Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld
am Donnerstag, 28.11.2024, 19:30 Uhr bis 20:12 Uhr
im dem Sitzungszimmer des Rathauses
Vorsitz:
Daube, Rainer (SPD)
Anwesend:
Bolzt, Florian (BL)
Dr. Klein, Frank (ZuMIT)
Appelshäuser-Wenke, Gabriele (SPD)
Bock, Hartmut (BL)
Dembinski, Sandra (SPD)
Göllmann, Peter (ZuMIT)
Hartdegen, Tanja (SPD)
Hebel, Katja (ZuMIT)
Hebel, Sascha (ZuMIT)
Hensel, Martin (SPD)
Langer, Udo (BL)
Ley, Reiner (BL)
Meeßen, Johanna (BL)
Mörmel-Roßbach, Cornelia (SPD)
Pfromm, Marco (SPD)
Rüger, Sascha (Die Partei)
Trinks, Uwe (BL)
Vollmer, Matthias (ZuMIT)
Wolf, Jürgen (SPD)
Wenzel, Andre (BL)
Manske, Horst (BL)
Pfromm, Georg (SPD)
Trabert, Jens
Entschuldigt fehlten:
Ellermann, Max (Die Partei)
Eichenauer, Frank (Die Partei)
Pfromm, Matthias (BL)
Habermehl, Horst (SPD)
Hebel, Hans-Jürgen (ZuMIT)
Lüders, Beate (ZuMIT)
Rüger, Siegfried (Die Partei)
Wedel, Alicia (BL)
Von der Verwaltung waren anwesend:
Gäste:
5 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse
öffentliche Sitzung
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
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| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2024 |
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| 4. | Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung | (VL-7/2024) |
| 5. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. Oktober 2024 |
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| 6. | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Bürgerliste Schenklengsfeld und Zukunft MITEINANDER gem. § 12 GO der Gemeindevertretung: Aufforderung der Hess. Landesregierung zur Änderung des Nivellierungshebesatzes | (AT-3/2024) |
Vorsitzender der Gemeindevertretung Rainer Daube eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist.
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Beschluss
Von 23 Gemeindevertretern sind 20 anwesend.
Beratungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Beschluss
Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
Beratungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2024 |
Beschluss
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
Beratungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung | VL-7/2024 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Satzungsentwurf über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).
Danach wird die Grundsteuer A und B auf den Hebesatz von 395% und die Gewerbesteuer auf den Hebesatz von 395% festgesetzt.
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr 2025.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. Oktober 2024 |
Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO. Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 31. Oktober 2024.
Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 7.343.346,20 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 7.660.879,21 € gegenüber. Somit wird zum 31. Oktober d. J. ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 317.533,51 € ausgewiesen.
Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.
Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 695.550 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde zwei Quartale mit insgesamt 1.435.683,08 € ausbezahlt.
Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 1.074.636,83 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 1.254.000 € gebildet.
Für die bisherigen zehn Quartale erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.917.535,60 €, was dem Planansatz für zwölf Quartale mit 2.271.400 € entspricht.
Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.
Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag beim Finanzmittelsaldo einen Fehlbetrag von 1.338.838,67 € aus. Zudem standen mit dem zum 01.01.2024 vorhandenen Anfangsbestand von 1.335.29,97 €, flüssige Mittel zur Verfügung, sodass bisher noch kein Investitionskredit aufgenommen werden musste. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte die Inanspruchnahme mehrerer Liquiditätskredite von insgesamt 850.000 €, wovon bisher 400.000 € zurückgeführt wurden. Von den veranschlagten 755.250 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 31. Oktober d. J.508.398,92 € vorgenommen.
Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 1.944.529,45 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 275.476,71 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 1.657.209,20 €. Beispielhaft können die Renovierung des DGH´s Landershausen, Wasser- und Abwasserleitungen in Wippershain, der Wasserzählerschacht Erdmannrode, die Druckregulierschächte Schenksolz und Wüstfeld, der Tiefbrunnen Erdmannrode, die gemeindliche Straßenbrücke in Malkomes, der Fahrzeugunterstand der FFW Wippershain und die Planungskosten für den Feuerwehrstandort Schenklengsfeld sowie die Bushaltestellen und die Hermann-Löns-Str. genannt werden.
Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 265.229,30 € erzielt werden. Zum 01.12.2024 wird ein Investitionskredit von 1.800.000 € aufgenommen. Um den noch vorhandenen Liquiditätskredit i. H. v. 550.000,00 € zum Jahresende zurückführen und weiterhin die Liquidität der Gemeinde gewährleisten zu können, erfolgt Anfang Dezember eine Darlehensaufnahme von 1.800.000 €.
| 6. | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Bürgerliste Schenklengsfeld und Zukunft MITEINANDER gem. § 12 GO der Gemeindevertretung: Aufforderung der Hess. Landesregierung zur Änderung des Nivellierungshebesatzes | AT-3/2024 |
Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld fordert die Hessische Landesregierung dazu auf, die bisherige Festlegung des sog. Nivellierungshebesatzes zur Berechnung der Kreis- und Schulumlage zu überdenken und einen niedrigeren Nivellierungshebesatz festzulegen. Bei Beibehaltung des Nivellierungshebesatzes und Anwendung des vom Land Hessen empfohlenen Hebesatz zur Einnahme der Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 würde die Gemeinde Schenklengsfeld einen negativen Saldo erzielen. Durch eine Resolution aller Fraktionen soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass die Empfehlungen der Landesregierung unsere finanzschwache Kommune nun dahingehend unter Druck setzen, über eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu müssen.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 8 Stimmenthaltung(en)
Vorsitzender der Gemeindevertretung Rainer Daube schließt die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 20:12 Uhr und bedankt sich bei den Zuschauern für ihre Teilnahme.
Schenklengsfeld, 12.12.2024
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| gez. Rainer Daube |
| gez. Jens Trabert |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung |
| Schriftführer |