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Die Ortsschelle
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Online-Beantragung Briefwahlunterlagen

für die Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar 2025 können per Internet beantragt werden

Unter www.schenklengsfeld.de ist die Gemeinde Schenklengsfeld im Internet vertreten.

Neben zahlreichen Informationen über die Gemeinde besteht für Briefwähler die Möglichkeit, unter „Unsere Gemeinde“ die Briefwahlunterlagen über ein Online-Verfahren zu beantragen.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist bis zum 18. Februar um 23.59 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6632019

Der Wahlscheinantrag wird direkt der Gemeindeverwaltung zugeleitet, nachdem alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Die Unterlagen mit den Stimmzetteln werden anschließend an die gewünschte Adresse gesandt.

Bereits beantragte Briefwahlunterlagen müssen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht noch einmal beantragt werden. Auf jeder Wahlbenachrichtigungskarte ist standardmäßig ein Antragsvordruck abgedruckt.

Zudem können Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr (Freitag), bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis 22. Februar 2025, 12.00 Uhr (Samstag), ein neuer Wahlschein erteilt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Ihr Wahlamt der Gemeinde Schenklengsfeld