| am 15.11.2023, 19.30 Uhr - 19.43 Uhr | |
| Anwesend: | Martin Hensel - Dr. Frank Klein - Reiner Ley- Matthias Vollmer - Andre Wenzel |
| Gemeindevorstand: | Bgm. Möller- Horst Habermehl - Hans-Jürgen Hebel |
| Entschuldigt: | Sandra Dembinski - Sascha Rüger |
1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Andre Wenzel begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
2. | Feststellung der Tagesordnung |
Zu der Tagesordnung bestehen keine Änderungswünsche.
3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13. September 2023 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
4. | Beratung und Beschlussempfehlung betreffend KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH: Änderungen des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages / Kapitalerhöhung |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu.
Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Schenklengsfeld bzw. seine gesetzliche Vertreterin werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
5. | Beratung und Beschlussempfehlung über die Neufassung der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs Schenklengsfeld |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs Schenklengsfeld als Neufassung. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.11.2020 außer Kraft.
| 6. | erneute Beratung und Beschlussempfehlung zur IKZ Nördliche Kuppenrhön: |
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| Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2024 |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt die grundsätzliche Fortführung basierend auf der „Vereinbarung zur Umsetzung der Maßnahme Projektmanagement zum Anschub der Strukturentwicklung in der erweiterten Touristischen Arbeitsgemeinschaft Kuppenrhön“ der IKZ Nördliche Kuppenrhön mit den Gemeinden Friedewald, Hohenroda und Schenklengsfeld sowie der Stadt Heringen (Werra). Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand beauftragt, gemeinsam mit den Gemeindevorständen der Gemeinden Friedewald, Hohenroda und Schenklengsfeld sowie dem Magistrat der Stadt Heringen (Werra) dafür eine Verwaltungsvereinbarung zu erarbeiten. Zur auskömmlichen Finanzierung der laufenden Geschäfte der IKZ, ab dem Haushaltsjahr 2024 ist eine errechnete Umlage i. H. v. derzeit 21.449,07 Euro im Haushalt 2024 bereitzustellen.