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Die Ortsschelle
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Nachtrag zur Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld

Nachtrag

zur

Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld

Aufgrund der §§ 5, 19 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915), der §§ 1 bis 5a und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert am 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung vom 01. Dezember 2022 folgenden

Nachtrag zur

Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades Schenklengsfeld

beschlossen:

Artikel 1

§ 1

Gebührenpflicht

Die Gemeinde Schenklengsfeld erhebt für die Benutzung des Freibades Gebühren nach dieser Gebührenordnung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis. Bei badesportlichen Sonderveranstaltungen bleibt die Änderung der Benutzungsgebühren vorbehalten. Sie wird vom Gemeindevorstand im Benehmen mit dem Veranstalter jeweils festgesetzt.

Artikel 2

§ 5

Inkrafttreten

Der vorstehende Nachtrag zur Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld tritt am Tage nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Gemeinde Schenklengsfeld, den 06.12.2022

 —  - Siegel -

gez.

Möller, Bürgermeister

Gebührenverzeichnis

zur Gebührenordnung für das Freibad

Kartenart

Gebühr

Einzelkarten

a)

Kinder und Jugendliche6 - 17 Jahre

1,80 €

b)

Erwachsene

3,60 €

Feierabendkarte für Erwachsene

(täglich ab 17.30 Uhr)

3,00 €

Zehnerkarten

a)

Kinder und Jugendliche6 - 17 Jahre

16,20 €

b)

Erwachsene

32,40 €

Saisonkarten

a)

Kinder und Jugendliche6 - 17 Jahre

36,00 €

b)

Erwachsene

72,00 €

c)

Familien(2 Erwachsene mit Kinderbis 17 Jahre)

132,00 €

d)

Kleinfamilien(1 Erwachsener mit Kind\erbis 17 Jahre)

96,00 €

Sonstige Entgelte

Benutzung der Warmwasserduschen (pro Benutzung)

0,50 €

Schwerbehinderte ab 50% G. d. B., Schüler und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten eine Ermäßigung auf die jeweilige Karte von 20%.