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Die Ortsschelle
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT

Haupt- und Finanzausschuss

der 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, 28.11.2024, 18:00 Uhr bis 19:06 Uhr

in dem Sitzungszimmer des Rathauses

Anwesenheiten

Vorsitz:

Vollmer, Matthias (ZuMIT)

Anwesend:

Rüger, Sascha (Die Partei)

Dembinski, Sandra (SPD)

Hensel, Martin (SPD)

Dr. Klein, Frank (ZuMIT)

Ley, Reiner (BL)

Trinks, Uwe (BL)

Wenzel, Andre (BL)

Daube, Rainer (SPD)

Trabert, Jens

Entschuldigt fehlten:

Von der Verwaltung waren anwesend:

Bock, Hartmut (BL)

ab 18:12 Uhr

ab TOP 4

Bolzt, Florian (BL)

ab 18:11 Uhr

ab TOP 4

Gäste:

Tagesordnung

öffentliche Sitzung

1.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

(VL-7/2024)

2.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Bürgerliste Schenklengsfeld und Zukunft MITEINANDER gem. § 12 GO der Gemeindevertretung: Aufforderung der Hess. Landesregierung zur Änderung des Nivellierungshebesatzes

(AT-3/2024)

Sitzungsverlauf

Ausschussvorsitzender Matthias Vollmer eröffnet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist.

öffentliche Sitzung

1.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

VL-7/2024

Empfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Satzungsentwurf über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).

Danach wird die Grundsteuer A und B auf den Hebesatz von 395% und die Gewerbesteuer auf den Hebesatz von 395% festgesetzt.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr 2025.

Beratungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

2.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Bürgerliste Schenklengsfeld und Zukunft MITEINANDER gem. § 12 GO der Gemeindevertretung: Aufforderung der Hess. Landesregierung zur Änderung des Nivellierungshebesatzes

AT-3/2024

Antrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld fordert die Hessische Landesregierung dazu auf, die bisherige Festlegung des sog. Nivellierungshebesatzes zur Berechnung der Kreis- und Schulumlage zu überdenken und einen niedrigeren Nivellierungshebesatz festzulegen. Bei Beibehaltung des Nivellierungshebesatzes und Anwendung des vom Land Hessen empfohlenen Hebesatz zur Einnahme der Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 würde die Gemeinde Schenklengsfeld einen negativen Saldo erzielen. Durch eine Resolution aller Fraktionen soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass die Empfehlungen der Landesregierung unsere finanzschwache Kommune nun dahingehend unter Druck setzen, über eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu müssen.

Beratungsergebnis:

4 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)

Ausschussvorsitzender Matthias Vollmer schließt die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19:06 Uhr und bedankt sich bei den Zuschauern für ihre Teilnahme.

Schenklengsfeld, 11.12.2024

gez. Matthias Vollmer

gez. Jens Trabert

Ausschussvorsitzender

Schriftführer