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Die Ortsschelle
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Briefwahlunterlagen, Musterstimmzettel und Übersendung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, dem 15. März 2026

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können auch per Internet beantragt werden. Unter www.schenklengsfeld.de ist die Gemeinde Schenklengsfeld im Internet vertreten.

Neben zahlreichen Informationen über die Gemeinde besteht für Briefwähler die Möglichkeit, unter „Unsere Gemeinde“ die Briefwahlunterlagen über ein Online-Verfahren zu beantragen. Die Online-Wahlscheinbeantragung ist im Zeitraum vom 02. Februar bis zum 10. März 2026 (23.59 Uhr) unter folgendem Link freigeschaltet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6632019

Der Wahlscheinantrag wird direkt der Gemeindeverwaltung zugeleitet, nachdem alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Die Unterlagen mit den Stimmzetteln werden anschließend an die gewünschte Adresse gesandt.

Bereits beantragte Briefwahlunterlagen müssen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht noch einmal beantragt werden. Auf jeder Wahlbenachrichtigungskarte ist standardmäßig ein Antragsvordruck abgedruckt.

Zudem können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 13. März 2026, 13.00 Uhr sowie am Samstag, 14. März 2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Übersendung Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden mit der Deutschen Post AG direkt vom kommunalen Rechenzentrum versandt. Diese müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalwahlordnung bis spätestens zum 22. Februar 2026 zugestellt sein.

Musterstimmzettel

Musterstimmzettel für die Wahl zum Kreistag, zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten liegen im Rathaus ab dem 02. Februar 2026 öffentlich aus.

Ihr Wahlamt der Gemeinde Schenklengsfeld