 zu vollziehen.

10 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

13.

Bericht des Gemeindevorstandes/ kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte
  • Die Auswertung der Kosten-Vergleichsrechnung durch das Büro Gajowski steht kurz vor der Fertigstellung. Nach Auswertung der Unterlagen wird es eine gemeinsame Mandatsträger-Veranstaltung mit der Gemeinde Friedewald geben.
  • Ein weiterer Termin zum Thema Oberflächenwasser in Oberlengsfeld hat stattgefunden. Eine erste planbare Trassenführung wurde den Grundstückseigentümern vorgestellt. Erst nach Einigung mit den Eigentümern folgt eine Einbeziehung der Behörde, welche jedoch über den aktuellen Sachstand informiert wurde.
  • Nach Auskunft der OWB wurde die Fördervoranfrage für das Projekt Wippershain bereits durch den zuständigen Sachbearbeiter geprüft und akzeptiert. Weiter wird nun nach Rückmeldung und in Absprache mit der WIBank der Förderantrag für die Maßnahme gestellt. Ein großer Erfolg eine positive Rückmeldung in so kurzer Zeit zu bekommen.
  • Mit der Gemeinde Hauneck wurde Kontakt aufgenommen. Es wird seitens der Verwaltung die Ausgestaltung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet.
Bericht des Gemeindevorstandes
  • Im Rahmen des Investitionsprogrammes Digitalisierung Rathaus wurden neue Arbeitsplätze für die gesamte Verwaltung beauftragt. Ebenso wird die bestehende Telefonanlage durch eine neue, digitale Anlage getauscht. Netzwerkdosen im Rathaus werden erneuert, ein digitales Whiteboard wurde über die ekom21 beauftragt.
  • Gem. Auswertung von drei Angeboten wurde die Vergabe für das Thema Grobnetzplanung / Glasfaserausbau abgestimmt. Da trotz 100% Förderquote kein Haushaltstitel vorliegt, erfolgt eine Einbringung in die kommende Gemeindevertretersitzung im November.
  • Die Tore für den Stellplatz der FFW Wippershain sind fristgerecht eingebaut.
  • Die Kanaldeckelsanierung in den Ortsteilen wird ab Mitte Oktober durch die beauftragte Firma Tibag aus Kassel begonnen.
  • Die Genehmigung für das Gewerbegebiet „In der Aue“ liegt vor. Gespräche zur Vermarktung des Gewerbegebietes werden zurzeit geführt. Kaufverträge für erste Flächen befinden sich in der Vorbereitung. Erschließungsarbeiten werden mit Vorlage eines notwendigen Bodengutachtens koordiniert. Ausstehend: Die zurückgestellte wasserrechtliche Genehmigung.
  • Erschließungsvorarbeiten für das Projekt Seniorenresidenz haben begonnen. Ausführendes Unternehmen ist die FA Giebel aus Eiterfeld.
  • Die Klage zur Glocke in Konrode wurde vom Verwaltungsgericht in Kassel zurückgewiesen.
  • Es wird geplant den Haushalt für das Jahr 2025 noch in diesem Jahr einzubringen. Interne Vorarbeiten dazu laufen bereits
  • Die Brückenbauarbeiten in Malkomes haben begonnen und sollen bis Ende diesen Jahres fertiggestellt werden.
  • Unsere drei gemeindlichen Kindergärten haben im Rahmen der Maßnahme „Starke Teams, Starke Kitas“ eine Förderzusage von 22 TEUR pro Kindergarten erhalten.
  • Ankündigung: Im Jahr 2024 muss die Gemeinde Schenklengsfeld, nach Empfehlung des HSGB und nach Rücksprache mit dem Landkreis, eine Hebesatzsatzung erstellen und beschließen. Details folgen.
  • Gespräche mit dem neuen Windparkbetreiber in Wippershain, der Firma Qualitas, haben stattgefunden. Nach eigener Aussage befindet sich das Genehmigungsverfahren unmittelbar vor dem Abschluss. Wie geplant werden acht Windmühlen errichtet. Nach Beendigung des Genehmigungsverfahrens wird es eine Bürgerinformationsveranstaltung in Wippershain geben.

14.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der GO betreffend Photovoltaik auf gemeindlichen Dächern

Bgm Wenzel berichtet, dass die Gemeinde bereits mit einem Projektierer zusammenarbeitet. Diesem wurden zur Ermittlung von geeigneten Dachflächen die kommunalen Gebäude sowie die dazugehörigen Stromverbräuche mitgeteilt. Ein Ranking mit den 5 am geeignetsten Gebäude wurde erstellt. Neben der Vermietung an einen Investor wird auch die Möglichkeit geprüft, mithilfe von Förderungen eigene Photovoltaikanlagen zu installieren. Die im Antrag formulierte Prüfung der Errichtung von Solarbäumen auf der Liegefläche des Freibades wurde bisher nicht in Betracht gezogen.

Aufgrund der Erläuterungen wird der Antrag analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgenommen.

15.

Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend das geplante Gewerbegebiet an der BAB 4

1.

Gibt es diesbezüglich Schriftverkehr mit der Regionalplanung?

Nein, der Kontakt erfolgte telefonisch! Der RP bezog sich auf den bereits bekannten Widerspruch des Vorhabens unter der alten Landesregierung.

2.

Wenn ja, von wann?

./.

3.

Wenn nein, warum nicht?

./.

4.

Was waren Ihre Argumente? Haben Sie z.B. auch erwähnt, dass es sich bei der evtl. möglichen Ansiedlung nicht um ein Unternehmen aus dem Logistikbereich, sondern einen großen Hersteller wichtiger „Daseinsvorsorge“ handelt?

Großer Hersteller? Mir liegen keinerlei Informationen schriftlich vor.

5.

Haben Sie eine angedachte interkommunale Zusammenarbeit mit unserer Kreisstadt Bad Hersfeld angesprochen, da diese ja, gegenüber des ins Auge gefassten Schenklengsfelder Gebiets, ihr eigenes Gewerbegebiet samt Zuwegung erweitert und beide Bereiche dann, nur durch die BAB 4 voneinander getrennt, liegen würden?

Es handelt sich Stand jetzt NICHT um eine interkommunale Zusammenarbeit. Status Quo: Der Vorgang wurde andiskutiert und NICHT weiterverfolgt. Aktuell wurden neuerliche Gespräche mit Bad Hersfeld aufgenommen, nähere Informationen werden zu gegebener Zeit erläutert.

6.

Haben Sie darauf hingewiesen, dass der „Wald“ durch Käferbefall und andere äußere Einwirkungen schwer geschädigt ist und dass der ins Auge gefasste Schenklengsfelder Bereich, sowieso schon durch die Gewerbegebiete Bad Hersfeld und Hauneck, sowie der Bundesautobahn 4, deutlich vorgeschädigt ist?

Nein – nochmals: Eine Verfolgung des Projektes wurde nicht ausgeschlossen.

16.

Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend das geplante Gewerbegebiet Bahn

Fragen hierzu:

1.

Ist das Gleis insoweit freigeschnitten, dass die RBT eine Bestandsaufnahme des Gleiskörpers machen kann oder schon konnte?

Der Freischnitt wird ab Oktober weitergeführt. Die Erlaubnis zur Befahrung und Erkundung wurde bis 2025 verlängert.

2.

Wie oft hatten Sie Kontakt mit der Firma RBT?

Bislang erfolgten drei Gespräche.

3.

Wann fand das erste, wann das letzte Gespräch statt?

Das erste Gespräch fand am 15.07.2024 um 14:30 Uhr statt, das zweite im Rahmen der JHV des Eisenbahnvereins am 30. August ab 17 Uhr und das letzte Gespräch am 12. September um 15:30 Uhr (telefonisch).

4.

Was waren die Aussagen von RBT?

Grundsätzlich sieht man weiterhin Potential im Erhalt / Sanierung der Strecke. Allerdings keine kurzfriste Umsetzung (Genehmigungsprozesse, Bau, etc.).

Maßgabe ist die Bevölkerung mitzunehmen und die wirtschaftlichen Voraussetzungen in Form von planbaren Ansiedelungen.

Reine Dauer zur Reaktivierung realistisch 2-3 Jahre, jedoch nur bei konkreten Vorhaben.

5.

Ist es zutreffend, dass das jetzt genehmigte und erschließungsfähige Gewerbegebiet flächenmäßig im Prinzip schon wieder ausgereizt ist und dass eine Erweiterung notwendig werden wird, wobei dann die Bahn eine wichtige Rolle spielen soll, da ja auch schon ein Aufstellungsbeschluss -Bahn- während der Amtszeit Ihres Vorgängers gefasst worden ist?

Nein, das ist nichtzutreffend. Eine Erweiterung muss jedoch das Ziel sein, ob mit oder ohne Bahn! Nach dem Aufstellungsbeschluss im Juli 2023 gab es keinerlei weitere Aktivitäten. Wichtig: Im Rahmen der Anpassung / Änderung der Regionalplanung sind die Flächen somit nicht bedacht. Hier besteht Handlungsbedarf, sodass die Flächen zumindest in landwirtschaftliche Vorbehaltsflächen umgewidmet werden.

Gespräche mit dem Planungsbüro RegioKonzept laufen.

6.

In diesem Zusammenhang sagten Sie, dass kein Bewerber für einen Platz mit Bahnanschluss vorhanden sei. Ist der lukrative Interessent, welcher der RBT bekannt ist, abgesprungen?

Zunächst muss eine Begriffsdefinition erfolgen. Was ist ein lukrativer Interessent (5 Mitarbeiter? 50 Mitarbeiter?).

Grundsätzlich muss die Befahrbarkeit / Belastbarkeit der Strecke sichergestellt werden. Des Weiteren muss der Standort schnellstmöglich verfügbar sein (Planungshorizont 3-5 Jahre maximal). Aus der Aktenlage ist klar ersichtlich, dass keinerlei persönliche Vorgespräche mit einem „Interessenten“ geführt worden. Es gab lediglich einen minimalen Kontakt per E-Mail, der neuerlich aufgegriffen wurde.

17.

Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend der Verkehrssituation im Bereich der Einmündung des Ringelwegs in die Konroder Straße

Im November 2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels an dieser Einmündung geprüft werden solle.

Da die Anwohner noch immer auf die Unübersichtlichkeit an dieser Stelle

hinweisen, fragen wir an:

Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

Die Hecken wurden vor Ort zurückgeschnitten, um die Situation danach ganzheitlich zu betrachten. Das Ergebnis wird nun im Vorstand diskutiert und bekannt gegeben.

(Daube, Vorsitzender) —  (Trabert, Schriftführer)