Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld
am Donnerstag, 18.12.2025, 19:30 Uhr bis 21:32 Uhr
im des Dorfheims Oberlengsfeld
Vorsitz:
Daube, Rainer (SPD)
Anwesend:
Bolzt, Florian (BL)
Ellermann, Max (Die Partei)
Dr. Klein, Frank (ZuMIT)
Bock, Hartmut (BL)
Brod, Marcel (Die Partei)
Dembinski, Sandra (SPD)
Frantz, Wolfgang (SPD)
Hartdegen, Tanja (SPD)
Hebel, Katja (ZuMIT)
Hebel, Sascha (ZuMIT)
Hensel, Martin (SPD)
Langer, Udo (BL)
Ley, Reiner (BL)
Meeßen, Johanna (BL)
Mörmel-Roßbach, Cornelia (SPD)
Pfromm, Marco (SPD)
Pfromm, Matthias (BL)
Rüger, Sascha (Die Partei)
Trinks, Uwe (BL)
Vollmer, Matthias (ZuMIT)
Wolf, Jürgen (SPD)
Gemeindevertretung
Gemeindevorstand
Wenzel, Andre (BL)
Hebel, Hans-Jürgen (ZuMIT)
Lüders, Beate (ZuMIT)
Manske, Horst (BL)
Pfromm, Georg (SPD)
Rüger, Siegfried (Die Partei)
Schriftführung:
Trabert, Jens
Entschuldigt fehlten:
Göllmann, Peter (ZuMIT)
Habermehl, Horst (SPD)
Wedel, Alicia (BL)
Von der Verwaltung waren anwesend:
Gäste:
14 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
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| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2025 |
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| 4. | Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld |
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| 5. | Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld |
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| 6. | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB a) zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Agri-Photovoltaikanlage Landershausen“ b) zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Agri-Photovoltaikanlage Landershausen" | (VL-181/2025) |
| 7. | Grundstücknutzungs- und Kabelrechtsvertrag für versiegelte Flächen und Wege für den Windpark Wippershainer Höhe | (VL-201/2025) |
| 8. | Resolution zur Ansiedlung des neu zu gründenden Registergerichts in Bad Hersfeld | (VL-198/2025) |
| 9. | Bebauungsplan „Wippershain Nr. 12.8“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Satzungs- und Feststellungsbeschluss | (VL-195/2025) |
| 10. | Bericht des Gemeindevorstandes / kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte |
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| 11. | Bericht des Kinder- und Jugendparlaments |
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| 12. | Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der GO betreffend Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit an der Gesamtschule Schenklengsfeld | (AT-13/2025) |
Sitzungsverlauf
Vorsitzender der Gemeindevertretung Rainer Daube eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist.
Ortsvorsteher Licht begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf sowie allen eine besinnliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr alles Gute.
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Beschluss
Von 23 Gemeindevertretern sind 22 anwesend.
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt die Widersprüche des Bürgermeisters gem. § 63 (1) HGO gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 10.12.2025 zur
Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Wassergebühren (Neukalkulation durch die Kommunalberatung Allevo)
Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren (Neukalkulation durch die Kommunalberatung Allevo)
bekannt.
Die ablehnende Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10.12.2025 zu den Gebühren verstößt gegen § 10 Abs.1 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). Dort ist geregelt, dass die Gebührensätze in der Regel so zu bemessen sind, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Eine atypische Ausnahmesituation ist für die Gemeinde Schenklengsfeld nicht festzustellen, so dass diese gesetzliche Grundlage auch für die Gemeindevertretung bei ihrer Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden muss.
Als Alternative zu einer erneuten Beschlussfassung in der heutigen Sitzung beantragt Bürgermeister Wenzel die Erweiterung der Tagesordnung betreffend
Beschluss
Die vorliegende Tagesordnung wird um die Tagesordnungspunkte
und
erweitert. Die Tagesordnungspunkte werden als TOP 4 und 5 eingefügt. Die fortlaufende Nummerierung der weiteren Tagesordnungspunkte verändert sich entsprechend.
Beratungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2025 |
Beschluss
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwände.
Beratungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld |
Frau Landtagsabgeordnete Hartdegen berichtet, dass das Hess. Ministerium der Finanzen heute an die Kommunen eine Information über die Verteilung des Kommunalanteils der Mittel aus dem Infrastruktursondervermögens des Bundes versendet. Sie regt daher an, diese Mittel für Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich einzusetzen, damit diese einen positiven Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen können.
Die Sitzung wird von 19.59 bis 20.08 Uhr zur fraktionellen Beratung unterbrochen.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom 07. Juli 2005 auf Basis von § 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.
Die Gebühr für Wasser setzt sich derzeit aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Verbrauchsgebühr — 3,35 € pro m³ Wasserbezug
Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat
| QN 2,5 (Q3 4) | 5,35 €/Monat |
| QN 6 (Q3 10) | 13,38 €/Monat |
| QN 10 (Q3 16) | 21,40 €/Monat |
| QN 25 (Q3 40) | 53,50 €/Monat |
Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).
Zurzeit wird der Wassergebührensatz der Gemeinde Schenklengsfeld neukalkuliert.
Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Wasserversorgung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:
Verbrauchsgebühr | 5,8636 € pro m³ Wasserbezug inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 7%) |
Die derzeitige Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat kann sich auch verändern.
Der Ankündigungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld |
Beschluss
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom 20. Oktober 2005 auf Basis von § 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.
Die Gebühr für Abwasser setzt sich derzeit aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Schmutzwassereinleitung pro m³ Frischwasserbezug — 4,08 Euro
Niederschlagswassereinleitung pro m² versiegelte Fläche — 0,72 Euro
Grundgebühr Schmutzwasser pro Hauptwasserzähler und Monat
| QN 2,5 (Q3 4) | 7,00 €/Monat |
| QN 6 (Q3 10) | 17,50 €/Monat |
| QN 10 (Q3 16) | 28,00 €/Monat |
| QN 25 (Q3 40) | 70,00 €/Monat |
Zurzeit werden die Abwassergebührensätze der Gemeinde Schenklengsfeld neukalkuliert.
Die Höhe der Gebühren soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Abwasserbeseitigung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:
Schmutzwassereinleitung pro m³ Frischwasserbezug — 6,63 Euro
Niederschlagswassereinleitung pro m² versiegelte Fläche — 1,10 Euro
Die derzeitige Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat kann sich auch verändern.
Der Ankündigungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
| VL-181/2025 |
Die rechtliche Würdigung des Hess. Städte- und Gemeindebundes hat ergeben, dass bei dem vorliegenden Tagesordnungspunkt für Dr. Klein kein Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO vorliegt. Somit kann Dr. Klein sowohl bei der Beratung als auch bei der Beschlussfassung mitwirken. Dr. Klein verlässt jedoch für die Zeit der Beratung den Sitzungsraum und kehrt zur Beschlussfassung wieder zurück, an der er auch teilnimmt.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
a) | zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Agri-Photovoltaikanlage Landershausen“ |
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Agri-Photovoltaikanlage Landershausen".
Die Fläche umfasst ca. 32,5 ha auf den Fl.Nr. 5/3 und 3/1 Flur 2 und Flur 1 (Gmkg Landershausen).
Ziel der Planung ist, die Darstellung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO Abs. 2 mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage“.
Mit der geplanten Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern. Gleichzeitig wird eine landwirtschaftliche Nutzung zu mindestens 85 % auf der Fläche beibehalten.
Der Beschluss über die über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt-zumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
b) | zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan " Agri-Photovoltaikanlage Landershausen " |
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Agri-Photovoltaikanlage Landershausen“. Die Fläche umfasst ca. 32,5 ha auf den Fl.Nr. 5/3 und 3/1 Flur 2 und Flur 1 (Gmkg Landershausen).
Ziel der Planung ist, die Darstellung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO Abs. 2 mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage“.
Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern. Gleichzeitig wird eine landwirtschaftliche Nutzung zu mindestens 85 % auf der Fläche beibehalten.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Grundstücknutzungs- und Kabelrechtsvertrag für versiegelte Flächen und Wege für den Windpark Wippershainer Höhe | VL-201/2025 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand mit der QE DevCo 1 GmbH, Berlin, einen Grundstücknutzungsvertrag für versiegelte Flächen und Wege für den Windpark Wippershainer Höhe abzuschließen.
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Resolution zur Ansiedlung des neu zu gründenden Registergerichts in Bad Hersfeld | VL-198/2025 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Schenklengsfeld fordert das Land Hessen auf, das neu zu gründende Registergericht in Bad Hersfeld anzusiedeln.
Beratungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Bebauungsplan „Wippershain Nr. 12.8“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Satzungs- und Feststellungsbeschluss | VL-195/2025 |
Beschluss:
| 1. | Es wird beschlossen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägungen zu beschließen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. |
| 2. | Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen. |
| 3. | Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 4. | Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 5. | Die FNP-Änderungsplanung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Dieser tritt damit in Kraft. |
Beratungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Bericht des Gemeindevorstandes / kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte |
Bürgermeister Wenzel führt wie folgt aus.
| - | Der Haushalt 2025 wurde im Januar eingebracht und bereits im April durch die Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt. |
| - | Aufnahme zweier Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 2,2 Mio. EUR wurden aufgenommen. |
| - | Die Erstellung der Bilanz 2024 wurde abgewickelt. |
| - | Die Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet „In der Aue“ sind angelaufen. Grundstücke sind bereits final verkauft. |
| - | Die Erschließungsarbeiten zur Seniorenresidenz in Oberlengsfeld wurden in Rekordzeit abgewickelt, Spatenstich und Grundsteinlegung konnten gefeiert werden. |
| - | Die Infrastruktur der Gemeinde Schenklengsfeld wurde erneut durch die Rissesanierung verbessert. |
| - | Die Baumaßnahme zum Anschluss der KA Wippershain nach Hauneck wurde begonnen. |
| - | Die Baumaßnahme Sanierung Hermann-Löns-Straße wurde begonnen und fertiggestellt. |
| - | Die Baumaßnahme 2. BA Wippershain wurde beendet. |
| - | Für die Maßnahme Kläranlage Malkomes wurde gemeinsam mit der Gem. Friedewald eine Studie auf den Weg gebracht. |
| - | Das Rathaus wurde mit einer neuen EDV-Infrastruktur ausgestattet. |
| - | Anschaffung Software zur Inventarisierung. |
| - | Der Bauhof wurde nachhaltig saniert. Rolltore, Fenster und die Eingangstür wurden erneuert. |
| - | Für die Wasserversorgung wurde ein zweiter Mitarbeiter eingestellt. |
| - | Gemeinsam mit der Gemeinde Hohenroda wurde eine Auszubildende eingestellt. |
| - | Der Auftrag für das ELW (FFW-Schenklengsfeld) wurde erteilt. |
| - | Das Bürgerbüro wurde mit der Servicemöglichkeit zur Erstellung eines digitalen Passfotos ausgestattet. |
| - | Die Planungen für der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld wurden weiter vorangetrieben. Ein Fördermittelantrag wurde fristgerecht eingereicht. |
