Hartmut Bock, Peter Göllmann, Johanna Meeßen, Marco Pfromm, Jörg Riemenschneider, Thilo Weimar (für Dieter Petzold), Katja Hebel (für Sascha Hebel)
| Gemeindevorstand: | Bürgermeister Möller, Hans-Jürgen Hebel |
| Entschuldigt: | Dieter Petzold, Sascha Hebel |
| Gäste: | Gemeindebrandinspektor Torsten Wennemuth |
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| 1 Bürger |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Vorsitzende Johanna Meeßen begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Zu der Tagesordnung bestehen keine Einwände.
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Bau -und Planungsausschusses vom 24.11.2022 |
Gegen das Protokoll vom 24.11.2022 bestehen keine Einwände.
| 4. | Beratung und Beschlussempfehlung über die weiteren Sanierungsschritte am DGH Landershausen auf Grundlage der Vorortbesichtigung am 06.02.2023 |
Frau Johanna Meeßen liest das Protokoll der Vorortbesichtigung vor.
Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt und bedankt sich bei dem anwesenden Herrn Kurt Wagner für die Teilnahme an der Vorortbesichtigung vom 06.02.2023.
Herr Bürgermeister Möller sah die Vorortbesichtigung als sinnvoll an und bedankte sich ebenfalls bei allen Teilnehmern.
Es ist zu prüfen, ob bezüglich der behindertengerechten Toilette sowie eines behindertengerechten Außentreppenliftes eine Förderung möglich ist um diese zu beantragen.
Herr Torsten Wennemuth schlägt die Vorrichtung für eine Stromeinspeisung vor.
Herr Kurt Wagner wird in nächster Zeit einen Ausführungsentwurf zeichnen, der anschließend dem Gemeindevorstand vorgestellt wird.
Es bestehen keine Einwände gegen das Protokoll der Vorortbesichtigung und das weitere Vorgehen.
| 5. | Beratung und Beschlussempfehlung über Grunderwerb zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld |
| a) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 1) |
| b) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 2) |
Frau Johanna Meeßen verliest den Sachverhalt.
Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt und stellt die Flächen vor.
Gemeindebrandinspektor Torsten Wennemuth hält die vorgestellten Flächen für geeignet, auch auf Grund der guten Erreichbarkeit.
Er schlägt jedoch die Prüfung der Flächen bezüglich Hochwasser (angrenzende Solz) und Baugrundeignung vor, außerdem sind naturschutzrechtliche Belange (Uferrandstreifen zur Solz) zu berücksichtigen.
Herr Bürgermeister Möller bedankt sich bei Herrn Torsten Wennemuth für seine Mitarbeit und Vorschläge in dieser Sache.
Beschlussvorschlag:
| a) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 1) |
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Zweck des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses mit entsprechender Zufahrt auf die Landstraße 3171 ist das Grundstück in der Gemarkung Schenklengsfeld in der Größe von 7.479 qm vom dem in der Sitzungsvorlage genannten Eigentümer zum in der Sitzungsvorlage angegebenen qm-Preis zzgl. Grunderwerbsteuer und Nebenkosten zu erwerben, wenn die entsprechenden technischen, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen an diesem Ort geschaffen werden können.
Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:
| b) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 2) |
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Zweck des Neubaus eines Feuerwehrgeräthauses mit entsprechender Zufahrt auf die Landstraße 3171 ist das Grundstück in der Gemarkung Schenklengsfeld in der Größe von 2.151 qm vom dem in der Sitzungsvorlage genannten Eigentümer zum in der Sitzungsvorlage angegebenen qm-Preis zzgl. Grunderwerbsteuer und Nebenkosten zu erwerben, wenn die entsprechenden technischen, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen an diesem Ort geschaffen werden können.
Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:
| 6. | Präsentation Gestaltung Parkflächen am Lindenplatz |
Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt und stellt die Planung vor.
