am 08.02.2023, 19.30 Uhr - 20.20 Uhr
| Anwesend: | Max Ellermann (für Sascha Rüger) - Sascha Hebel (für Matthias Vollmer) - Martin Hensel - Dr. Frank Klein - Uwe Trinks (für Reiner Ley) - Thilo Weimar - Andre Wenzel |
| Entschuldigt: | Reiner Ley - Sascha Rüger - Matthias Vollmer |
| Gemeindevorstand: | Bgm. Möller - Horst Habermehl - Hans-Jürgen Hebel - Beate Lüders |
| Gemeindevertretung: | Rainer Daube |
| Gäste: | Gemeindebrandinspektor Wennemuth und 1 Bürger |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Thilo Weimar begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
Zu der Tagesordnung bestehen keine Änderungswünsche.
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. November 2022 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
| 4. | Beratung und Beschlussempfehlung zur Festlegung des Wahltermins sowie des Termins einer evtl. Stichwahl für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung legt gem. § 42 KWG in Verbindung mit den §§ 39 und 42 HGO den Wahltermin für die Direktwahl des Bürgermeisters auf den 08. Oktober 2023 fest, an dem auch die Landtagswahl stattfindet. Für die Durchführung einer evtl. erforderlich werdenden Stichwahl wird ein 14 Tage späterer Termin, der 22. Oktober 2023, bestimmt.
| Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 5. | Beratung und Beschlussempfehlung über Grunderwerb zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld |
| a) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 1) |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Zweck des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses mit entsprechender Zufahrt auf die Landesstraße 3171 ist das Grundstück in der Gemarkung Schenklengsfeld in der Größe von 7.479 m² vom dem in der Sitzungsvorlage genannten Eigentümer zum in der Sitzungsvorlage angegebenen m²-Preis zzgl. Grunderwerbsteuer und Nebenkosten zu erwerben, wenn die entsprechenden technischen, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen an diesem Ort geschaffen werden können.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| b) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 2) |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Zweck des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses mit entsprechender Zufahrt auf die Landesstraße 3171 ist das Grundstück in der Gemarkung Schenklengsfeld in der Größe von 2.151 m² vom dem in der Sitzungsvorlage genannten Eigentümer zum in der Sitzungsvorlage angegebenen m²-Preis zzgl. Grunderwerbsteuer und Nebenkosten zu erwerben, wenn die entsprechenden technischen, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen an diesem Ort geschaffen werden können.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 6. | Beratung und Beschlussempfehlung über eine Erklärung zur Abnahme der Energiemengen in 2024 und 2025 von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Schenklengsfeld erklärt, dass sie auch in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin mit Energie von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH beliefert werden möchte und keine Kündigung für diesen Zeitraum aussprechen wird.
| 5 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen |
| 7. | Beratung und Beschlussempfehlung über den Beitritt zu der kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Neubaustrecke Fulda - Gerstungen |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld unterstützt die bisherigen Ziele des Aktivbündnisses für Waldhessen zum Projekt Neubaustrecke DB - Teilabschnitt Fulda - Gerstungen - und befürwortet eine kreisweit gebündelte Initiative mit dem Ziel einer Parlamentarischen Befassung des Projektes im Deutschen Bundestag. Es sollen die Erwartungen hinsichtlich des Zielprojektes, einen ICE-Halt im Bahnhof Bad Hersfeld so auszugestalten, koordiniert und mit einem deutlichen regionalen Zeichen auf den Weg gebracht werden. Der Bahnhof Bad Hersfeld soll zu einer kreisweiten Anbindung des Schienenschnellverkehrs entwickelt werden. Hierzu sollen Konzepte hinsichtlich einer neuen zukunftsweisenden Verkehrsstruktur entwickelt oder angepasst werden. Dabei sind die Erfordernisse des ländlichen Raumes besonders zu berücksichtigen.
Mit einer Anpassung des Projektauftrages muss sichergestellt werden, das betroffene Altbaustrecken im Anbindungsbereich einen gleichwertigen Lärmschutz wie die Neubaustrecke erfahren.
