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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 14/2024
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Oberwetz

Am Freitag, den 12. April 2024 findet um 18.00 Uhr im Bürgersaal in Oberwetz die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Oberwetz statt.

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Genosse / jede Genossin durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen / ihren Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Genossen / andere Genossin vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Die Vordrucke für die Vollmachten sind beim Jagdvorstand erhältlich.

Das Genossenschaftskataster liegt ab sofort beim Jagdvorstand zur Einsicht offen.

Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit Verlust des Grundeigentums. Durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen sind beim Jagdvorstand vor der Versammlung schriftlich anzuzeigen.

Tagesordnung:
  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Bericht des Jagdvorstandes

  3. Kassenbericht

  4. Bericht des Genossenschaftsausschusses

  5. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes

  6. Neuwahlen Jagdvorstand & Genossenschaftsausschuss

  7. Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtanteile

  8. Beschlussfassung eingegangener Anträge

  9. Bericht des Jagdpächters

  10. Verschiedenes

Schöffengrund, 04. April 2024

Der Jagdvorstand