Es sind 15 Stück Pkw Parkplätze und 1 Stück Behindertenparkplatz
vorgesehen, die mit Farbmarkierungen, aus technischen Gründen von einer Fachfirma, auf der vorhandenen gepflasterten Fläche gekennzeichnet werden, somit wird das `Wildparken` auf der Fläche in Zukunft verhindert.
Die Parkplätze werden mit Blumenkübeln zur Fahrbahn und zum Fußgängerweg abgegrenzt.
Der Fußweg zwischen Parkplatz und angrenzender Gaststätte ist lt. Anordnung der Polizei nötig und wird mit entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet.
Die Umfahrung der angrenzenden Linde wird in Zukunft durch das Aufstellen von Sperrpollern unterbunden um diese zu schützen.
Die Fläche wird durch das Aufstellen der entsprechenden Schilder zum verkehrsberuhigten Bereich.
Die zukünftige Gestaltung wurde von Herrn Gemeindebrandinspektor Torsten Wennenmuth feuerwehrtechnisch geprüft.
Im Notfall können die erforderlichen Rettungsdienste sowie auch Räumfahrzeuge (Winterdienst) die Zuwegungen auf Grund ihrer Größe befahren.
Eine bereits erfolgte Planung ist durch die Behörden genehmigt worden.
Es bestehen keine Einwände gegen die Maßnahme und das weitere Vorgehen
| 7. | Beratung und Beschlussempfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplans Wippershain Nr.: 12.8 |
Frau Meeßen verliest den Sachverhalt.
Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt und stellt die betroffene Fläche in einem Lageplan vor.
Er erläutert, dass die Kosten für das Verfahren und die Genehmigung durch den Antragsteller zu tragen sind, womit für die Gemeinde Schenklengsfeld kein finanzielles Risiko entsteht.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet „Wippershain Nr. 12.8“ wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für einen Bebauungsplan gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Wippershain, Flur 4, Nr. 5 (tlw.) und 6/1. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.
Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) BauGB als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:
| 8. | Beratung und Beschlussempfehlung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Schenklengsfeld Nr. 9 „In der Aue“ |
Frau Johanna Meeßen verliest den Sachverhalt.
Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.
Er gibt den Hinweis, dass es sich bei der Fläche momentan nicht um eine
Gewerbegebietsfläche, sondern um eine Gemeinbedarfsfläche handelt, so dass erst eine Umwandlung als Gewerbegebietsfläche erfolgen muss.
Dabei soll die Fläche des Busbahnhofes Gemeinbedarfsfläche bleiben, da sich dies positiv auf zukünftige angrenzende Bauvorhaben auswirkt.
Dass die Fläche nicht als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, fiel erst auf, als ein ansässiger Gewerbetreibender den Bauantrag für eine Betriebserweiterung stellte.
Die Vorsitzende Johanna Meeßen widerspricht den Ausführungen, dass die gesamte Fläche Gemeinbedarfsfläche ist, sondern laut Ihren Recherchen die Fläche schon teilweise Gewerbegebietsfläche ist.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde vereinbart, dass der Sachverhalt kurzfristig geprüft werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss
Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 Gewerbegebiet „In der Aue“ wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Nr. 5/2, 31/3, 31/4 (tlw.), 31/5, 32 (tlw.), 137/1 (tlw.) und 138/1 (tlw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) S. 2 BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB i.V. m. § 13 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:
Herr Thilo Weimar beantragt auf Grund der Prüfung des Sachverhaltes keinen Beschluss.
Dies wird einstimmig beschlossen.
| 9. | Beratung und Beschlussempfehlung über den Beitritt zu der kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Neubaustrecke Fulda-Gerstungen |
Frau Johanna Meeßen verliest die wichtigsten Ausführungen des langen Sachverhaltes und verweist auf die Vorbereitung der Sitzungsmitglieder zu dem Sachverhalt.
Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld unterstützt die bisherigen Ziele des Aktivbündnisses für Waldhessen zum Projekt Neubaustrecke DB - Teilabschnitt Fulda - Gerstungen - und befürwortet eine kreisweit gebündelte Initiative mit dem Ziel einer Parlamentarischen Befassung des Projektes im Deutschen Bundestag. Es sollen die Erwartungen hinsichtlich des Zielprojektes, einen ICE-Halt im Bahnhof Bad Hersfeld so auszugestalten, koordiniert und mit einem deutlichen regionalen Zeichen auf den Weg gebracht werden. Der Bahnhof Bad Hersfeld soll zu einer kreisweiten Anbindung des Schienenschnellverkehrs entwickelt werden. Hierzu sollen Konzepte hinsichtlich einer neuen zukunftsweisenden Verkehrsstruktur entwickelt oder angepasst werden. Dabei sind die Erfordernisse des ländlichen Raumes besonders zu berücksichtigen.
Mit einer Anpassung des Projektauftrages muss sichergestellt werden, das betroffene Altbaustrecken im Anbindungsbereich einen gleichwertigen Lärmschutz wie die Neubaustrecke erfahren.
Bauliche Notwendigkeiten des Trassenbaus müssen durch integrierte Naturschutzprojekte die ländliche Struktur im Landkreis aufrechterhalten. und bereits vorhandene Eingriffe im Rahmen neuer Projekte naturverträglich weiterentwickelt werden.
Die für die Umsetzung dieser Initiativen notwendigen Mittel müssen durch Vorhabenträger und sonstige Beteiligte eingebracht werden.
Den kommunalen Gremien ist über den Verfahrensverlauf stetig zu berichten. Ziel des Projektes muss eine Projektbegleitung sein, welche die stetige Einbindung und Information aller kommunalen Akteure sicherstellt und Initiativen sowie Ideen bündelt.
Erläuterung:
Im Rahmen eines dialogorientierten Linienfindungsverfahrens für die Neubaustrecke - Teilbereich Fulda - Gerstungen - wurde für den erweiterten Untersuchungsraum des Bundesverkehrswegeplanes eine Raumordungslinie erkannt, die nunmehr als priorisierte Basis für die weiteren Planungsschritte den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden soll und nach entsprechender raumordnungsplanerischer Feststellung die Basis für die weiteren Konkretisierungen des Vorhabens darstellt.
Innerhalb eines Untersuchungskorridor wird nunmehr eine vertiefende Untersuchung im Rahmen des an das Raumordnungsverfahren anschließenden Planfeststellungsverfahrens das Ziel einer konkreten Trassenbestimmung angegangen.
Die gerade auch im Vergleich mit anderen gleichgelagerten Projekten sehr schnelle Linienfindung ist zu einem nicht unerheblichen Teil der zusammenführenden und begleitenden Arbeit des Aktivbündnisses und einiger Kommunen, welche auch die Finanzierung der fachplanerischen Begleitung der Vorhabens aus eigenen Mitteln und eigenen Fachbehörden sichergestellt haben, zu sehen. Die umfassenden Diskussionen wurden bereits im Vorfeld in Arbeitstreffen geführt und damit eine Bewertung der Zwischenergebnissen herbeigeführt, so dass regional sehr deutlich gegenüber der DB Netz als Verfahrensführer argumentiert werden konnte.
Dem Deutschen Bundestag ist kraft Gesetzes stetig über die Ergebnisse der Verkehrsplanungen zu berichten, wobei der Bundestag die Ergebnisse zur Kenntnis nimmt und durch die Beschlussfassung diesen Ergebnissen die notwendige rechtliche Basis für eine weitere Umsetzung der Projekte gibt.
Der Deutsche Bundestag hat bei diesen Verfahrensbeschlüssen die Möglichkeit, sich konkret in das Verfahren einzubinden und gegenüber dem eigentlichen Planungsauftrag weitere Aufträge in Zusammenhang mit den Projekten des Bundesverkehrswegeplanes zu ermöglichen. Damit kann das Parlament neue Aufträge zur Begleitung der Projekte erteilen und gezielt, losgelöst von den sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, besondere Anforderungskriterien einfordern und diese Vorgaben des Bundes mit gesonderten Haushaltsmitteln auch über sonstige gesetzliche Rahmen hinaus ausstatten. Somit stehen über diese Parlamentarische Befassung rechtliche Wege zur Verfügung, die im Rahmen des allgemeinen gesetzlichen Verfahrens in dieser Tiefe gar nicht aufgreifbar sind und es können neue erweiterte Maßnahmen angestoßen werden, in dem hier eigene Standards gesetzt werden
Gerade in den Fällen der besonderen Betroffenheit durch die Realisierung von Schienenverkehrsprojekten soll über eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit örtlichen kommunalen Entscheidungsträgern auf den parlamentarischen Ebenen und Einbindung strukturierter Meinungsfindungsgruppen eine Berücksichtigung der örtlich gewonnenen Aspekte möglich werden. Hierzu sind dann die Einzelfallentscheidungen des Bundestages, als parlamentarischem Souverän, die Grundlage. Im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel kann der Bundestag gezielt Mittel freisetzen, um z.B. gerade einen besonderen Schutz von Anwohnern und Umwelt zu erreichen, um damit eine örtliche Akzeptanz eines Projektes mit den entstehenden Eingriffen in die Regionalität zu verbessern und damit insbesondere auch zu einer verbesserten Akzeptanzlage zu gelangen und möglichen Beschwerden und zeitlich verzögernden Klagen vorzugreifen. Ziel ist danach ein Ausgleich bundespolitischer Projektziele mit örtlichen Erwartungshaltungen. Ziel ist es auch, besondere örtliche Problemlage im Rahmen der Gesamtprojektbeurteilung aufzunehmen und nach Möglichkeit zu lösen.
Lärmschutz
Im Rahmen des vergleichbaren Streckenabschnitts Hanau - Fulda / Würzburg hat der Bundestag zu diesem Mittel gegriffen und für begleitende Projekte insgesamt Mittel von 29 Mio. € zusätzlich als besondere Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Hierbei hat man besonders die Lärmschutzproblematik an der unmittelbar angebundenen Altbaustrecke einbezogen.
DB Netz hat im Rahmen der aktuellen Lärmschutzverminderungsbemühungen gerade bei den örtlichen Bestandsstrecken durch sogenannte Untersuchungskorridore große Streckenteilbereiche aus einer eigentlichen Sanierung herausgezogen und allgemeine technische Maßnahmen als Maßnahmen einer Lärmreduktion (Bremsentausch bei Waggons mit Überwachung ohne Sanktionierungen) dargestellt, die jedoch nur geringe bis gar keine Auswirkungen auf die Verlärmung von Ortslagen zeigen.
Teilweise wurden auch in einem räumlich sehr umgrenzten Bereich Zuschüsse für den Austausch von Fenstern bzw. zu Lüftungsanlagen gewährt. Die verlärmten Ortslagen haben dadurch keine Verbesserung erfahren, Die in diesem Zusammenhang eingerichtete Lärmmessstelle Bad Hersfeld - in Ludwigsau - Reilos - dokumentiert stetig, dass die Verbesserungen beim Güterverkehr eher unbedeutend bzw. nicht ganzheitlich durch die jeweiligen Eigentümer erfolgt sind - laute Einzelwaggons, laute Lokomotiven, laute Fremdfahrzeuge (vgl. hierzu Lärmmonitoring des Eisenbahn - Bundesamtes im Internet http://laerm-monitoring.de - Unterpunkt Messstation Bad Hersfeld mit Abrufmöglichkeit der historischen Schalldruckpegeldaten). In Folge des Ukraine Krieges und der Neuausrichtung der deutschen / europäischen Energieversorgung fällt ein deutlicher Zuwachs von Tankzügen für Öl und Flüssiggas sowie Kohlezügen auf. Diese Zuggattungen verkehren als Ganzzüge im Pendelverkehr ( voll / leer ) - Anwohnerwahrnehmungen - seit dem Ukrainekrieg mit Neustrukturierung der Beschaffungswege Energie - Kohle / Gas / Mineralölprodukte.
Auch gerade der Streckenbereich Bad Hersfeld - Nord hat bislang keine grundlegende Verbesserung erfahren, da das Gleisfeld zu breit und somit zumindest klassische Lärmschutzmaßnahmen wenig Erfolg haben. Andere Bereiche haben teilweise nur einseitigen Lärmschutz erhalten, Lärm wird als Schall dabei gespiegelt.
Im Bereich Hanau - Gelnhausen des vorbezeichneten Schienenverkehrsprojektes hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Parlamentarischen Befassung die Ausdehnung des Lärmschutzes der Ausbaustrecke auf den gesamten Bereich der Altbaustrecke beschlossen.
Ziel muss eine differenzierte Gesamtlärmbetrachtung sein, d.h. nicht nur der Schienenlärm muss Einfluss auf die gewählten Maßnahmen haben, sondern auch der sonstige Lärm - in der Regel Straßenverkehrslärm - muss hierbei einfließen. Auf dieser Basis sind dann die möglichen Maßnahmen der Verbesserung zu ermitteln und zu bewerten, wobei auch das Land kostenmäßig zu beteiligen ist und auch hier eine entsprechende parlamentarische Befassung notwendig wird.
Deshalb müssen in einem ersten Schritt durch die betroffenen Kommunen mögliche Bereiche erkannt werden und mögliche Abhilfen erarbeitet werden.
Mobilitätskonzept
Ein regionaler Fernverkehrshaltepunkt wie Bad Hersfeld muss eine entsprechende Anbindung für Fahrgäste aus dem gesamten Landkreis erhalten. Die allein auf den Individualverkehr abgestellte Anbindung ist nicht ausreichend, hier muss gerade auch unter der aktuellen Klima- und Mobilitätswende strategisch zukunftsweisend neu gedacht werden. Der Nahverkehr muss somit deutlich neue Akzente setzen und aufgewertet werden. Wartehallen und Schotterbahnsteige ohne Infrastruktur entsprechen nicht diesem Standard und bedürfen der Verbesserung. Hierzu gehören auch Abstellanlagen für Räder sowie Pendlerparkplätze mit Ladeinfrastrukturen und dem Ziel, eine verbesserte Nutzung dieser Strukturen durch neue Servicedienstleister - Blockade von Aufladeeinrichtungen für Fahrzeuge für einen Tag -.
Die Bahnsteige und Bushaltestellen müssen behindertengerecht ausgestattet werden. Die Informationsmöglichkeiten müssen digital zentral angesteuert werden
Von daher ergeben sich in einem von der DB Netz zu begleitenden Verfahren zur Parlamentarischen Befassung vielfältige noch zu diskutierende und festzulegende Ergänzungsbereiche:
Beispielhaft (nicht abschließend) sind hier benannt:
Diese Maßnahmen haben Auswirkungen weit über die durch das eigentliche Vorhaben direkt betroffenen Kommunen hinaus; Nutzer des Fernverkehrs wohnen in allen Kommunen des Landkreises. Sie müssen Zugangmöglichkeiten zu diesem überregionalen Halt aus den jeweiligen Kommunen und Orts- oder Stadtteilen erhalten.
Die kommunale Zusammenführung des Projektes soll über den Kreistag / Landrat erfolgen, da hiermit auch gegenüber dem Bund die zentrale Bedeutung des Infrastrukturvorhabens für den gesamten Landkreis Hersfeld - Rotenburg und seinen Kommunen dokumentiert wird.
Parallel ist die Landesregierung Hessen einzubinden, da auch sie zu wird zu einem entscheidenden Akteur im Verfahren wird.
Dazu werden parallel die Abgeordneten des Bundestages und Landtages direkt eingebunden, um Ansprechpersonen in den Fachministerien zu erreichen.
Abstimmung Bau- und Planungsausschuss:
Frau Johanna Meeßen beendet die Sitzung um 21.00 Uhr.
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Gez. Meeßen (Vorsitzende Bau- und Planungsausschuss)
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Gez. Most (Schriftführer)