Die Frist zur Abgabe der Wasserzählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2023 ist am 04.12.2023 verstrichen.
Wir erinnern Sie daher, sofern noch nicht geschehen, Ihren Zählerstand/Ihre Zählerstände, wie auf unserem Schreiben vom 10.11.2023 beschrieben, noch sehr kurzfristig mitzuteilen.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlendem Rücklauf eine Schätzung des Zählerstandes vorgenommen wird.