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Die Ortsschelle
Ausgabe 50/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Informationsblatt für die Sitzung der Ortsvereine der Gemeinde Schenklengsfeld

Es ist erfreulich als Kommune wahrzunehmen, dass trotz der Corona-Pandemie Kindergärten, Kirche, Vereine, Verbände, Kirmesgesellschaften und Festgemeinschaften sich nicht entmutigen lassen, Veranstaltungen in der Gemeinde Schenklengsfeld mit regionaler und überregionaler Bedeutung zu organisieren und durchzuführen.

Deswegen möchten wir uns bei allen Mitwirkenden bedanken, die mit viel Freude und Engagement somit einen bedeutsamen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.

Daher ist es unser Bestreben, Sie bei der rechtzeitigen Beantragung der erforderlichen Genehmigungen für Festveranstaltungen zu unterstützen und verweisen auf die nachfolgend genannten Formulare und Antragsfristen:

  • Anmeldung einer Veranstaltung in Verbindung mit der Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 HGastG für Schank-/Speisewirtschaft (Spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung!)

  • Antrag auf Sperrzeitverkürzung (4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn!)

  • Antrag auf Marktfestsetzung (6 Wochenfrist!)

  • Verkaufsoffener Sonntag (4 Monatsfrist!)

  • Antrag auf Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung, z. B. Kirmesumzüge, Laternenumzüge (4 Wochenfrist!)

  • Anzeige zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers, z. B. Hutzelfeuer bzw. Osterfeuer (2 Wochenfrist!).

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, insbesondere beim Einholen von erforderlichen Stellungnahmen bei Behörden und Institutionen, bitten wir Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Fristen den Antrag/die Anträge rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, einzureichen bzw. postalisch zuzusenden.

Gerne erteilt Ihnen Frau Wahl, Gemeinde Schenklengsfeld, Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Auskunft zu den oben aufgeführten Anträgen. Sie ist persönlich, telefonisch (0 66 29) 92 02 13 oder per E-Mail karin.wahl@schenklengsfeld.de, erreichbar.

Sollte eine straßenrechtliche Anordnung bei Festveranstaltungen (z. B. bei Straßensperrung) erforderlich werden, kontaktieren Sie bitte Herrn Pfromm, Bauabteilung, Zimmer 15, persönlich, telefonisch (0 66 29) 92 02 14 oder per E-Mail achim.pfromm@schenklengsfeld.de.

Für das Bewerben Ihrer Veranstaltung bitten wir die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Fristen zu beachten:

1. Bewerben Ihrer Veranstaltung

  • Bitte bedenken Sie, dass für den Aushang Ihrer Plakate im öffentlichen Raum eine Genehmigung notwendig ist. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, 8 Wochen von Veranstaltungsbeginn, gerne per E-Mail an sarah.schad@schenklengsfeld.de.

2. Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Die Ortsschelle“

  • Beiträge, die in der Ortsschelle erscheinen sollen, müssen stets bis Dienstag per E-Mail an ortsschelle@schenklengsfeld.de eingereicht werden, damit sie am jeweilig darauffolgenden Freitag erscheinen können. Für die Reservierung der Titelseite wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Schad (Telefon: 06629/9202-23) oder per E-Mail an ortsschelle@schenklengsfeld.de.

3.Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage

  • Beiträge, die für die Ortsschelle eingereicht wurden, werden ebenfalls auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht. Eine doppelte Zusendung ist nicht erforderlich.

Es ist wichtig, dass der Gemeindeverwaltung stets aktuelle Daten über die Verantwortlichen vorliegen. Denken Sie bitte insbesondere bei Neuwahlen in ihren Vereinen oder beim Wechsel von Verantwortlichen an die Mitteilung bei der Gemeindeverwaltung - am besten per E-Mail an sarah.schad@schenklengsfeld.de