Am Freitag, den 17. April 2026 findet um 19:00 Uhr im Gasthaus „Solmser Hof" in Niederquembach die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Niederquembach statt.
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Genosse / jede Genossin durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen / ihren Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Genossen / andere Genossin vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Die Vordrucke für die Vollmachten sind beim Jagdvorsteher, dessen Stellvertreter, dem Jagdpächter und den Mitgliedern des Genossenschaftsausschusses erhältlich. Diese müssen zu Beginn der Sitzung vollständig mit Unterschrift des/der zu vertretenen Genossen/Genossin abgegeben werden.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Niederquembach vom 9. Mai 2025 liegt gemäß § 11 der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederquembach in der Zeit vom 2. April 2026 bis 16.April 2026, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, zur Einsicht der Genossen offen.
Das vom Jagdvorstand angelegte und geführte Genossenschaftskataster (Eigentümerverzeichnis Stand März 2026) liegt ebenfalls in der Zeit vom 2. April 2026 bis 16.April 2026 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, zur Einsicht offen. Schriftliche Anträge müssen bis zum 12. April 2026 beim Jagdvorsteher Hans-Peter Hinz eingereicht werden.
Niederquembach der 24. März 2026