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Die Ortsschelle
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern

Am 09. April 2024 laufen zwei Amtszeiten von Ortsgerichtsmitgliedern in Schenklengsfeld ab und stehen zur Neubesetzung an.

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 880 Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind. Anders als der Name es vermuten lässt, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen, sondern sie sind vielmehr dazu da, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden wichtige Hilfestellungen zu leisten z. B. Schätzungen bebauter und unbebauter Grundstücke, Sterbefallanzeigen und Nachlass-Sicherungen.

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von der Direktorin des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Wenn eine vorgeschlagene Person bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann gem. § 7 des Ortsgerichtsgesetzes die Amtszeit auf fünf Jahre begrenzt werden.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sind. Zum Ortsgerichtsmitglied darf nicht gewählt werden, wer

  1. seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr Bezirk des Ortsgerichts hat oder
  2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder
  3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist.

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht (z. B. Rechtspfleger in Nachlass- und Zwangsversteigerungsangelegenheiten), sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden. Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 20. Februar 2024 bei dem Gemeindevorstand, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, zu bewerben. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Trabert (( 0 66 29/92 02-20 oder * jens.trabert@schenklengsfeld.de) gerne zur Verfügung.