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Die Ortsschelle
Ausgabe 42/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die 22. Sitzung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

am 21. September 2023 im DGH Wippershain

Beginn: 19.30 Uhr

Ende: 21.55 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 23

Anwesend:

Es fehlten entschuldigt:

1.) Bolzt, Florian

1.) Bock, Hartmut

2.) Daube, Rainer

2.) Hartdegen, Tanja

3.) Dembinski, Sandra

3.) Hebel, Katja

4.) Ellermann, Max

4.) Petzold, Dieter

5.) Göllmann, Peter

5.) Riemenschneider, Jörg

6.) Hebel, Sascha

6.) Rüger, Sascha

7.) Hensel, Martin

7.) Vollmer, Matthias

8.) Dr. Klein, Frank

9.) Langer, Udo

10.) Ley, Reiner

11.) Meeßen, Johanna

12.) Mörmel-Roßbach, Cornelia

13.) Pfromm, Marco

14.) Trinks, Uwe

15.) Wenzel, Andre

16.) Wolf, Jürgen

Gemeindevorstand

1.) Bgm. Möller

1.) Habermehl, Horst

2.) Hebel, Hans-Jürgen

2.) Lüders, Beate

3.) Manske, Horst

4.) Pfromm, Georg

5.) Rüger, Siegfried

6.) Wedel, Alicia

Gäste

12 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse

Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön

Frau Wetterau, Regionalforum Hersfeld-Rotenburg

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 12. September 2023 auf Donnerstag, den 21. September 2023, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (DGH Wippershain) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 15.09.2023 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 2023

4.

Vorstellung Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön

5.

Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 der Haushaltssatzung 2023

6.

Beratung und Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld

7.

Beratung und Beschlussfassung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III

8.

Beratung und Beschlussfassung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück

9.

Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2023

10.

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

11.

Bericht des Gemeindevorstandes

12.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“

13.

Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum aktuellen Sachstand Glasfaserausbau Schenklengsfeld

14.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: 50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld

15.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Parkplätze am Friedhof in Wippershain

16.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung: Thema: Parkplätze am Friedhof in Wippershain, Bürgerversammlung

17.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Radweg Oberweisenborn-Unterweisenborn

18.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Anfrage der SPD-Fraktion in der GV-Sitzung vom 1.12.2022 und deren Beantwortung.

Frau Ortsvorsteherin Most-Schultheiß begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.

1.
Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einbe-

rufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und heißt Jürgen Wolf im Gremium willkommen, der für Thilo Weimar nachrückt. Thilo Weimar wird für seine Arbeit gedankt.

2.
Feststellung der Tagesordnung

Nachstehende Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung werden gestellt und zur Abstimmung gebracht.

a)

Bgm. Möller: Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

b)

Bgm. Möller: Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Auszahlung gem. §100 HGO und Auftragsvergabe im Vorhaben „Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Schenklengsfeld“.

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

c)

Dr. Frank Klein: Aussprache zum Akteneinsichtsausschuss

10

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Die benötigte Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter wird gem. § 58 (2) HGO nicht erreicht, sodass die Aufnahme in die Tagesordnung nicht erfolgen kann.

Dr. Frank Klein zieht die auf den Tagesordnungspunkten 15 und 16 aufgeführten Anfragen der Fraktion „Zukunft Miteinander“ zurück.

Somit ergibt sich folgende geänderte Tagesordnung:

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 2023

4.

Vorstellung Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön

5.

Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 der Haushaltssatzung 2023

6.

Beratung und Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld

7.

Beratung und Beschlussfassung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III

8.

Beratung und Beschlussfassung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück

8.1

Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wassergesetz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69

8.2

Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO und Auftragsvergabe im Vorhaben „Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Schenklengsfeld“

9.

Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2023

10.

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

11.

Bericht des Gemeindevorstandes

12.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“

13.

Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum aktuellen Sachstand Glasfaserausbau Schenklengsfeld

14.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: 50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld

15.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Radweg Oberweisenborn-Unterweisenborn

16.

Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Anfrag der SPD-Fraktion in der GV-Sitzung vom 1.12.2022 und deren Beantwortung.

3.
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juli 2023

Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.

4.
Vorstellung Frau Schumacher, Tourismusbeauftragte Nördliche Kuppenrhön

Frau Schumacher und Frau Wetterau stellen die „Nördliche Kuppenrhön“ bestehend aus den Kommunen Friedewald, Heringen (Werra), Hohenroda, Philippsthal (Werra) und Schenklengsfeld vor sowie die Aufgaben und Ziele des touristischen Zusammenschlusses und erläutern die angedachten Maßnahmen zur Bewerbung und Etablierung der „Marke“ Nördliche Kuppenrhön.

5.
Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigungsverfügung zur Kürzung der Kreditmittel für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, § 2 deHaushaltssatzung 2023

Bgm. Möller gibt die wesentlichen Inhalte der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2023 mit den erteilten Auflagen und Hinweisen bekannt. Im Nachganzur Sitzung wird der vollständige Genehmigungstext den Mandatsträgern auf dem elektronischen Weg zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung stimmt der eingeschränkten aufsichtsbehördlichen Kreditermächtigung auf maximal 6.828.175 € zu. Der im § 2 der Haushaltssatzung veranschlagte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 9.405.454 € ist um 2.577.279 € zu reduzieren.

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

6.
Beratung und Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld

Das Ingenieurbüro DSP ist zum Angebotspreis von 11.020,59 € (Angebot (SF_A02_2023) zu beauftragen. Die Aktualisierung der bereits erstellten SMUSI aus dem Jahr 2017 ist zur Beantragung einer Förderung zur Herstellung der Freispiegelleitung von Wippershain nach Fischbach zwingend erforderlich. Die überplanmäßige Auszahlung ist durch den Haushaltsansatz I1130-074, Wasser Hünfelder Straße, in Höhe von 120.000 € zu decken.

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

7.
Beratung und Beschlussfassung über einen Nutzungsvertrag mit der PNE AG zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III

Im Rahmen der Beratung teilen die Fraktionen die Bedenken der Ortsbeiräte, sehen jedoch keinen maßgeblichen Handlungsspielraum im Genehmigungsverfahren, welches dem Regierungspräsidium Kassel obliegt, und geben zu bedenken, dass die monetären Entschädigungen für die finanzschwache Gemeinde nicht zu vernachlässigen sind.

Beschlussfassung:

Der Gemeindevorstand wird mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages zur Errichtung von Windenergieanlagen für den Windpark Schenklengsfeld III mit der PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG, Cuxhaven, beauftragt.

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

8.
Beratung und Beschlussfassung über ein Kaufangebot für ein gemeindliches Grundstück

Eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Oberlengsfeld, Flur 4, Flurstück 36/10, ist aufgrund des bestehenden Nutzungsvertrages nicht zu veräußern.

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

8.1
Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht nach § 23 Hessisches Wasserge- setz in der Gemarkung Schenksolz, Flur 1 Flurstück 69

Auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an dem Uferrandstreifen des Grundstücks Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 69, wird verzichtet, weil nicht zu erkennen ist, dass eine Aufwertung der geringen Strecke der Uferlinie von ca. 16,00 m zum Schutz des Gewässers erforderlich ist.

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

8.2
Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO und Auftragsvergabe im Vorhaben „Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Schenklengsfeld“

Zur Beratung innerhalb der Fraktionen wird die Sitzung um 20.55 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr fortgesetzt.

Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Nachfinanzierung

Zur Deckung der Finanzierung der am Block ausgeschriebenen Maßnahmen Druckregelschacht Wüstfeld (I1130-057), Druckregelschacht Schenksolz (I1130-058), Wasserzählerschacht Erdmannrode (I1130-079) und Erneuerung von Rohrleitungen der Brunnenkopfverrohrung im Tiefbrunnen Erdmannrode (I1130-056) sind zusätzlich Mittel in Höhe von

136.000 € netto aus den nicht mehr durchführbaren Maßnahmen Hünfelder Straße Wasser (I1130-074) und Hünfelder Straße Abwasser (I1110-100) als überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO zu verwenden.

12

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

2. Auftragsvergabe

Aufgrund des Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung der Maßnahmen Druckregelschacht Wüstfeld (I1130-057), Druckregelschacht Schenksolz (I1130-058), Wasserzählerschacht Erdmannrode (I1130-079) und Erneuerung von Rohrleitungen der Brunnenkopfverrohrung im Tiefbrunnen Erdmannrode (I1130-056) sind die folgenden Aufträge zu erteilen:

Los 1 Baulicher Teil:

463.540,56 € brutto an Räuber Bauunternehmen GmbH, Vor dem Clauswerth 8, 36251 Bad Hersfeld

Los 2 Maschinentechnik und Installation:

235.611,53 € brutto an W&S Wassertechnik GmbH, Industriestraße 16, 30900 Wedemark

Los 3 Elektrotechnische Ausrüstung:

118.575,21 € an Narz Systems GmbH und Co. KG, Am Bonnerod 1, 36358 Herbstein

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

9.
Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. August 2023

Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO.

Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 31. August 2023.

Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.

Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 6.411.253,65 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 5.745.252,47 € gegenüber. Somit kann zum 31. August d. J. ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 666.001,18 € ausgewiesen werden.

Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.

Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 679.200 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde zwei Quartale mit insgesamt 1.376.561,92 € ausbezahlt.

Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 785.407,50 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 1.118.000 € gebildet.

Für die bisherigen acht Quartale erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.522.172,40 €, was dem Planansatz für zwölf Quartale mit 178.150 € entspricht.

Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.

Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag einen Fehlebetrag von 437.414,55 € aus. Die Deckung erfolgt mit dem zum 01.01.2023 vorhandenen Anfangsbestand von 648.738 €, sodass bisher noch kein Investitionskredit aufgenommen werden musste. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte die Inanspruchnahme von drei Liquiditätskrediten mit einer Gesamtsumme von 1.200.000 €, wovon 1.000.000 € bereits zurückgeführt

wurde. Von den veranschlagten 664.100 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 31. August. d. J. 414.226 € vorgenommen.

Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 1.272.382 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 534.374 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 730.445 €. Beispielhaft können der Kommunaltraktor mit Anbauteilen, Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren und den Bauhof, die Sanierung der schadhaften Kanäle und Wasserleitungen im Ortsteil Wippershain, Planungskosten für den Druckregulierschacht Wüstfeld und die Gehwege im Ortsteil Landershausen angeführt werden. Zudem wurden Schlussrechnungen für im Vorjahr abgeschlossene Bauprojekte bezahlt.

Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 111.853 € erzielt werden.

11.
kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

Am 24.08.2023 fand ein Gespräch mit der EAM, der UWB und der Gemeinde Schenklengsfeld statt. Ziel dieses Gespräches sollte sein, die weitere Vorgehensweise bezüglich der Installation und des Betriebs einer mobilen Kläranlage bis zur Umsetzung der Abwasserleitung nach Fischbach final zu besprechen.

Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise Kläranlage Wippershain
  • Am 27.02.2023 wurde seitens des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz eine wasserrechtliche Anordnung für die Kläranlage Wippershain erlassen. Inhalt war, dass ein Anlagenbetriebskonzept vorzulegen war, welches die Einhaltung der Werte des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheids vom 28.06.2013 gewährleistet. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Zu- und Ablaufwerte ab sofort wöchentlich zu messen und dem Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz vierteljährlich vorzulegen sind.
  • Die Messwerte von der 17. bis zur 31. Kalenderwoche 2023 zeigen deutlich auf, dass die bestehende Kläranlage die Werte des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides bei zurückgehender Abwassermenge aufgrund Trockenheit und Abhängung des Außengebietes nicht einhalten kann. Häufig werden sogar die Mindestanforderungen gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) überschritten. Dies ist absolut unzulässig und wasserrechtlich nicht hinnehmbar. Daraufhin hat das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz die Gemeinde Schenklengsfeld aufgefordert, sich unverzüglich um die Lieferung und Installation einer mobilen Reinigungsstufe zu kümmern.
  • Auf der Basis dieses Schreibens wurde ein gemeinsamer Termin am 24.08.2023 zwischen der UWB, der EAM und der Gemeinde Schenklengsfeld vereinbart, um die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam und verbindlich zu besprechen.
  • In Vorbereitung des Termins hat die EAM vier Firmen ermittelt, die in der Lage sein sollten, eine erforderliche mobile Reinigungsstufe konzipieren und liefern zu können. Die UWB hatte sich ebenfalls informiert und eine fünfte Firma benannt. Die EAM hat ebenfalls mit Dr. Poch vom Planungsbüro Poch+Zänker GmbH über die Möglichkeiten zurVerbesserung der Reinigungsleistung gesprochen. Die Möglichkeit den vorhandenen Tropfkörper zu sanieren, ist relativ kostenintensiv und würde nur für eine Verbesserung des CSB-Wertes sorgen, so dass diese Variante nicht weiterverfolgt werden soll.
  • Die EAM wird in der kommenden Woche (35. Kalenderwoche 2023) Kontakt zu den fünf Firmen aufnehmen, um abzustimmen, welche Anlagenparameter benötigt werden, um eine bedarfsgerechte Lösung zu konzipieren. Basis für die zu erbringende Reinigungsleistung sind die Werte des aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides vom 28.06.2013 (BSB5: 15 mg/l, CSB: 75 mg/l, NH4-N: 8 mg/l, Nges: 26 mg/l). Bei Pges soll abweichend von dem aktuellen Wert von 5,1 mg/l im Sinne der Anforderung der EU-WRRL (MP 2021 – 2027) ein Wert von 1,3 mg/l (Jahresmittelwert: 0,9 mg/l) eingehalten werden. Dieser Wert ist unter www.flussgebiete.hessen.de (Maßnahmenprogramm Hessen 2021-2027; Anhang 6-2 Phosphor-Anforderungen an kommunale Kläranlagen) geregelt. Parallel dazu sind die Kosten und die Lieferzeit abzufragen. Ende der 35. Kalenderwoche wird die EAM eine Information über den aktuellen Stand an alle Beteiligten senden. Die zugesagte Information ist in Teilen bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen.
  • Ziel ist, dass nach Möglichkeit spätestens Ende September 2023 alle Informationen vorliegen, damit die Gemeinde Schenklengsfeld die entsprechenden Aufträge zur Installation einer mobilen Reinigungsstufe vergeben kann und das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz eine zeitlich realistische zusätzliche Sanierungsanordnung erlassen kann.
  • Die erweiterten Untersuchungen für die gewässerkundliche Betrachtung des Vorfluters (Immissionsbetrachtung), in den die Kläranlage Wippershain einleitet, mit denen seitens der Gemeinde Schenklengsfeld die Firma Sydro beauftragt wurde, sind nach Angaben von Herrn Möller abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht müsste daher in den nächsten Wochen von der Firma Sydro vorgelegt werden.
  • Mit der Gemeinde Hauneck muss ein Vertrag zur Ein- und Durchleitung von Abwasser abgeschlossen werden. Die Gemeinde Schenklengsfeld befindet sich in Abstimmung mit der Gemeinde Hauneck zu den erforderlichen Vertragsmodalitäten. Der Abwasserbetrieb Bad Hersfeld bzw. das Regierungspräsidium Kassel haben Herrn Möller in der Vergangenheit einen Mustervertrag zur Verfügung gestellt, der seitens der Gemeinde Schenklengsfeld entsprechend angepasst werden kann.
