| Beginn: | 19.30 Uhr |
| Ende: | 21.15 Uhr |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: 23 |
| Anwesend: | Es fehlten entschuldigt: | |||
| 1.) | Bolzt, Florian | 1.) | Bock, Hartmut | |
| 2.) | Daube, Rainer | 2.) | Göllmann, Peter | |
| 3.) | Dembinski, Sandra | 3.) | Hartdegen, Tanja | |
| 4.) | Ellermann, Max | 4.) | Langer, Udo | |
| 5.) | Hebel, Katja | 5.) | Ley, Reiner | |
| 6.) | Hebel, Sascha | 6.) | Meeßen, Johanna | |
| 7.) | Hensel, Martin | 7.) | Riemenschneider, Jörg | |
| 8.) | Dr. Klein, Frank | 8.) | Rüger, Sascha | |
| 9.) | Mörmel-Roßbach, Cornelia | 9.) | Weimar, Thilo | |
| 10.) | Petzold, Dieter | |||
| 11.) | Pfromm, Marco | |||
| 12.) | Trinks, Uwe | |||
| 13.) | Vollmer, Matthias | |||
| 14.) | Wenzel, Andre | |||
Gemeindevorstand
| 1.) | Bgm. Möller | 1.) | Habermehl, Horst |
| 2.) | Hebel, Hans-Jürgen | ||
| 3.) | Lüders, Beate | ||
| 4.) | Manske, Horst | ||
| 5.) | Pfromm, Georg | ||
| 6.) | Rüger, Siegfried | ||
| 7.) | Wedel, Alicia |
Gäste
| Herr Gemeindebrandinspektor Wennemuth |
| 3 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 18. Oktober 2022 auf Donnerstag, den 27. Oktober 2022, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Bürgerhaus Schenklengsfeld) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 21.10.2022 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:
|
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
|
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. September 2022 |
|
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über einen Zeitplan in Sachen Abwasserreinigungsanlage Wippershain |
|
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über einen Zeitplan in Sachen Abwasserreinigungsanlage Malkomes |
|
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufsrecht gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
|
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Grunderwerb im Rahmen des Vorkaufsrechts gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
|
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über einen Grundstücksankauf im Ortsteil Wippershain |
|
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Grunderwerb im Ortsteil Wippershain |
|
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zum Erwerb von Stromaggregaten für die Wasserversorgung |
|
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Erwerb von Stromaggregaten für die Wasserversorgung |
|
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 13 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld zur Aufnahme von Gesprächen mit den Kommunen Eiterfeld und Hünfeld anlässlich eines Nachtfahrverbotes für LKW über 7,5 Tonnen auf den Landstraßen L3171 und L3172 |
| 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 2. Feststellung der Tagesordnung |
Bürgermeister Möller beantragt die Erweiterung der Tagesordnung. Er bittet um Aufnahme der vier Tagesordnungspunkte Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend ein weiteres Grundstück in der Gemarkung Schenksolz, Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen weiteren Grunderwerb im Rahmen des Vorkaufrechts gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz, Beratung und Beschlussfassung über Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr im Falle einer Gas-/Strommangellage und Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr.
| 9 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen |
|
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
|
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. September 2022 |
|
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über einen Zeitplan in Sachen Abwasserreinigungsanlage Wippershain |
|
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über einen Zeitplan in Sachen Abwasserreinigungsanlage Malkomes |
|
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufsrecht gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
|
| 6.a) | Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend ein weiteres Grundstück in der Gemarkung Schenksolz |
|
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Grunderwerb im Rahmen des Vorkaufsrechts gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
|
| 7.a) | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen weiteren Grunderwerb im Rahmen des Vorkaufrechts gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
|
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über einen Grundstücksankauf im Ortsteil Wippershain |
|
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Grunderwerb im Ortsteil Wippershain |
|
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zum Erwerb von Stromaggregaten für die Wasserversorgung |
|
| 10.a) | Beratung und Beschlussfassung über Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr im Falle einer Gas-/Strommangellage |
|
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Erwerb von Stromaggregaten für die Wasserversorgung |
|
| 11.a) | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr |
|
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 13 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld zur Aufnahme von Gesprächen mit den Kommunen Eiterfeld und Hünfeld anlässlich eines Nachtfahrverbotes für LKW über 7,5 Tonnen auf den Landstraßen L3171 und L3172 |
| 3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. September 2022 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt bekannt, dass der Gemeindevorstand gegen die Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes 5 „Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. §§ 113 und 114 HGO“ vom 22.09.2022 Widerspruch einlegte. Der Widerspruch wurde aufgrund einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht und Prüfungen durch die Verwaltung wieder zurückgenommen.
| 4. Beratung und Beschlussfassung über einen Zeitplan in Sachen Abwasserreinigungsanlage Wippershain |
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Projektterminplan zur Lösung der Abwasserproblematik im OT Wippershain.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 5. Beratung und Beschlussfassung über einen Zeitplan in Sachen Abwasserreinigungsanlage Malkomes |
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Projektterminplan zur Lösung der Abwasserproblematik bezüglich der Abwasserreinigungsanlage Malkomes.
| 8 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 6 | Enthaltungen |
Bgm Möller möchte noch einen detaillierten Zeit- sowie einen Finanzplan erstellen.
| 6. Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufsrecht gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
Das Vorkaufrecht nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an dem Uferrandstreifen entlang der Solz auf dem Grundstück Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 1, ist auszuüben. Vermessungskosten und Nebenkosten hat die Gemeinde Schenklengsfeld zu tragen. Der Finanzbedarf beträgt XXX €. Die beantragte Förderung kann XXX € betragen; ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Auf das Vorkaufrecht nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an den Uferrandstreifen entlang der des Motzbachs auf den Grundstücken Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstücke 7 und 11 wird verzichtet. Der Förderantrag ist zurückzuziehen.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 6.a) Beratung und Beschlussfassung zum Vorkaufrecht gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend ein weiteres Grundstück in der Gemarkung Schenksolz |
Das Vorkaufrecht nach § 23 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz an dem Uferrandstreifen entlang der Solz auf dem Grundstück Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 53, ist auszuüben. Vermessungs- und Nebenkosten hat die Gemeinde Schenklengsfeld zu tragen. Der Finanzbedarf beträgt XXX €. Die beantragte Förderung kann XXX € betragen, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 7. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Grunderwerb im Rahmen des Vorkaufsrechts gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
Die Gemeindevertretung beschließt für die Ausübung des Vorkaufrechts an dem Uferrandstreifen entlang der Solz auf dem Grundstück Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 1, eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO bei der Investitionsnummer I1530-004 „Grundstücksverkehr“ von XXX €. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Investitionsnummer I1510-002 „Planung Reaktivierung Bahnstrecke nach Heimboldshausen“.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 7.a) Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen weiteren Grunderwerb im Rahmen des Vorkaufrechts gem. § 23 Hess. Wassergesetz betreffend Gemarkung Schenksolz |
Die Gemeindevertretung beschließt für die Ausübung des Vorkaufrechts an dem Uferrandstreifen entlang der Solz auf dem Grundstück Gemarkung Schenksolz, Flur 1, Flurstück 53, eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO bei der Investitionsnummer I1530-004 „Grundstücksverkehr“ von rund XXX €.
Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Haushaltsmittel und nicht benötigte Haushaltsreste bei der Investitionsnummer I1510-002 „Planung Reaktivierung Bahnstrecke nach Heimboldshausen“.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 8. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundstücksankauf im Ortsteil |
Wippershain
Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Wippershain, Flur 1, Flurstück 50, zum Preis von XXX € pro Quadratmeter. Bei einer Größe von 780 Quadratmetern entspricht dies einem Maximalpreis von XXX €.
| 13 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
| 9. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Grunderwerb im Ortsteil Wippershain |
Die Gemeindevertretung beschließt für den Grunderwerb des Grundstückes in der Gemarkung Wippershain, Flur 1, Flurstück 50, eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO bei der Investitionsnummer I1530-004 „Grundstücksverkehr“ von XXX € zuzüglich Nebenkosten für den Vollzug. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Haushaltsreste bei der Investitionsnummer I1510-002 „Planung Reaktivierung Bahnstrecke nach Heimboldshausen“.
| 13 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
| 10. Beratung und Beschlussfassung zum Erwerb von Stromaggregaten für die Wasserversorgung |
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand mit dem Erwerb von drei Notstromaggregaten zur Sicherstellung der Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde Schenklengsfeld zum maximalen Preis von 100.000 Euro zu beauftragen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Geräte neu oder gebraucht beschafft werden.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Herr Wenzel bittet zu prüfen, ob auch gebrauchte Aggregate gefördert werden können.
| 10.a) Beratung und Beschlussfassung über Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr im Falle einer Gas-/Strommangellage |
Die Gemeindevertretung beschließt die Ermächtigung des Gemeindevorstandes mit dem notwendigen Erwerb von Ausrüstung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr (GBI) innerhalb der Gemeinde Schenklengsfeld zum maximalen Preis von 100.000,- Euro. Hierbei ist es unerheblich, ob die Ausrüstung neu oder gebraucht beschafft wird.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 11. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für einen möglichen Erwerb von Stromaggregaten für die Wasserversorgung |
Die Gemeindevertretung beschließt für den Erwerb von 3 Stromaggregaten für die Wasserversorgung eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO bei der Investitionsnummer I1130-005 „Beschaffung von Geräten für die Wasserversorgung“ von maximal 100.000,- €. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Haushaltsreste bei der Investitionsnummer I1130-053 „Umzäunung Quelle Ehrental Schutzzone I“ und nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Investitionsnummer I1130-055 „Planung u. 1. BA Hochbehälter Buchwald“.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 11.a) Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr |
Die Gemeindevertretung beschließt für Anschaffungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur durch die Freiwillige Feuerwehr eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO bei der Investitionsnummer I0230-001 „Anschaffung von Ausrüstung bzw. Feuerlöschgeräten“ von maximal 100.000,- €.
Die Deckung erfolgt durch in diesem Jahr nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Investitionsnummer I0230-010 „Feuerwehrgerätehaus Schenklengsfeld mit Erweiterungsmöglichkeit zum Multifunktionsgebäude“.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 13 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld zur Aufnahme von Gesprächen mit den Kommunen Eiterfeld und Hünfeld anlässlich eines Nachtfahrverbotes für LKW über 7,5 Tonnen auf den Landstraßen L3171 und L3172 |
Der Gemeindevorstand wird beauftragt Gespräche mit den benachbarten Kommunen aufzunehmen und den Sachverhalt erneut gemeinsam zu prüfen. Besonderen Augenmerk muss dabei auf dem mautverdrängenden Verkehr in den Abend-/ Nachstunden liegen.
Die Gemeindevertretung und der Ortsbeirat Unterweisenborn ist dabei bis spätestens 30. Januar 2023 über die aktuelle Entwicklung der Gespräche bzw. des gemeinsamen Vorgehens zu unterrichten.
| 14 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |