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Die Ortsschelle
Ausgabe 50/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift

über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

am 01. Dezember 2022 im Bürgerhaus Schenklengsfeld

Beginn:

19.30 Uhr

Ende:

20.40 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 23

Anwesend:

Es fehlten entschuldigt:

1.) Daube, Rainer

1.) Bock, Hartmut

2.) Dembinski, Sandra

2.) Bolzt, Florian

3.) Göllmann, Peter

3.) Ellermann, Max

4.) Hartdegen, Tanja

4.) Hebel, Sascha

5.) Hebel, Katja

5.) Langer, Udo

6.) Hensel, Martin

6.) Vollmer, Matthias

7.) Dr. Klein, Frank

8.) Ley, Reiner

9.) Meeßen, Johanna

10.) Mörmel-Roßbach, Cornelia

11.) Petzold, Dieter

12.) Pfromm, Marco

13.) Riemenschneider, Jörg

14.) Rüger, Sascha

15.) Trinks, Uwe

16.) Weimar, Thilo

17.) Wenzel, Andre

Gemeindevorstand

1.) Bgm. Möller

1.) Habermehl, Horst

2.) Manske, Horst

2.) Hebel, Hans-Jürgen

3.) Pfromm, Georg

3.) Lüders, Beate

4.) Rüger, Siegfried

5.) Wedel, Alicia

Gäste

3 Bürger/innen

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 22. November 2022 auf Donnerstag, den 01. Dezember 2022, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Bürgerhaus Schenklengsfeld) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 25.11.2022 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Feststellung der Tagesordnung

  3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Oktober 2022

  4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Schenklengsfeld für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder

  5. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld

  6. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld

  7. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für die Anschaffung eines Kommunaltraktors mit Anbauteilen

  8. Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des gemeindlichen Teilstückes der Trasse der ehemaligen Kreisbahn

  9. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksankauf zur Schaffung von Wohngebiet im OT Konrode

  10. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 für das Gebiet „Obermühle“, Gemarkung Schenklengsfeld

  11. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“, Gemarkung Schenklengsfeld OT Hilmes

  12. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des Wirtschaftsweges „Tocken Land“ in der Gemarkung Wehrshausen, Flur 5, Flurstück 58

  13. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Bildung von Rückstellungen im Wasser und Abwasserbereich

  14. Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand des Prüfauftrages zur Renaturierung des Biotops „An der Ring“

  15. Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 22 der GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend beschlossener, aber nicht fertig gestellten / vollständig vollzogenen Maßnahmen, sowie Haushaltsresten

  16. Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

  17. Bericht des Gemeindevorstandes

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2. Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Thilo Weimar, beantragt den Tagesordnungspunkt 5 „Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld“ aufgrund der Beratungen in den Ausschüssen zu streichen.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Somit ergibt sich folgende geänderte Tagesordnung:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Oktober 2022
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Schenklengsfeld für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder
  5. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld
  6. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für die Anschaffung eines Kommunaltraktors mit Anbauteilen
  7. Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des gemeindlichen Teilstückes der Trasse der ehemaligen Kreisbahn
  8. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksankauf zur Schaffung von Wohngebiet im OT Konrode
  9. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 für das Gebiet „Obermühle“, Gemarkung Schenklengsfeld
  10. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“, Gemarkung Schenklengsfeld OT Hilmes
  11. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des Wirtschaftsweges „Tocken Land“ in der Gemarkung Wehrshausen, Flur 5, Flurstück 58
  12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Bildung von Rückstellungen im Wasser und Abwasserbereich
  13. Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand des Prüfauftrages zur Renaturierung des Biotops „An der Ring“
  14. Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 22 der GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend beschlossener, aber nicht fertig gestellten / vollständig vollzogenen Maßnahmen, sowie Haushaltsresten
  15. Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld
  16. Bericht des Gemeindevorstandes
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Oktober 2022

Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Schenklengsfeld für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder

Die Gemeindevertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Nachtrag zur Gebührensatzung der Gemeinde Schenklengsfeld für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder.