Bauliche Notwendigkeiten des Trassenbaus müssen durch integrierte Naturschutzprojekte die ländliche Struktur im Landkreis aufrechterhalten. und bereits vorhandene Eingriffe im Rahmen neuer Projekte naturverträglich weiterentwickelt werden.
Die für die Umsetzung dieser Initiativen notwendigen Mittel müssen durch Vorhabenträger und sonstige Beteiligte eingebracht werden.
Den kommunalen Gremien ist über den Verfahrensverlauf stetig zu berichten. Ziel des Projektes muss eine Projektbegleitung sein, welche die stetige Einbindung und Information aller kommunalen Akteure sicherstellt und Initiativen sowie Ideen bündelt.
Erläuterung:
Im Rahmen eines dialogorientierten Linienfindungsverfahrens für die Neubaustrecke - Teilbereich Fulda - Gerstungen - wurde für den erweiterten Untersuchungsraum des Bundesverkehrswegeplanes eine Raumordungslinie erkannt, die nunmehr als priorisierte Basis für die weiteren Planungsschritte den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden soll und nach entsprechender raumordnungsplanerischer Feststellung die Basis für die weiteren Konkretisierungen des Vorhabens darstellt.
Innerhalb eines Untersuchungskorridor wird nunmehr eine vertiefende Untersuchung im Rahmen des an das Raumordnungsverfahren anschließenden Planfeststellungsverfahrens das Ziel einer konkreten Trassenbestimmung angegangen.
Die gerade auch im Vergleich mit anderen gleichgelagerten Projekten sehr schnelle Linienfindung ist zu einem nicht unerheblichen Teil der zusammenführenden und begleitenden Arbeit des Aktivbündnisses und einiger Kommunen, welche auch die Finanzierung der fachplanerischen Begleitung der Vorhabens aus eigenen Mitteln und eigenen Fachbehörden sichergestellt haben, zu sehen. Die umfassenden Diskussionen wurden bereits im Vorfeld in Arbeitstreffen geführt und damit eine Bewertung der Zwischenergebnissen herbeigeführt, so dass regional sehr deutlich gegenüber der DB Netz als Verfahrensführer argumentiert werden konnte.
Dem Deutschen Bundestag ist kraft Gesetzes stetig über die Ergebnisse der Verkehrsplanungen zu berichten, wobei der Bundestag die Ergebnisse zur Kenntnis nimmt und durch die Beschlussfassung diesen Ergebnissen die notwendige rechtliche Basis für eine weitere Umsetzung der Projekte gibt.
Der Deutsche Bundestag hat bei diesen Verfahrensbeschlüssen die Möglichkeit, sich konkret in das Verfahren einzubinden und gegenüber dem eigentlichen Planungsauftrag weitere Aufträge in Zusammenhang mit den Projekten des Bundesverkehrswegeplanes zu ermöglichen. Damit kann das Parlament neue Aufträge zur Begleitung der Projekte erteilen und gezielt, losgelöst von den sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, besondere Anforderungskriterien einfordern und diese Vorgaben des Bundes mit gesonderten Haushaltsmitteln auch über sonstige gesetzliche Rahmen hinaus ausstatten. Somit stehen über diese Parlamentarische Befassung rechtliche Wege zur Verfügung, die im Rahmen des allgemeinen gesetzlichen Verfahrens in dieser Tiefe gar nicht aufgreifbar sind und es können neue erweiterte Maßnahmen angestoßen werden, in dem hier eigene Standards gesetzt werden
Gerade in den Fällen der besonderen Betroffenheit durch die Realisierung von Schienenverkehrsprojekten soll über eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit örtlichen kommunalen Entscheidungsträgern auf den parlamentarischen Ebenen und Einbindung strukturierter Meinungsfindungsgruppen eine Berücksichtigung der örtlich gewonnenen Aspekte möglich werden. Hierzu sind dann die Einzelfallentscheidungen des Bundestages, als parlamentarischem Souverän, die Grundlage. Im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel kann der Bundestag gezielt Mittel freisetzen, um z.B. gerade einen besonderen Schutz von Anwohnern und Umwelt zu erreichen, um damit eine örtliche Akzeptanz eines Projektes mit den entstehenden Eingriffen in die Regionalität zu verbessern und damit insbesondere auch zu einer verbesserten Akzeptanzlage zu gelangen und möglichen Beschwerden und zeitlich verzögernden Klagen vorzugreifen. Ziel ist danach ein Ausgleich bundespolitischer Projektziele mit örtlichen Erwartungshaltungen. Ziel ist es auch, besondere örtliche Problemlage im Rahmen der Gesamtprojektbeurteilung aufzunehmen und nach Möglichkeit zu lösen.
