Für das Gebiet „Obermühle“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13b BauGB für einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 10, Nr. 25/4 (tw.), 36/3 (tw.), Flur 11, Nr. 23/6 (tw.), 176/2 (tw.), 176/3 (tw.), 177, 178, 179, 181 und 184/1. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a (1) Nr. 1 BauGB analog zu § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
| Anlage | Lageplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans |
Der vorstehende Beschluss nebst Plankarte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht
Schenklengsfeld, 16.12.2022