am 21. September 2023 im DGH Wippershain
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.55 Uhr
Gesetzliche Mitgliederzahl: 23
| Anwesend: | Es fehlten entschuldigt: |
| 1.) Bolzt, Florian | 1.) Bock, Hartmut |
| 2.) Daube, Rainer | 2.) Hartdegen, Tanja |
| 3.) Dembinski, Sandra | 3.) Hebel, Katja |
| 4.) Ellermann, Max | 4.) Petzold, Dieter |
| 5.) Göllmann, Peter | 5.) Riemenschneider, Jörg |
| 6.) Hebel, Sascha | 6.) Rüger, Sascha |
| 7.) Hensel, Martin | 7.) Vollmer, Matthias |
| 8.) Dr. Klein, Frank | |
| 9.) Langer, Udo | |
| 10.) Ley, Reiner | |
| 11.) Meeßen, Johanna | |
| 12.) Mörmel-Roßbach, Cornelia | |
| 13.) Pfromm, Marco | |
| 14.) Trinks, Uwe | |
| 15.) Wenzel, Andre | |
| 16.) Wolf, Jürgen | |
| Gemeindevorstand |
| 1.) Bgm. Möller | 1.) Habermehl, Horst |
| 2.) Hebel, Hans-Jürgen | 2.) Lüders, Beate |
| 3.) Manske, Horst | |
| 4.) Pfromm, Georg | |
| 5.) Rüger, Siegfried | |
| 6.) Wedel, Alicia | |
| Gäste | |
| 12 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse | |
| Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön | |
| Frau Wetterau, Regionalforum Hersfeld-Rotenburg | |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 12. September 2023 auf Donnerstag, den 21. September 2023, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (DGH Wippershain) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 15.09.2023 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 2023 |
| 4. | Vorstellung Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 der Haushaltssatzung 2023 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück |
| 9. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2023 |
| 10. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 11. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“ |
| 13. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum aktuellen Sachstand Glasfaserausbau Schenklengsfeld |
| 14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: 50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld |
| 15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Parkplätze am Friedhof in Wippershain |
| 16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung: Thema: Parkplätze am Friedhof in Wippershain, Bürgerversammlung |
| 17. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Radweg Oberweisenborn-Unterweisenborn |
| 18. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Anfrage der SPD-Fraktion in der GV-Sitzung vom 1.12.2022 und deren Beantwortung. |
Frau Ortsvorsteherin Most-Schultheiß begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.
1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einbe-
rufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und heißt Jürgen Wolf im Gremium willkommen, der für Thilo Weimar nachrückt. Thilo Weimar wird für seine Arbeit gedankt.
2. | Feststellung der Tagesordnung |
Nachstehende Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung werden gestellt und zur Abstimmung gebracht.
| a) | Bgm. Möller: Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69 |
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| b) | Bgm. Möller: Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Auszahlung gem. §100 HGO und Auftragsvergabe im Vorhaben „Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Schenklengsfeld“. |
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| c) | Dr. Frank Klein: Aussprache zum Akteneinsichtsausschuss |
| 10 | Ja-Stimmen | 6 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Die benötigte Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter wird gem. § 58 (2) HGO nicht erreicht, sodass die Aufnahme in die Tagesordnung nicht erfolgen kann.
Dr. Frank Klein zieht die auf den Tagesordnungspunkten 15 und 16 aufgeführten Anfragen der Fraktion „Zukunft Miteinander“ zurück.
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 2023 |
| 4. | Vorstellung Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 der Haushaltssatzung 2023 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück |
| 8.1 | Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69 |
| 8.2 | Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO und Auftragsvergabe im Vorhaben „Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Schenklengsfeld“ |
| 9. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2023 |
| 10. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 11. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“ |
| 13. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum aktuellen Sachstand Glasfaserausbau Schenklengsfeld |
| 14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: 50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld |
| 15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Radweg Oberweisenborn-Unterweisenborn |
| 16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Anfrag der SPD-Fraktion in der GV-Sitzung vom 1.12.2022 und deren Beantwortung. |
3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 2023 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
4. | Vorstellung Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön |
Frau Schumacher und Frau Wetterau stellen die „Nördliche Kuppenrhön“ bestehend aus den Kommunen Friedewald, Heringen (Werra), Hohenroda, Philippsthal (Werra) und Schenklengsfeld vor sowie die Aufgaben und Ziele des touristischen Zusammenschlusses und erläutern die angedachten Maßnahmen zur Bewerbung und Etablierung der „Marke“ Nördliche Kuppenrhön.
5. | Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 deHaushaltssatzung 2023 |
Bgm. Möller gibt die wesentlichen Inhalte der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2023 mit den erteilten Auflagen und Hinweisen bekannt. Im Nachganzur Sitzung wird der vollständige Genehmigungstext den Mandatsträgern auf dem elektronischen Weg zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung stimmt der eingeschränkten aufsichtsbehördlichen Kreditermächtigung auf maximal 6.828.175 € zu. Der im § 2 der Haushaltssatzung veranschlagte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 9.405.454 € ist um 2.577.279 € zu reduzieren.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
6. | Beratung und Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld |
Das Ingenieurbüro DSP ist zum Angebotspreis von 11.020,59 € (Angebot (SF_A02_2023) zu beauftragen. Die Aktualisierung der bereits erstellten SMUSI aus dem Jahr 2017 ist zur Beantragung einer Förderung zur Herstellung der Freispiegelleitung von Wippershain nach Fischbach zwingend erforderlich. Die überplanmäßige Auszahlung ist durch den Haushaltsansatz I1130-074, Wasser Hünfelder Straße, in Höhe von 120.000 € zu decken.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
7. | Beratung und Beschlussfassung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III |
Im Rahmen der Beratung teilen die Fraktionen die Bedenken der Ortsbeiräte, sehen jedoch keinen maßgeblichen Handlungsspielraum im Genehmigungsverfahren, welches dem Regierungspräsidium Kassel obliegt, und geben zu bedenken, dass die monetären Entschädigungen für die finanzschwache Gemeinde nicht zu vernachlässigen sind.
Beschlussfassung:
Der Gemeindevorstand wird mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III mit der PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG, Cuxhaven, beauftragt.
| 10 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen |
8. | Beratung und Beschlussfassung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück |
Eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Oberlengsfeld, Flur 4, Flurstück 36/10, ist aufgrund des bestehenden Nutzungsvertrages nicht zu veräußern.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
8.1 | Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wasserge- setz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69 |
Auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an dem Uferrandstreifen des Grundstücks Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 69, wird verzichtet, weil nicht zu erkennen ist, dass eine Aufwertung der geringen Strecke der Uferlinie von ca. 16,00 m zum Schutz des Gewässers erforderlich ist.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
8.2 | Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO und Auftragsvergabe im Vorhaben „Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Schenklengsfeld“ |
Zur Beratung innerhalb der Fraktionen wird die Sitzung um 20.55 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr fortgesetzt.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt: | |
| 1. Nachfinanzierung |
Zur Deckung der Finanzierung der am Block ausgeschriebenen Maßnahmen Druckregelschacht Wüstfeld (I1130-057), Druckregelschacht Schenksolz (I1130-058), Wasserzählerschacht Erdmannrode (I1130-079) und Erneuerung von Rohrleitungen der Brunnenkopfverrohrung im Tiefbrunnen Erdmannrode (I1130-056) sind zusätzlich Mittel in Höhe von
136.000 € netto aus den nicht mehr durchführbaren Maßnahmen Hünfelder Straße Wasser (I1130-074) und Hünfelder Straße Abwasser (I1110-100) als überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO zu verwenden.
| 12 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen |
| 2. Auftragsvergabe |
Aufgrund des Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung der Maßnahmen Druckregelschacht Wüstfeld (I1130-057), Druckregelschacht Schenksolz (I1130-058), Wasserzählerschacht Erdmannrode (I1130-079) und Erneuerung von Rohrleitungen der Brunnenkopfverrohrung im Tiefbrunnen Erdmannrode (I1130-056) sind die folgenden Aufträge zu erteilen:
Los 1 Baulicher Teil:
463.540,56 € brutto an Räuber Bauunternehmen GmbH, Vor dem Clauswerth 8, 36251 Bad Hersfeld
Los 2 Maschinentechnik und Installation:
235.611,53 € brutto an W&S Wassertechnik GmbH, Industriestraße 16, 30900 Wedemark
Los 3 Elektrotechnische Ausrüstung:
118.575,21 € an Narz Systems GmbH und Co. KG, Am Bonnerod 1, 36358 Herbstein
| 12 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen |
9. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2023 |
Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO.
Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 31. August 2023.
Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 6.411.253,65 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 5.745.252,47 € gegenüber. Somit kann zum 31. August d. J. ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 666.001,18 € ausgewiesen werden.
Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.
Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 679.200 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde zwei Quartale mit insgesamt 1.376.561,92 € ausbezahlt.
Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 785.407,50 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 1.118.000 € gebildet.
Für die bisherigen acht Quartale erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.522.172,40 €, was dem Planansatz für zwölf Quartale mit 178.150 € entspricht.
Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.
Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag einen Fehlebetrag von 437.414,55 € aus. Die Deckung erfolgt mit dem zum 01.01.2023 vorhandenen Anfangsbestand von 648.738 €, sodass bisher noch kein Investitionskredit aufgenommen werden musste. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte die Inanspruchnahme von drei Liquiditätskrediten mit einer Gesamtsumme von 1.200.000 €, wovon 1.000.000 € bereits zurückgeführt
wurde. Von den veranschlagten 664.100 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 31. August. d. J. 414.226 € vorgenommen.
Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 1.272.382 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 534.374 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 730.445 €. Beispielhaft können der Kommunaltraktor mit Anbauteilen, Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren und den Bauhof, die Sanierung der schadhaften Kanäle und Wasserleitungen im Ortsteil Wippershain, Planungskosten für den Druckregulierschacht Wüstfeld und die Gehwege im Ortsteil Landershausen angeführt werden. Zudem wurden Schlussrechnungen für im Vorjahr abgeschlossene Bauprojekte bezahlt.
Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 111.853 € erzielt werden.
11. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
Am 24.08.2023 fand ein Gespräch mit der EAM, der UWB und der Gemeinde Schenklengsfeld statt. Ziel dieses Gespräches sollte sein, die weitere Vorgehensweise bezüglich der Installation und des Betriebs einer mobilen Kläranlage bis zur Umsetzung der Abwasserleitung nach Fischbach final zu besprechen.
„Wir bitten um eine Begründung, warum die Verbesserung und die Erweiterung der kommunalen Kläranlage am Standort Malkomes unter Hinzunahme des Abwassers aus der Gemeinde Friedewald nicht unter Nummer 3.1 der oben genannten Richtlinie (Förderrichtlinie im Staatsanzeiger Nr.27/2021 S. 927 ff) förderfähig sein kann?
Weiter bitten wir um eine Aussage, in welcher Weise es erreichbar ist, dass die Verbesserung und die Erweiterung der kommunalen Kläranlage am Standort Malkomes unter Hinzunahme des Abwassers aus der Gemeinde Friedewald nach Nummer 3.1 des Förderprogramms förderfähig werden kann. Die Förderfähigkeit eines Anschlusssammlers, nach Nummer 3.2.3 des o. g. Förderprogramms, für die Kläranlagen Malkomes und Friedewald, von Malkomes zur Kläranlage in Bad Hersfeld, durch den Neubau einer Abwasserdruckleitung und der zusätzlichen notwendigen Ertüchtigung/Dimensionserweiterungen im Netz der Kreisstadt Bad Hersfeld haben Sie in ihrem oben genannten Schreiben bereits bestätigt.
Bitte bestätigen Sie uns, dass die Förderfähigkeit dieses Anschlusses, unter dem Aspekt der Sicherstellung eines Mindestwasserabflusses in der Solz, auch nach dem Entzug einer Wassermenge von mindestens 836.000 m³/a vollauf bestehen bleiben wird. Die genannte Wassermenge unterstellen wir nach der von Ihrem Haus gewünschten rechnerischen Reduzierung des Fremdwasseranteils auf rund 50 % aus den Abwassernetzen der Gemeinden Schenklengsfeld und Friedewald zusammen. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Abwassermenge der Gemeinde Schenklengsfeld laut dem Bescheid zur Abwasserabgabe 2021 allein rd. 1 Million m³/a). Bitte bestätigen Sie uns, dass eine Verschlechterung der Gewässerqualität durch den Entzug der Wassermenge von mindestens 836.000 m³/a, für den Bereich der Solz unterhalb der Salzeinträge durch die Breitzbachquelle, ohne jeglichen Einfluss auf die Förderfähigkeit des Anschlusssammlers bleiben wird.