Lärmschutz
Im Rahmen des vergleichbaren Streckenabschnitts Hanau - Fulda / Würzburg hat der Bundestag zu diesem Mittel gegriffen und für begleitende Projekte insgesamt Mittel von 29 Mio. € zusätzlich als besondere Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Hierbei hat man besonders die Lärmschutzproblematik an der unmittelbar angebundenen Altbaustrecke einbezogen.
DB Netz hat im Rahmen der aktuellen Lärmschutzverminderungsbemühungen gerade bei den örtlichen Bestandsstrecken durch sogenannte Untersuchungskorridore große Streckenteilbereiche aus einer eigentlichen Sanierung herausgezogen und allgemeine technische Maßnahmen als Maßnahmen einer Lärmreduktion (Bremsentausch bei Waggons mit Überwachung ohne Sanktionierungen) dargestellt, die jedoch nur geringe bis gar keine Auswirkungen auf die Verlärmung von Ortslagen zeigen.
Teilweise wurden auch in einem räumlich sehr umgrenzten Bereich Zuschüsse für den Austausch von Fenstern bzw. zu Lüftungsanlagen gewährt. Die verlärmten Ortslagen haben dadurch keine Verbesserung erfahren, Die in diesem Zusammenhang eingerichtete Lärmmessstelle Bad Hersfeld - in Ludwigsau - Reilos - dokumentiert stetig, dass die Verbesserungen beim Güterverkehr eher unbedeutend bzw. nicht ganzheitlich durch die jeweiligen Eigentümer erfolgt sind - laute Einzelwaggons, laute Lokomotiven, laute Fremdfahrzeuge (vgl. hierzu Lärmmonitoring des Eisenbahn - Bundesamtes im Internet http://laerm-monitoring.de - Unterpunkt Messstation Bad Hersfeld mit Abrufmöglichkeit der historischen Schalldruckpegeldaten). In Folge des Ukraine Krieges und der Neuausrichtung der deutschen / europäischen Energieversorgung fällt ein deutlicher Zuwachs von Tankzügen für Öl und Flüssiggas sowie Kohlezügen auf. Diese Zuggattungen verkehren als Ganzzüge im Pendelverkehr ( voll / leer ) - Anwohnerwahrnehmungen - seit dem Ukrainekrieg mit Neustrukturierung der Beschaffungswege Energie - Kohle / Gas / Mineralölprodukte.
Auch gerade der Streckenbereich Bad Hersfeld - Nord hat bislang keine grundlegende Verbesserung erfahren, da das Gleisfeld zu breit und somit zumindest klassische Lärmschutzmaßnahmen wenig Erfolg haben. Andere Bereiche haben teilweise nur einseitigen Lärmschutz erhalten, Lärm wird als Schall dabei gespiegelt.
Im Bereich Hanau - Gelnhausen des vorbezeichneten Schienenverkehrsprojektes hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Parlamentarischen Befassung die Ausdehnung des Lärmschutzes der Ausbaustrecke auf den gesamten Bereich der Altbaustrecke beschlossen.