Dieser tritt rückwirkend zum 01. Dezember 2022 in Kraft.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
5. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Nachtrag des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenordnung für das Freibad mit einer Gebührenanpassung von 20% und die Aufhebung des Preisnachlasses von 10% im Vorverkauf. Die Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
6. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO für die Anschaffung eines Kommunaltraktors mit Anbauteilen

Die Gemeindevertretung beschließt für die Anschaffung des John Deere-Traktors 6130M mit Anbauteilen eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 HGO bei der Investitionsnummer I0140-015 von 15.061,35 €. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Investitionsnummer I0140-001 „Anschaffungen Bauhof“.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des gemeindlichen Teilstückes der Trasse der ehemaligen Kreisbahn

Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand zu ermächtigen, die erforderlichen Pachtverhandlungen für die Flächen Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 12, Flurstück 14/13, 5.977 m² und Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flurstück 7/11, 3.252 m², zu führen und einen mehrjährigen Pachtvertrag mit dem Interessenten zu schließen.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Zudem sind die Beratungsergebnisse der Ausschüsse vom 23. und 24.11.2022 in den Vertrag aufzunehmen und vor Vertragsunterzeichnung ist dieser juristisch vom Hess. Städte- und Gemeindebund zu prüfen.

8. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksankauf zur Schaffung von Wohngebiet im OT Konrode

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu ermächtigen, dass dieser die Hessische Landgesellschaft (HLG) beauftragt, den Ankauf des Grundstücks, Flur 5, Flurstück 28/6, Gemarkung Konrode, in einer Größe von 6.774 qm, zum Preis von XXX Euro zu vollziehen.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
9. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 für das Gebiet „Obermühle“, Gemarkung Schenklengsfeld
Aufstellungsbeschluss
  1. Für das Gebiet „Obermühle“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b BauGB für einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gefasst.

  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 10, Nr. 25/4 (tw.), 36/3 (tw.), Flur 11, Nr. 23/6 (tw.), 176/2 (tw.), 176/3 (tw.), 177, 178, 179, 181 und 184/1. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.

  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  4. Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a (1) Nr. 1 BauGB analog zu § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
10. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“, Gemarkung Schenklengsfeld OT Hilmes
Aufstellungsbeschluss:
  1. Für das Gebiet „Bielstraße Hilmes“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b BauGB für einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gefasst.

  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Hilmes, Flur 1, Nr. 103/1 (tw.) und 100 (tw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.

  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  4. Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a (1) Nr. 1 BauGB analog zu § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
11. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des Wirtschaftsweges „Tocken Land“ in der Gemarkung Wehrshausen, Flur 5, Flurstück 58

Die Gemeindevertretung beschließt die als Entwurf beigefügte Satzung zur Einziehung des Wirtschaftsweges „Tocken Land“ in der Gemarkung Wehrshausen, Flur 5, Flurstück 58, mit einer Fläche von 1.858 m². Der Liegenschaftsausdruck ist Bestandteil der Satzung.

0 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 15 Enthaltungen
12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Bildung von Rückstellungen im Wasser und Abwasserbereich

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert Gebührenausgleichsrückstellungen aus eventuellen Überdeckungen der Produktbereiche Wasser und Abwasser zu bilden und diese in die neue Gebührenbemessungskalkulation einzuarbeiten, bzw. in der folgenden Bemessungszeit aufzulösen.

16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen
13. Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zum Sachstand des Prüfauftrages zur Renaturierung des Biotops „An der Ring“

