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Die Ortsschelle
Ausgabe 42/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anfragen der Gemeindevertretersitzung vom 20.07.2023

Top 14

Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste

Aktueller Sachstand Hochwasserschutzmassnahme Malkomes

Frage :

Wie ist der Sachstand der Hochwasserschutzmassnahme in Malkomes

Antwort:

Es handelt sich hierbei vornehmlich um eine Aussengebietsabtrennung, welche der Fremdwasserreduzierung im Abwasserkanal und somit der Steigerung der Reinigungsleistung der Kläranlage Malkomes dient. Durch die Abtrennung des Aussengebietes wird bei Starkregenereignissen der vorhandene Abwasserkanal entlastet. Durch die Baumassnahme bedingt wird der Hochwasserschutz verbessert.

In einem Erörterungsgespräch am 21.03.2023 zum Sachverhalt hat die untere Wasserbehörde die Empfehlung ausgesprochen im Zuge der Baumassnahme auch den Bestandskanal, als auch die vorhandenen Wasserleitungen zu überprüfen und diese ggf. im Zuge der Baumassnahme zu erneuern. Ein grundhafter Ausbau, oder aber eine Teilsanierung der Schulstrasse war nicht geplant und auch nicht im Haushalt vorgesehen. Die zusätzlichen Aufgaben werden derzeit durch die betreuenden Ingenieurbüros bearbeitet. Die aktuelle Schadensbewertung der EAM des zu prüfenden Abwasserkanals, auf Grund der durchgeführten Kanalbefahrung, liegt ebenfalls noch nicht vor.

Da die betreuenden Ingenieurbüros nur begrenzte Zeitfenster zur Verfügung haben, führt dies unweigerlich zu einem Verzug der ursprünglich geplanten Massnahme.

Möller

Bürgermeister

Top 15

Anfrage der Fraktion die Bürgerliste

Aktueller Sachstand Brücke Malkomes

Frage :

a) Wie ist der aktuelle Sachstand zur Sanierung der Brücke?

b) Mit welcher Umleitung haben betroffene Anwohner zu rechnen?

Antwort :

a.) Innerhalb der Planung wurde eine öffentliche Vermessung durch die untere Wasserbehörde gefordert. Auf Grundlage der öffentlichen Vermessung wird durch die Behörde ein Abflussquerschnitt für ein hundertjähriges Hochwasser erstellt. Die öffentliche Vermessung ist abgeschlossen. Die Ausschreibung ist für Herbst 2023 avisiert. Der Baubeginn wird für Anfang 2024 angesetzt.

b.) Die Verkehrsführung innerhalb der Baumassnahme wurde bereits mit dem Ortsvorsteher andiskutiert und befindet sich noch in Erarbeitung.

Möller

Bürgermeister

Top 16

Aktueller Sachstand Hundekotstationen

Frage :

Wie weit ist die Umsetzung der Investition I 041010_I0410-002- Hundekotstationen fortgeschritten?

Antwort :

Bei den angeführten Hundekotstationen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung 2022, welche lediglich Pflichtaufgaben beinhaltet, war eine Installation nicht möglich. Sobald die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 vorliegt, kann mit der gewünschten Massnahme begonnen werden, sofern genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Möller

Bürgermeister

Top 17

Anfrage der Fraktion Zukunft Miteinander

Sachstand zum Bau einer Abwasserdruckleitung, oder einer Abwasserreinigungsanlage am Standort Malkomes

Frage:

Wann und durch wen erfolgte der Kontakt zur EAM, welchen Sachstand hat die Kommunikation und welche weiteren Meilensteine sind vereinbart?

Antwort :

Die EAM wurde am 22.08.2023 zur Erstellung einer dynamischen Kostenvergleichsrechnung gemäss den Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser in Verbindung mit einer Nutzwertanalyse durch Bürgermeister Möller angefragt. Am 24.08.2023 teilte die EAM mit, dass sie diese Leistung nicht erbringen kann.

Frage:

Wann und durch wen erfolgte der Kontakt zu einem Fachbüro zur Erstellung der Kosten-Nutzen-Analyse, um welches Fachbüro handelt es sich, welchen Sachstand hat die Kommunikation und welche weiteren Meilensteine sind vereinbart?

Antwort :