Ziel muss eine differenzierte Gesamtlärmbetrachtung sein, d.h. nicht nur der Schienenlärm muss Einfluss auf die gewählten Maßnahmen haben, sondern auch der sonstige Lärm - in der Regel Straßenverkehrslärm - muss hierbei einfließen. Auf dieser Basis sind dann die möglichen Maßnahmen der Verbesserung zu ermitteln und zu bewerten, wobei auch das Land kostenmäßig zu beteiligen ist und auch hier eine entsprechende parlamentarische Befassung notwendig wird.
Deshalb müssen in einem ersten Schritt durch die betroffenen Kommunen mögliche Bereiche erkannt werden und mögliche Abhilfen erarbeitet werden.
Mobilitätskonzept
Ein regionaler Fernverkehrshaltepunkt wie Bad Hersfeld muss eine entsprechende Anbindung für Fahrgäste aus dem gesamten Landkreis erhalten. Die allein auf den Individualverkehr abgestellte Anbindung ist nicht ausreichend, hier muss gerade auch unter der aktuellen Klima- und Mobilitätswende strategisch zukunftsweisend neu gedacht werden. Der Nahverkehr muss somit deutlich neue Akzente setzen und aufgewertet werden. Wartehallen und Schotterbahnsteige ohne Infrastruktur entsprechen nicht diesem Standard und bedürfen der Verbesserung. Hierzu gehören auch Abstellanlagen für Räder sowie Pendlerparkplätze mit Ladeinfrastrukturen und dem Ziel, eine verbesserte Nutzung dieser Strukturen durch neue Servicedienstleister - Blockade von Aufladeeinrichtungen für Fahrzeuge für einen Tag -.
Die Bahnsteige und Bushaltestellen müssen behindertengerecht ausgestattet werden. Die Informationsmöglichkeiten müssen digital zentral angesteuert werden
Von daher ergeben sich in einem von der DB Netz zu begleitenden Verfahren zur Parlamentarischen Befassung vielfältige noch zu diskutierende und festzulegende Ergänzungsbereiche:
Diese Maßnahmen haben Auswirkungen weit über die durch das eigentliche Vorhaben direkt betroffenen Kommunen hinaus; Nutzer des Fernverkehrs wohnen in allen Kommunen des Landkreises. Sie müssen Zugangmöglichkeiten zu diesem überregionalen Halt aus den jeweiligen Kommunen und Orts- oder Stadtteilen erhalten.
Die kommunale Zusammenführung des Projektes soll über den Kreistag / Landrat erfolgen, da hiermit auch gegenüber dem Bund die zentrale Bedeutung des Infrastrukturvorhabens für den gesamten Landkreis Hersfeld - Rotenburg und seinen Kommunen dokumentiert wird.
Parallel ist die Landesregierung Hessen einzubinden, da auch sie zu wird zu einem entscheidenden Akteur im Verfahren wird.
Dazu werden parallel die Abgeordneten des Bundestages und Landtages direkt eingebunden, um Ansprechpersonen in den Fachministerien zu erreichen.
| 7 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 8. | Bekanntgabe des Antrages der Fraktion „Zukunft MITEINANDER zur Einrichtung eines Akteneinsichtsausausschusses nach § 50 HG betreffend Kläranlage Malkomes |
Der Antragsteller, Dr. Frank Klein, erläutert den gestellten Antrag und die Beweggründe. Bürgermeister Möller argumentiert, dass er alle Unterlagen zustellte bzw. die gewünschten Informationen in den übersandten Protokollen nachlesbar sind.
Eine Abstimmung über den Antrag ist nicht erforderlich, da § 50 (2) HGO besagt, dass der Ausschuss zu bilden ist, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt. Lediglich über den Zeitpunkt wann der Ausschuss zu bilden ist, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Maßgebend hierfür erscheint, ob es sich bei dem Sachverhalt um einen abgeschlossenen oder laufenden Vorgang handelt.
Die Sitzungsteilnehmer verständigen sich darauf, dass der Antrag zeitnah zur Prüfung an den Hess. Städte- und Gemeindebund zu übergeben ist.
(Weimar, Vorsitzender) (Trabert, Schriftführer)