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| a) | Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) |
| b) | Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung) |
a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 26.02.2025 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildung.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dies gilt auch, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5 im Zimmer 8, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund eingesehen und heruntergeladen werden.
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO
Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.