| - | Ein erster Fördermittelbescheid des Landes für das Projekt Realisierung Radweg Unterweisenborn - Schenklengsfeld (nur Planleistung) ist eingegangen. |
| - | Zwei Fördermittelbescheide über insgesamt 950 TEUR zum Lückenschluss Glasfaser durch Land und Bund konnten erreicht werden. |
| - | Das Biotop in Konrode wurde renaturiert. |
| - | Die Katzenschutzverordnung wurde erlassen. |
| - | Der Handlungsleitfaden für Freiflächen PV-Anlagen wurde verabschiedet. |
| - | Die Bauarbeiten am DGH Landershausen schreiten voran. |
| - | Gemeindliche Liegenschaften wurden mit PV-Anlagen ausgestattet. |
| - | E-Ladesäulen wurden in Schenklengsfeld errichtet. |
| - | Beschluss zur Einführung digitaler Wasserfunkzähler wurde gefasst. Beginn Umsetzung in 2026. |
| - | Sanierung Kita Pusteblume (Gegenwert ca. 50 TEUR). |
| - | Trotz aktueller Haushaltslage wurde ehrenamtliche Helfer freiem Eintritt in das heimische Schwimmbar belohnt. |
| - | Das Jugendparlament wurde ins Leben gerufen und ist seitdem Teil der Gemeindepolitik. |
| - | Neukalkulation Wasser-/Abwassergebühren Auftrag Juli, Umsetzung Dezember. |
| - | Schaffung Bauflächen Hilmes; Freigabe zur Schaffung Baugebiet Wippershain. |
| - | Haushaltsgestaltung 2026 |
| - | Weitere Ausstattung der Liegenschaften mit PV |
| - | Neuausstattung Mobiliar Rathaus (aus Insolvenzmasse) |
| - | Abschluss Baumaßnahme KA Wippershain |
| - | Finale Planung Maßnahme KA Malkomes mit Gemeinde Friedewald |
| - | Planung Eisenacher Straße |
| - | Planung Kommunale Wärmeplanung |
| - | Planung und ggf. Umsetzung MVZ |
| - | Finale Planung Projekt Außengebiet Oberlengsfeld |
| - | Finale Planungen Neubau FFW |
| - | Finale Schaffung Baurecht Baugebiet Rosenweg |
| - | Finaler Verkauf Grundstücke Gewerbegebiet mit weiterer Planung Erweiterung |
| - | Weiterführung Gespräche mit RBT zu Gewerbegebiet Bahn |
| - | Stellung weiterer Förderantrag Radweg |
| - | Fertigstellung Seniorenresidenz SenVital |
| - | Planung, Umsetzung, Sanierung Wasserturm (wenn möglich) |
| - | Kommunalwahl März 2026 |
| - | Neukonzeption Struktur Kitas der Gemeinde |
In 2025 fanden 27 Vorstandssitzungen, 9 Sitzungen der Gemeindevertretung und 1 Bürgerversammlung statt.
| 11. | Bericht des Kinder- und Jugendparlaments |
Jungbürgermeisterin Carlotta Reinhard berichtet, dass sich das Kinder- und Jugendparlament zur Zeit mit den Hauptthemen digitale Schnitzeljagd und Aktivbaum befasst. Das Parlament stellt sich in Rotenburg vor, da dort Interesse für die Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments existiert. Mit dem Spielplatz Schenklengsfeld wird sich auch beschäftigt, aber zu einem späteren Zeitpunkt.
| 12. | Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der GO betreffend Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit an der Gesamtschule Schenklengsfeld | AT-13/2025 |
Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
In den Haushalt der Gemeinde Schenklengsfeld werden für das Jahr 2026 20.000 Euro eingestellt, um eine Stelle für eine /einen SchulsozialarbeiterIn anteilig zu finanzieren.
Die Gemeindevertretung fordert den Bürgermeister auf, sich mit den Bürgermeistern aus Philippsthal, Hohenroda und Friedewald über die anteilige finanzielle Beteiligung zu einigen.
Beratungsergebnis:
8 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Vorsitzender der Gemeindevertretung Rainer Daube schließt die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 21:32 Uhr und bedankt sich bei den Zuschauern für ihre Teilnahme.
Schenklengsfeld, 10.02.2026
| gez. Rainer Daube | gez. Jens Trabert |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |