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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung des Haushaltsplanes des Eigenbetriebes Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Festsetzungsvermerk

Aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes, der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten für Pflegeeinrichtungen sowie nach § 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes und der Betriebssatzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2024 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der „Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“ für das Wirtschaftsjahr 2025 herbeigeführt:

I. Festsetzung

Der Wirtschaftsplan der Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Wirtschaftsjahr 2025 wird:

im Erfolgsplan

die Erträge

1.606.605 EUR

die Aufwendungen

1.603.940 EUR

mit einem Überschuss in Höhe von 2.665 EUR und

im Vermögensplan

die Einnahmen

131.390 EUR

die Ausgaben

145.800 EUR

festgesetzt.

II. Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

III. Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV. Betriebsmittelkredite

Betriebsmittelkredite der Kasse werden in 2025 in Höhe von 200.000 EUR veranschlagt.

V. Stellenübersicht

Es gilt die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund am 5. Dezember 2024 beschlossene Stellenübersicht.

Schöffengrund, den 5. Dezember 2024

Der Gemeindevorstand
gez. Peller
…………………………………
Peller, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Nr. IV der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes

„Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“

gemäß der §§ 1 und 15 ff des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. September 2024 (GVBl 2024 Nr. 52) und § 115 Abs. 3 und § 97a i. V. m. §§ 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteile ich der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Sozial- und Pflegestation Schöffengrund die

Genehmigung

a.

des Gesamtbetrages von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. II. des Wirtschaftsplanes in Höhe von

50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro)

b.

des Höchstbetrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Rahmen der Festsetzungen nach Ziffer 4 des Wirtschaftsplanes bis zu einem Betrag von

200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro

Weitere genehmigungsbedürftige Bestandteile sind dem Wirtschaftsplan 2025 nicht zu entnehmen. Die Genehmigung ist mit diversen Auflagen verbunden, die sich aus den Vorgaben des Eigenbetriebsrechts und §105 HGO ergeben, aber auch als Reaktion auf den Vollzug des Wirtschaftsplans 2024 und der Vorjahre aufgrund der Auflagenerfüllung ergeben. In der angefügten Begleitverfügung werden die Auflagen erläutert und begründet.

Auflagen:

  1. Der Nachweis über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und den nach erfolgter Prüfung getroffenen Entlastungsbeschluss bitte ich bis zum 30. April 2025 vorzulegen.
  2. 2Die Gremien des Eigenbetriebes haben sich aufgrund der fortwährenden Beanstandung der im Sinne von § 10 Abs. 2 EigBGes nicht angemessenen Stammkapitals mit diesem Thema im Jahr 2025 zu befassen und im Blick auf den Wirtschaftsplan 2026 die Voraussetzungen zu schaffen, dass die rechtlichen Vorgaben wieder erfüllt werden. Zum 30. April und zum 30. September 2025 erbitte ich einen schriftlichen Bericht zum Stand der Beratungen und der ins Auge gefassten Lösungsoptionen.
  3. Gemäß § 50 Abs. 3 HGO sind die Genehmigung und Begleitverfügung dem Gemeinde-vorstand, der Gemeindevertretung und der Betriebskommission (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EigBGes) in geeigneter Form bekannt zu machen; um Übersendung eines entsprechenden Nachweises bitte ich bis zum 10. Februar 2025.
  4. An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 21 EigBGes möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte gem. § 21 EigBGes innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Quartals zu übersenden.
  5. Bis zum 31. Juli 2025 darf ich zudem über die Information betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 bitten.

Im Auftrag

(Siegel)

Ulrich Jochem

Verwaltungsoberrat

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 5 HGO vom 13. März 2025 bis 24. März 2025 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.

Schöffengrund, den 13. März 2025

Der Gemeindevorstand
gez. Peller
Bürgermeister