  • Die Planungen für die erforderliche Vergrößerung des Rückhaltevolumens werden nach Angaben von Herrn Möller ebenfalls vorangetrieben. Diese Maßnahme muss ebenfalls bis zur Ableitung nach Fischbach umgesetzt sein.
  • Bezüglich einer möglichen Landesförderung berichtete die UWB, dass aktuell ein erheblicher zeitlicher Verzug besteht. Im konkreten Fall müsste nach der Antragstellung die Genehmigung eines vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns angestrebt werden.
Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise Kläranlage Malkomes
  • Herr Möller hat die EAM Netz GmbH angefragt, ob die EAM Netz GmbH eine dynamische Kostenvergleichsrechnung für die Varianten „Neubau der Kläranlage Malkomes“ und „Anschluss an die Kläranlage Bad Hersfeld“ erstellen kann. Die EAM erklärte hierzu, dass die EAM Netz GmbH diese Leistung nicht erbringen kann. Parallel dazu wurde ein weiteres Ingenieurbüro angefragt.
  • Der mittlerweile mehr als zweijährige Versuchsaufbau zur Phosphatfällung kann in dieser Form nicht weiterbetrieben werden, da er nicht den gewässerrechtlichen Anforderungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entspricht. Da eine dauerhafte Lösung für die Kläranlage Malkomes in absehbarer Zeit noch nicht umsetzbar ist, wird sich die EAM Netz GmbH bei der Firma H2Ortner um ein Angebot für eine Containerlösung kümmern, die dann zeitnah umgesetzt werden muss. Die UWB wies daraufhin, dass dies im Rahmen einer seitens des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz vorgesehenen Anlagenbegehung ohnehin gefordert werden würde. Die Kosten der Containerlösung sind voraussichtlich mit der Abwasserabgabe verrechenbar. Die UWB verweist auf den regelmäßigen Schriftverkehr bei der Festsetzung der Abwasserabgabe. Auf die Möglichkeit der Verrechnung mit der Abwasserabgabe wird seitens des Sachgebietes wiederkehrend hingewiesen.
  • Neue Erkenntnisse innerhalb des Verfahrens werden an die Gemeinde Friedewald weitergeleitet. Zukünftig sind persönliche Monatsgespräche zum Sachverhalt angedacht.
Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise Fremdwasser im Einzugsbereich der Kläranlage Malkomes
  • Herr Möller erläuterte auf Nachfrage der EAM, dass im Bereich der Eisenacher Straße in Oberlengsfeld eine Einigung zur möglichen Führung des erforderlichen Kanals mit einem Grundstückseigentümer bezüglich der Ableitung von Außengebieten erfolgt ist. Über den Hessischen Städte- und Gemeindebund wurde geklärt, dass ein weiterer Eigentümer einer relevanten Gewässerparzelle, die Ableitung von Niederschlagswasser in diese Gewässerparzelle dulden muss. Das Ingenieurbüro Lorenz wird die entsprechenden Planungen zur Umsetzung der Maßnahme erarbeiten. Die Mittel für die Planung der Baumaßnahme sind im Haushalt 2023 enthalten.
  • Auf Nachfrage der UWB erklärte Herr Möller, dass auch die Niederschlagswasserableitung für das geplante Seniorendomizil (Ortsausgang in Richtung Hilmes) bei den aktuellen Planungen berücksichtigt wird.
  • Die EAM wies daraufhin, dass auch die anderen bekannten Zuflüsse von Fremdwasser berücksichtigt werden müssen. Diese wurden bereits durch die Gemeinde Schenklengsfeld erfasst und berücksichtigt.
  • Herr Möller bat die EAM erneut um die Übersendung der Daten zu dem im letzten Jahr im Rahmen der TV-Kanaluntersuchung festgestellten Fremdwassereintritt im Ortsteil Landershausen, damit die betroffenen Haltungen zeitnah saniert werden können und somit ein erheblicher Fremdwassereintritt abgestellt werden kann. Die angefragten Unterlagen wurden mittlerweile der Gemeinde Schenklengsfeld übergeben und an das betreuende Ingenieurbüro weitergeleitet.
  • Auf Grund der geäußerten Bedenken der UWB zur präsentierten Nutzwertanalyse innerhalb der Gemeindevertretersitzung vom 29.06.2023, wurde am 11.07.2023 die HLNUG zum Sachverhalt angefragt.
  • Am 10.08.2023 hat die HLNUG die Gemeinde Schenklengsfeld auf die zuständige Wasserbehörde verwiesen.
  • Am 22.08.2023 hat die Gemeinde Schenklengsfeld sich mit folgenden Fragen an die OWB gewandt:

„Wir bitten um eine Begründung, warum die Verbesserung und die Erweiterung der kommunalen Kläranlage am Standort Malkomes unter Hinzunahme des Abwassers aus der Gemeinde Friedewald nicht unter Nummer 3.1 der oben genannten Richtlinie (Förderrichtlinie im Staatsanzeiger Nr.27/2021 S. 927 ff) förderfähig sein kann?

Weiter bitten wir um eine Aussage, in welcher Weise es erreichbar ist, dass die Verbesserung und die Erweiterung der kommunalen Kläranlage am Standort Malkomes unter Hinzunahme des Abwassers aus der Gemeinde Friedewald nach Nummer 3.1 des Förderprogramms förderfähig werden kann. Die Förderfähigkeit eines Anschlusssammlers, nach Nummer 3.2.3 des o. g. Förderprogramms, für die Kläranlagen Malkomes und Friedewald, von Malkomes zur Kläranlage in Bad Hersfeld, durch den Neubau einer Abwasserdruckleitung und der zusätzlichen notwendigen Ertüchtigung/Dimensionserweiterungen im Netz der Kreisstadt Bad Hersfeld haben Sie in ihrem oben genannten Schreiben bereits bestätigt.

Bitte bestätigen Sie uns, dass die Förderfähigkeit dieses Anschlusses, unter dem Aspekt der Sicherstellung eines Mindestwasserabflusses in der Solz, auch nach dem Entzug einer Wassermenge von mindestens 836.000 m³/a vollauf bestehen bleiben wird. Die genannte Wassermenge unterstellen wir nach der von Ihrem Haus gewünschten rechnerischen Reduzierung des Fremdwasseranteils auf rund 50 % aus den Abwassernetzen der Gemeinden Schenklengsfeld und Friedewald zusammen. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Abwassermenge der Gemeinde Schenklengsfeld laut dem Bescheid zur Abwasserabgabe 2021 allein rd. 1 Million m³/a). Bitte bestätigen Sie uns, dass eine Verschlechterung der Gewässerqualität durch den Entzug der Wassermenge von mindestens 836.000 m³/a, für den Bereich der Solz unterhalb der Salzeinträge durch die Breitzbachquelle, ohne jeglichen Einfluss auf die Förderfähigkeit des Anschlusssammlers bleiben wird.

Bitte bestätigen Sie uns weiter, dass die Gemeinde Schenklengsfeld in Zukunft, wegen des Entzugs einer Wassermenge von mindestens 836.000 m³/aus der Solz, in keinem Fall zu Leistungen oder Maßnahmen herangezogen werden kann und wird, die eine notwendige Wiederherstellung oder Verbesserung der Gewässerqualität der Solz insbesondere auch unterhalb der Salzeinträge durch die Breitzbachquelle zum Ziel haben.

Die vorgenannten Fragen haben wir aus Gründen der Rechtssicherheit und aus Gründen der der Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Gremien und den Bürgern von Schenklengsfeld zu stellen.“

Die Antwort der OWB zur Fragestellung durch die Gemeinde Schenklengsfeld ist ausstehend.