Bitte bestätigen Sie uns weiter, dass die Gemeinde Schenklengsfeld in Zukunft, wegen des Entzugs einer Wassermenge von mindestens 836.000 m³/aus der Solz, in keinem Fall zu Leistungen oder Maßnahmen herangezogen werden kann und wird, die eine notwendige Wiederherstellung oder Verbesserung der Gewässerqualität der Solz insbesondere auch unterhalb der Salzeinträge durch die Breitzbachquelle zum Ziel haben.
Die vorgenannten Fragen haben wir aus Gründen der Rechtssicherheit und aus Gründen der der Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Gremien und den Bürgern von Schenklengsfeld zu stellen.“
Die Antwort der OWB zur Fragestellung durch die Gemeinde Schenklengsfeld ist ausstehend.
12. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Beschluss zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2021
Der Gemeindevorstand stellt den durch die Kämmerei und Axians Public Consulting GmbH erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 47.887.604,07 € und einem Jahresüberschuss von 485.820,82 € auf und legt ihn der Rechnungsprüfung zur Prüfung vor.
Vergabevorschlag der Leistungsphasen 1 und 2 des Feuerwehrgerätehauses Schenklengsfeld
Zur Beantragung von Fördermitteln zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld sind die Leistungsphasen 1 und 2 an die Firma Stark Architekten, Marienbornerstraße 25, 57074 Siegen, zum Angebotspreis von 33.398,56 € zu vergeben. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Angebot zur geforderten SMUSI Untersuchung der UWB
Die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld ist an die Firma DSP Ing.-Büro für Bauwesen, Immenhausen, zum Angebotspreis von 11.020,59 € zu vergeben. Der Gemeindevertretung ist die Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO zu empfehlen.
Einrichtung eines zweiten Briefwahlbezirkes
Für das Gemeindegebiet ist gem. § 3 Absatz 2 des Hess. Kommunalwahlgesetzes für die Stimmabgabe bei allen Wahlen ab der Landtagswahl/Direktwahl des Bürgermeisters am 08.10.2023 ein zweiter Briefwahlbezirk einzurichten. Dem Briefwahlbezirk I sind die Wahlbezirke ev. Gemeindehaus mit Unterweisenborn und Schenksolz, Oberlengsfeld, Dinkelrode und Bürgerhaus Schenklengsfeld zu zuordnen. Die Wahlbezirke Wehrshausen, Konrode, Wippershain, Hilmes, Erdmannrode, Wüstfeld, Malkomes und Landershausen sind dem Briefwahlbezirk II zu zurechnen, sodass die Briefwahlbezirke vom Stimmabgabevolumen hälftig aufgeteilt sind.
Erneuter Einspruch Gewerbegebebiet – Verlagerung der Straße
Innerhalb eines privaten Einspruches wurde Reptilen-Sonderprüfung beantragt. Eine Durchführung würde ca.12 Monate in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt das Planungsbüro den ursprünglich angedachten Straßenverlauf zu ändern, um eine deutliche Zeitersparnis erreichen zu können. Der zeitliche Umfang wird hierfür auf 2 Monaten geschätzt.
Anschreiben HLNUG – Gewässerqualität - Verbesserung / Verschlechterung der Solz
Die zu erwartenden Einflüsse und Befürchtungen auf Grund des Salzeintrages der Breitzbachquellen zur zukünftigen Gewässerqualität der Solz nach Entzug von 836.000 m³ Wasser p. a. (insbesondere in den Sommermonaten) durch den Bau einer Abwasserdruckleitung nach Bad Hersfeld wurden mitgeteilt und um kurzfristige Beurteilung gebeten. Diese ist maßgeblich für eine Förderung des Projektes. Innerhalb ihrer Antwort hat die HLNUG auf die zuständige Wasserbehörde verwiesen. Diese wurde angeschrieben – Antwort ausstehend.