Die Wasserspeisung des Biotopes des aus der Ortslage von Wüstfeld kommenden Grabens ist nicht mehr möglich, da dieser nicht mehr genügend Wasser liefert (durch wenig Niederschläge, evtl. Dränage von Äckern, allgemein durch Klimawandel weniger Wasser). Die Bau- bzw. Wiederherstellungskosten sowie die Planungskosten belaufen sich laut erster Schätzung auf ca. 15.000 Euro bis 20.000,00 Euro. Um die Kosten genauer feststellen zu können, muss das Gebiet, einschl. dem angrenzenden Bach Ringe höhenmäßig nivelliert werden und die gemessenen Höhen digital auf einem Plan erfasst werden, um im Ergebnis festzustellen, ob eine zukünftige Wasserentnahme aus der Ringe zur Wasserspeisung des Biotops (Naturteich) möglich ist. Erst auf dieser Grundlage kann man den weiteren Planungsaufwand und damit die Kosten bestimmen. Das Nivellement, die digitale Planerfassung und eine daraus resultierende Vorplanung würde eine Fachfirma für ca. 1.000,00 Euro netto durchführen, die Kosten hierfür sind nicht förderfähig und müssen von der Gemeinde übernommen werden, da man nach diesem Planstadium erst die zukünftige Förderfähigkeit und Fördergeldhöhe feststellen kann. Die Förderfähigkeit der Baumaßnahmen kann lt. Aussage der Unteren Naturschutzbehörde auf Grundlage von Ersatzgeldbeantragung (Ausgleichsabgabegeld) erfolgen, die Höhe beträgt hierbei 80% der Baukosten. Die Förderfähigkeit der Planungskosten beträgt lt. Aussage des Landkreises 15% der Herstellungskosten.

Die Kosten für den Antrag der Wasserentnahme bei der Unteren Wasserbehörde belaufen sich auf ca. 800,00 Euro. Um die Fördergelder beantragen zu können, ist es notwendig planerische, fachlich detaillierte Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie die Wasserentnahme aus der Ringe (Entnahmebauwerk) in den `zukünftigen` Naturteich` durchgeführt werden kann. Außerdem ist ein Überlauf zu planen, um das Wasser der Ringe wieder zuzuführen. Innerhalb des Naturteiches müssen Strukturen geschaffen bzw. erhalten bleiben zur Ansiedlung von Tieren und Pflanzen (z.B. Libellen, Enten, Vögel, Sumpfpflanzen, Sumpfgräser, Bruchweiden, usw.). Die Wasserrahmenrichtlinien müssen ebenso bei der Planung berücksichtigt werden. Bei der Planung könnte man neben dem geteerten Weg einen kleinen, dezenten Platz mit Infotafel, Bank, kleinem, hölzernen Aussichtspunkt (für ca. 4 bis 5 Personen) mit seitlicher Abgrenzung zum Teich berücksichtigen, um für die Bevölkerung, hier insbesondere Kindern (z.B. Kindergarten, Grundschule) den Naturteich als erlebbaren Naturschutz näher zu bringen. Um die Bau - bzw. Herstellungskosten zu minimieren, wäre es nach vorheriger Abstimmung mit einem Planer möglich, erforderliche Gehölz- und Auslichtungsschnittarbeiten sowie den Abriss des nicht mehr erforderlichen und vermutlich nicht mehr funktionsfähigen vorhandenen Überlaufbauwerks (Mönch) durch den Bauhof der Gemeinde Schenklengsfeld durchführen zu lassen. Im Ergebnis der Begehung wird die Maßnahme laut Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde befürwortet. Es ist abzuklären, ob die Maßnahme juristisch geprüft werden muss, um die Haftung der Verantwortlichen bei Unfällen im Naturteich z.B. Ertrinken von Kindern, auszuschließen. Hier ist z.B. zu prüfen, ob eine Einzäunung nötig ist.

14. Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 22 der GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend beschlossener, aber nicht fertig gestellten / vollständig vollzogenen Maßnahmen, sowie Haushaltsresten

Auf Wunsch der Sitzungsteilnehmer erfolgt keine Beantwortung in der Sitzung. Stattdessen erfolgt die Beantwortung durch Zustellung in elektronischer Form.

15. Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

In seinem Bericht führt Bgm Möller aus, dass die Baustelleneinrichtung im OT Wippershain in der 48. KW und der Baubeginn in der 49 KW. erfolgen. Der Bauleiter der ausführenden Firma wird vor Baubeginn die betroffenen Anlieger per Einwurfzettel informieren. Baubeginn soll gemäß der Begehung vom 03.11.2022 jeweils das Ende der Straßen Wipp. 113. Nr. 1, Wipp. 132 Nr. 1, Wipp. 131. Nr. 1, sein, d.h. jeweils am Ortsende, um vor Jahresfrist nicht stärker befahrene Bereiche zu bearbeiten.

