Anhand der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde deutlich, dass eine rechnerische Vollkompensation innerhalb des Plangebiets nicht erreicht werden kann. Die Kompensation des verbleibenden Defizits wird über Ausgleichsnahmen in den Teilgeltungsbereichen B, C und D erzielt.
Anlage eines 12 m breiten Blühstreifens. Die zugeordnete Teilfläche liegt in der Gemarkung Konrode, Flur 14, Nr. 18 (tlw.) und umfasst eine Fläche von etwa 0,1 ha.
Grünlandextensivierung und Nutzungsverzicht im Wald. Die zugeordneten Teilflächen liegen in der Gemarkung Hilmes, Flur 2, Nr. 22/1 und nehmen eine Fläche von ca. 1,3 ha ein.
Bebauungsplan Nr. 9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt, die Gewerbeentwicklung in der Kerngemeinde Schenklengsfeld weiterzuführen. Das bestehende, bereits entwickelte Gewerbegebiet „In der Aue“ – Bauabschnitt 1 ist ausgeschöpft. Im innerörtlichen Bereich stehen keine Flächen für die gewerbliche Entwicklung zur Verfügung, deren Verwendung nicht durch die vorhandene Bebauung und Flächennutzung eingeschränkt ist.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des Schenklengsfelder Gemeindegebiets. Die Vorhabenfläche liegt östlich des bereits bestehenden Gewerbegebiets „In der Aue“. Das Plangebiet ist zudem umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit etwas Abstand grenzt im Norden das Bahnhofs- und Betriebsgelände der ehemaligen Kreisbahn und im Süden die Landesstraße (L) 3171 an.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets (mitinbegriffen der rad- und fußläufigen Erschließung) erfolgt über einen Anschluss an die bereits bestehende Gewerbegebietsstraße „In der Aue“, die hierfür erweitert wird.
Der räumliche Hauptgeltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha und beinhaltet in der Gemarkung Oberlengsfeld die folgenden Flurstücke: Flur 6, Flst. 80/1 (tlw.), 82/1, 82/2, 82/3 sowie in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 12, Flst. 79/3 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.
Hauptgeltungsbereich
Teilgeltungsbereich B
Teilgeltungsbereich C und D
Insgesamt ergibt sich für den Hauptgeltungsbereich und die zusätzlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans Nr.9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ ein Flächenumgriff von ca. 3,2 ha.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schenklengsfeld aus dem Jahr 1999 als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Da Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für das „Gewerbegebiet“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Gemeinde Schenklengsfeld im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung entspricht dem räumlichen Hauptgeltungsbereich des Bebauungsplans.
Bekanntmachung der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Für die Planung wurde bereits eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB durchgeführt. Danach ergaben sich für die Planung noch weitere Änderungen, die eine nochmalige Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB begründen. Gegenüber der letzten Entwurfsfassung haben sich die nachstehenden Änderungen ergeben:
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und verschiedener Fachgutachten sowie der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a (3) BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen verkürzt. Zudem wird bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen
von Montag., den 13.11.2023 bis einschließlich Montag., den 27.11.2023
im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der Dienststunden,
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 16 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter Bauen und Wohnen à Bauleitplanung - Bürgerbeteiligung bzw. https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Bezüglich der Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist, und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Bestandteil der Offenlage-Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Natur und Landschaft:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Kreisausschuss Bad Hersfeld- Rotenburg- Sachgebiet Naturschutz
Gascade Gastransport GmbH
Bürger 1
Boden:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergbau
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Wasser:
Kreisausschuss Bad Hersfeld-Rotenburg -Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz
Sonstige Hinweise:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz
Hessen Forst, Forstamt Bad Hersfeld
Hessen Mobil
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Schenklengsfeld, den 03.11.2023