Bedauerlicherweise erhalten wir als Ordnungsbehörde zurzeit vermehrt Beschwerden über das Missachten von Verbotsschildern zur Durchfahrt von Anliegerstraßen. Besonders betroffen ist im Ortsteil Schenklengsfeld die Straße „Am Frauenberg“, obwohl am Straßenanfang als auch am Straßenende eine eindeutige und gut sichtbare Beschilderung vorhanden ist.
Das runde Verbotsschild untersagt den Durchfahrtsverkehr für jegliche Fahrzeuge. Das Zusatzschild “Anlieger frei” erlaubt lediglich den Anliegern die Fahrt. Anlieger sind die Grundstückseigentümer: innen und Bewohner: innen der Straße. Daneben dürfen diejenigen, die vor Ort Wichtiges zu erledigen haben, hindurchfahren. Sie müssen ein berechtigtes Interesse besitzen, die Straße zu nutzen.
Die Ordnungsbehörde appelliert zur gegenseitigen Rücksichtnahme und fordert alle Verkehrsteilnehmer: innen auf, die Ge- und Verbotszeichen zu beachten!
Die Gemeinde Schenklengsfeld ist dem Ordnungsbehördenbezirk Bebra angeschlossen. Dieser wird ab sofort Kontrollen durchführen. Wer bei einer Kontrolle kein Anliegen nachweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Gut sichtbare Beschilderung der Anliegerstraße „Am Frauenberg“ vom Abzweig der Hersfelder Straße
Gut sichtbare Beschilderung der Anliegerstraße „Am Frauenberg“ vom Abzweig der Konroder Straße