Die Gemeinde befindet sich in der Terminfindung mit dem Büro Sydro, der EAM und dem Büro Lorenz mit dem Ziel, den ersten Untersuchungsabschnitt zu besprechen. Im Anschluss würde die Gemeinde das erste Ergebnis der Unteren und der Oberen Wasserbehörde präsentiert. Der Gemeinde Hauneck wurden die gewünschten Unterlagen zur weiteren Verfolgung des Projektes Freispiegelleitung Wippershain - Fischbach zur Verfügung gestellt. Das Büro Lorenz wurde innerhalb eines Besprechungstermins beauftragt, die Kostenvergleichsstudie zu aktualisieren. Hier hat das Büro Lorenz eine Liste mit erforderlichen Daten zukommen lassen, welche zurzeit gemeinsam mit der EAM bearbeitet wird. Die Untere Wasserbehörde hat eine Stellungnahme zum gemeindlich eingereichten Zeitplan für Wippershain zukommen lassen, welche den Mandatsträgern übermittelt wird. Die EKVO-Befahrung der Kanäle ist abgeschlossen und befindet sich in der Auswertung.

Bei der angestrebten Außengebietsentwässerung Oberlengsfeld befindet man sich in der Variantenuntersuchung und ist noch auf zusätzliche Informationen angewiesen.

Für das Vorhaben Seniorenresidenz an der Obermühle muss zwingend eine Regenrückhaltung eingerichtet werden, welche einer Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde bedarf.

Die Anlage zur Geruchsneutralisierung aus dem Abwasserkanal in Malkomes befindet sich zurzeit in Planung. Ebenso eine Abtrennung der Außengebietsentwässerung vom Mischwasserkanal Malkomes in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme.

16. Bericht des Gemeindevorstandes

Laut der Empfehlung für die Ausbauplanung von barrierefreien Bushaltestellen im Gemeindegebiet gibt es entsprechende Maßnahmen in Schenklengsfeld/Oberlengsfeld. Da hier die vermutlich höchste Priorität vorhanden ist, sollte zuerst in diesen Bereichen der Ausbau stattfinden. Der Ausbau soll in der folgenden Reihenfolge durchgeführt werden:

1.)

Schenklengsfeld, Hersfelder Straße, beidseitig,

2.)

Schenklengsfeld, Ortsmitte, beidseitig.

3.)

Schenklengsfeld Gesamtschule,

4.)

Schenklengsfeld Grundschule,

5.)

Schenklengsfeld, Am Kreuzweg, beidseitig,

6.)

Oberlengsfeld, beidseitig

Die Außenanlage des Florians Eck der Freiwilligen Feuerwehr Oberlengsfeld wird durch den gemeindlichen Bauhof als aktivierte Eigenleistung durchgeführt.

Am Friedhof in Erdmannrode erfolgte die Anpflanzung einer Hainbuchenhecke.

Die Herstellung des Parkplatzes beim Friedhof Landershausen wird als aktivierte Eigenleistung durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt.

Die Vergabe der Sanierungsplanung für den Hochbehälter Buchwald wurde beschlossen.

Sowohl der neue LKW, der mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm zu einem Fördersatz von 90 % angeschafft wurde, als auch der neue Sinkkastenreiniger befinden sich zurzeit im Einsatz, um die Sinkkästen der Bürgerinnen und Bürger zu reinigen.

Der erste Markt der Möglichkeiten - Bürgerversammlungen gemäß § 8a HGO - zu vielen interessanten Themen der Gemeinde Schenklengsfeld ist am 14.12.2022 ab 18.30 Uhr im Dorfheim Konrode. Thema wird die Wohngebietserweiterung am Rosenweg in Konrode sein.

Der Gemeindevorstand, als auch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld haben im Jahr 2022 insgesamt 383 Tagesordnungspunkte behandelt.

(Daube, Vorsitzender)  — (Trabert, Schriftführer)