Rückforderung Fördermittel Landesprogramm 2005
Das Schreiben des Hess. Ministeriums zum Landesprogramm 2005 betreffend erstmalige Kanalisation mit AW-Pumpwerk, Erweiterung der Kanalisation und Fremdwasserreduzierung in Wüstfeld sowie Ersatzmaßnahme Kanalerneuerung Erdmannroder Straße wurde innerhalb des Gemeindevorstandes erörtert. Das Regierungspräsidium bittet das Ministerium um Entscheidung, ob wegen der Fristüberschreitungen in 2011 und 2016 bei der Abgabe der Verwendungsnachweise eine anteilige Rückforderung der Zuwendungen umgesetzt werden soll.
Lieferung Kommunaltraktor
Der Kommunaltraktor mit Anbauteilen wurde am 22.08.2023 geliefert. Die Bedienungseinweisung erfolgt am 29.08.2023.
Informationen zum OT Wippershain
Für den Ortsteil Wippershain wurde ein neues TSW-F im Wert von ca. 150.000 Euro bewilligt. Eine Förderung für die Sanierung des Sportlerheimdachs wurde durch die Förderstelle abgelehnt. Im Rahmen der Klimakommune wird zurzeit die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle geprüft. Eine Sanierung des Daches des DGH in Wippershain für ca. 50.000 Euro befindet sich in Bearbeitung. Im OT Wippershain werden derzeit Baumaßnahmen zur Abwasser- und Wasserversorgung für ca. 2.000.000 Euro vollzogen. Die finale Ausschreibung zur zukünftigen Abwasserbehandlung mittels Freispiegelleitung befindet sich in Bearbeitung.
Zur Gestaltungsklärung des zukünftigen Friedhofsparkplatzes wurde der Ortsbeirat Wippershain nach einem Termin angefragt. Bisher ist noch kein Terminvorschlag zur Besprechung des Sachverhaltes bei der Verwaltung eingegangen. Dies ist dringend erforderlich, da der ursprünglich angedachte Parkplatzbereich im Bereich des öffentlichen Straßenkörpers liegt und nach derzeitigem Rechtsstand veranlagungspflichtig wäre. Weiterhin besteht die Problematik, dass bei einer Herstellungsbreite von 4,55 Metern (Parkplatz + Gehweg) die Platteneinfriedung der ersten Grabreihe bereits tangiert würde. Bei einer Herstellungsbreite von 6,05 Metern (Parkplatz + Gehweg + Hecke) müsste die erste Grabreihe in Gänze weichen. Als Lösungsvorschlag käme eine Reduzierung der angedachten Baumaßnahme, oder aber ein weiteres Grundstück, welches auf der hinteren Seite des Friedhofes liegt in Betracht.
12. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“ |
Aufgrund der zunehmenden Gefahrensituation wird der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist im Kreuzungsbereich Schenksolz, auf der Fahrbahn des Radweges, ein großflächiges „Vorfahrt achten“ (oder alternatives Warnsymbol) aufzumalen.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
13. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum aktuellen Sachstand Glasfaserausbau Schenklengsfeld |
Die TNG wurde zum Sachverhalt angefragt, die Antwort ist noch ausstehend.
14. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: 50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld |
Die Anfrage möchte Bgm. Möller schriftlich beantworten.
15. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Radweg Oberweisenborn-Unterweisenborn |
Die Frage kann erst beantwortet werden, nachdem ein Trassenverlauf des Radweges durch die Gemeinde Schenklengsfeld festgelegt wurde.
Nachfrage Dr. Frank Klein: Erfolgt ein Anschluss im Bereich der Concordia-Mühle?
Antwort Bgm. Möller: Der entsprechende Weg befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde Eiterfeld, sodass bei einem möglichen Ausbau keine Mehrkosten für die Gemeinde Schenklengsfeld entstehen. Der Abschluss einer Vereinbarung mit der Marktgemeinde Eiterfeld ist erforderlich.
16. | Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Anfrage der SPD-Fraktion in der GV-Sitzung vom 1.12.2022 und deren Beantwortung. |
Die Anfrage möchte Bgm. Möller schriftlich beantworten.