12.
Bericht des Gemeindevorstandes

Beschluss zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2021

Der Gemeindevorstand stellt den durch die Kämmerei und Axians Public Consulting GmbH erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 47.887.604,07 € und einem Jahresüberschuss von 485.820,82 € auf und legt ihn der Rechnungsprüfung zur Prüfung vor.

Vergabevorschlag der Leistungsphasen 1 und 2 des Feuerwehrgerätehauses Schenklengsfeld

Zur Beantragung von Fördermitteln zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld sind die Leistungsphasen 1 und 2 an die Firma Stark Architekten, Marienbornerstraße 25, 57074 Siegen, zum Angebotspreis von 33.398,56 € zu vergeben. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Angebot zur geforderten SMUSI Untersuchung der UWB

Die Aktualisierung der SMUSI-Berechnung für den Anschluss von Wippershain an die Kläranlage Bad Hersfeld ist an die Firma DSP Ing.-Büro für Bauwesen, Immenhausen, zum Angebotspreis von 11.020,59 € zu vergeben. Der Gemeindevertretung ist die Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO zu empfehlen.

Einrichtung eines zweiten Briefwahlbezirkes

Für das Gemeindegebiet ist gem. § 3 Absatz 2 des Hess. Kommunalwahlgesetzes für die Stimmabgabe bei allen Wahlen ab der Landtagswahl/Direktwahl des Bürgermeisters am 08.10.2023 ein zweiter Briefwahlbezirk einzurichten. Dem Briefwahlbezirk I sind die Wahlbezirke ev. Gemeindehaus mit Unterweisenborn und Schenksolz, Oberlengsfeld, Dinkelrode und Bürgerhaus Schenklengsfeld zu zuordnen. Die Wahlbezirke Wehrshausen, Konrode, Wippershain, Hilmes, Erdmannrode, Wüstfeld, Malkomes und Landershausen sind dem Briefwahlbezirk II zu zurechnen, sodass die Briefwahlbezirke vom Stimmabgabevolumen hälftig aufgeteilt sind.

Erneuter Einspruch Gewerbegebebiet – Verlagerung der Straße

Innerhalb eines privaten Einspruches wurde Reptilen-Sonderprüfung beantragt. Eine Durchführung würde ca.12 Monate in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt das Planungsbüro den ursprünglich angedachten Straßenverlauf zu ändern, um eine deutliche Zeitersparnis erreichen zu können. Der zeitliche Umfang wird hierfür auf 2 Monaten geschätzt.

Anschreiben HLNUG – Gewässerqualität - Verbesserung / Verschlechterung der Solz

Die zu erwartenden Einflüsse und Befürchtungen auf Grund des Salzeintrages der Breitzbachquellen zur zukünftigen Gewässerqualität der Solz nach Entzug von 836.000 m³ Wasser p. a. (insbesondere in den Sommermonaten) durch den Bau einer Abwasserdruckleitung nach Bad Hersfeld wurden mitgeteilt und um kurzfristige Beurteilung gebeten. Diese ist maßgeblich für eine Förderung des Projektes. Innerhalb ihrer Antwort hat die HLNUG auf die zuständige Wasserbehörde verwiesen. Diese wurde angeschrieben – Antwort ausstehend.

Rückforderung Fördermittel Landesprogramm 2005

Das Schreiben des Hess. Ministeriums zum Landesprogramm 2005 betreffend erstmalige Kanalisation mit AW-Pumpwerk, Erweiterung der Kanalisation und Fremdwasserreduzierung in Wüstfeld sowie Ersatzmaßnahme Kanalerneuerung Erdmannroder Straße wurde innerhalb des Gemeindevorstandes erörtert. Das Regierungspräsidium bittet das Ministerium um Entscheidung, ob wegen der Fristüberschreitungen in 2011 und 2016 bei der Abgabe der Verwendungsnachweise eine anteilige Rückforderung der Zuwendungen umgesetzt werden soll.