Innerhalb der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.06.2023 wurde der Gemeindevertretung eine Kostenvergleichsrechnung, als auch eine Nutzwertanalyse präsentiert. Die untere Wasserbehörde bemängelte in einem Schreiben zum Sachverhalt die oben angeführten Analysen. Die Verwaltung beruft sich auf Studien der HLNUG zum Sachverhalt und widerspricht der unteren Wasserbehörde. Bevor eine erneute Kosten-Nutzen-Analyse, als auch eine Kostenvergleichsrechnung vollzogen werden kann, muss zunächst gewährleistet sein, dass innerhalb der Ausgangsdaten keine Zweifel bestehen. Mögliche fehlerhafte Grundlagen würden zweifelsohne innerhalb der weiteren Bearbeitung zu einer Verfälschung der zu zukünftigen Daten führen. Dies ist zunächst durch eine Überprüfung auszuschliessen. Die HLNUG wurde am 11.07.2023 zum Sachverhalt angefragt. Am 10.08.2023 verwies die HLNUG an die zuständige Wasserbehörde. Am 22.08.2023 hat sich die Gemeinde Schenklengsfeld an die obere Wasserbehörde zum Sachverhalt gewandt. Die Antwort ist ausstehend. Am 07.07.2023 erfolgte eine Kontaktaufnahme zum Ingenieurbüro ZWT mit dem Ziel die angeführten Kosten, als auch die Reinigungsleistung der in der Studie angeführten Kläranlage zu überprüfen. Am 11.07.2023 hat ZWT das Richtangebot innerhalb der Kostenvergleichsrechnung bestätigt, mit dem Hinweis dass diese das Richtangebot im Auftrag des Büro Lorenz erstellt haben. Innerhalb des Richtangebotes wurden durch das Büro ZWT realistische Ablaufwerte innerhalb der Kostenberechnung angesetzt, welche zukünftig aber nur durch eine Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können. Da es sich bei der Kostenvergleichsrechnung, als auch der Nutzwertanalyse um studienbasierte Arbeiten auf Empfehlung der oberen Wasserbehörde handelt, ist dies durchaus möglich. Parallel zu den erforderlichen Prüfungen wurde das Büro Gajowski zur Erstellung einer dynamischen Kostenvergleichsrechnung gemäss den Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser in Verbindung mit einer Nutzwertanalyse durch Bürgermeister Möller am 22.08.2023 angefragt. Antwort ausstehend.

Frage :

Wann und durch wen erfolgte die notwendige Einbindung der Gemeinde Friedewald in die Thematik und welchen Sachstand hat die Kommunikation?

Antwort :

Der Gemeinde Friedewald wurde am 22.06.2023 die Kostenvergleichsrechnung und die Nutzwertanalyse übersandt, am 23.06.2023 die Sitzungsvorlage betreffend des Sachverhaltes, am 28.06.2023 die Ergebnisse der Ausschüsse, am 30.06.2023 die Studie der HLNUG zum Sachverhalt, am 30.06.2023 das Schreiben der unteren Wasserbehörde als auch das Antwortschreiben der Gemeinde. Die oben angeführten neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt werden ebenfalls zur Zeit für die Gemeinde Friedewald zusammengefasst. Die Kommunikation erfolgt durch Bürgermeister Möller. Zukünftig sind persönliche Monatsgespräche angedacht, um sich nicht nur auf den Schriftwechsel zu beschränken.

Möller

Bürgermeister

Top 18

Anfrage Zukunft Miteinander

Fremdwasserentsorgung Weidelstrasse / Flutgraben

Frage :

Wurde zwischenzeitlich ein Trassenverlauf festgelegt?

Antwort :

Am 20.05.2022 wurden den Grundstückseigentümern 3 Trassenvarianten vorgestellt. Diese brachten noch eine Variante 4 und 5 als Vorschläge zum Trassenverlauf ein. Massgabe des Gespräches war es einen Trassenverlauf zu finden, welcher das Grundstück so wenig als möglich beeinträchtigt. Um den Wunsch der Eigentümer und die geringst mögliche Flächenbeeinträchtigung der Eigentümer zu gewährleisten kam hier nur die Variante entlang der Grundstücksgrenze in Frage. Der 4. Vorschlag zur Trassenführung scheidet auf Grund des fehlenden Rückhaltevolumens aus. Eine zusätzliche Verlegung des Baches zur Variante (Verlauf Grundstücksgrenze) und somit eine Rückführung des Baches in das alte Bachbett wurde innerhalb eines 5 Vorschlages diskutiert. Da diese kombinierte Variante einer langen Planungszeit, der Genehmigung der oberen Wasserbehörde, einer Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch, der Änderung bzw. der Anpassung des Flächennutzungsplanes und des entsprechenden Bebauungsplanes bedarf, empfiehlt die untere Wasserbehörde sich zunächst auf den ursprünglichen Trassenverlauf der Variante (verlauf Grundstücksgrenze) zu konzentrieren. Die Verlegung des Baches in sein ursprüngliches Bachbett könnte in einem weiteren Arbeitsschritt unabhängig von dem Ersten erfolgen. Eine Verschriftlichung der zukünftigen Trassenführung ist noch nicht erfolgt, befindet sich aber in Erarbeitung.

Frage:

Durch wen und wann sowie mit welchem sachstand erfolgten die Gespräche mit in den denkbaren Trassenverläufen involvierten Grundstückseigentümern?

Antwort:

c.) Gespräch erfolgte am 20.05.2022

Anwesend Grundstückeigentümer, Bürgermeister Möller, Achim Pfromm (Bauabteilung), Protokoll zur Besprechung wurde angefertigt.

Frage:

Wurde ein Zeitrahmen zur finalen Umsetzung der Fremdwasserentsorgung Weidelstrasse / Flutgraben erarbeitet?

Antwort :

d.) Die Umsetzung der Massnahme wird für das Jahr 2024 angestrebt, sofern die notwendigen Ausgangsparameter erfüllt werden können.

Frage :

Wurde die seinerzeitige Anregung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises zur Fremdwasserentsorgung Weidelstrasse / Flutgraben umgesetzt, wenn nein, ist diese geplant?

Antwort :

e.) Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Verbindung

Möller
Bürgermeister