Lieferung Kommunaltraktor

Der Kommunaltraktor mit Anbauteilen wurde am 22.08.2023 geliefert. Die Bedienungseinweisung erfolgt am 29.08.2023.

Informationen zum OT Wippershain

Für den Ortsteil Wippershain wurde ein neues TSW-F im Wert von ca. 150.000 Euro bewilligt. Eine Förderung für die Sanierung des Sportlerheimdachs wurde durch die Förderstelle abgelehnt. Im Rahmen der Klimakommune wird zurzeit die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle geprüft. Eine Sanierung des Daches des DGH in Wippershain für ca. 50.000 Euro befindet sich in Bearbeitung. Im OT Wippershain werden derzeit Baumaßnahmen zur Abwasser- und Wasserversorgung für ca. 2.000.000 Euro vollzogen. Die finale Ausschreibung zur zukünftigen Abwasserbehandlung mittels Freispiegelleitung befindet sich in Bearbeitung.

Zur Gestaltungsklärung des zukünftigen Friedhofsparkplatzes wurde der Ortsbeirat Wippershain nach einem Termin angefragt. Bisher ist noch kein Terminvorschlag zur Besprechung des Sachverhaltes bei der Verwaltung eingegangen. Dies ist dringend erforderlich, da der ursprünglich angedachte Parkplatzbereich im Bereich des öffentlichen Straßenkörpers liegt und nach derzeitigem Rechtsstand veranlagungspflichtig wäre. Weiterhin besteht die Problematik, dass bei einer Herstellungsbreite von 4,55 Metern (Parkplatz + Gehweg) die Platteneinfriedung der ersten Grabreihe bereits tangiert würde. Bei einer Herstellungsbreite von 6,05 Metern (Parkplatz + Gehweg + Hecke) müsste die erste Grabreihe in Gänze weichen. Als Lösungsvorschlag käme eine Reduzierung der angedachten Baumaßnahme, oder aber ein weiteres Grundstück, welches auf der hinteren Seite des Friedhofes liegt in Betracht.

12.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld: Prüfauftrag Vorfahrtachten Hinweis Radweg „Durchfahrt Schenksolz“

Aufgrund der zunehmenden Gefahrensituation wird der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist im Kreuzungsbereich Schenksolz, auf der Fahrbahn des Radweges, ein großflächiges „Vorfahrt achten“ (oder alternatives Warnsymbol) aufzumalen.

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

13.
Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum aktuellen Sachstand Glasfaserausbau Schenklengsfeld

Die TNG wurde zum Sachverhalt angefragt, die Antwort ist noch ausstehend.

14.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: 50 Jahre Gebietsreform – 50 Jahre Gemeinde Schenklengsfeld

Die Anfrage möchte Bgm. Möller schriftlich beantworten.

15.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Radweg Oberweisenborn-Unterweisenborn

Die Frage kann erst beantwortet werden, nachdem ein Trassenverlauf des Radweges durch die Gemeinde Schenklengsfeld festgelegt wurde.

Nachfrage Dr. Frank Klein: Erfolgt ein Anschluss im Bereich der Concordia-Mühle?

Antwort Bgm. Möller: Der entsprechende Weg befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde Eiterfeld, sodass bei einem möglichen Ausbau keine Mehrkosten für die Gemeinde Schenklengsfeld entstehen. Der Abschluss einer Vereinbarung mit der Marktgemeinde Eiterfeld ist erforderlich.

16.
Anfrage der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 16 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: Thema: Anfrage der SPD-Fraktion in der GV-Sitzung vom 1.12.2022 und deren Beantwortung.

Die Anfrage möchte Bgm. Möller schriftlich beantworten.

gez. Daube, Vorsitzender — gez. Trabert, Schriftführer