Gemäß § 7der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederwetz wird hiermit zur diesjährigen Genossenschaftsversammlung eingeladen. Diese findet statt am:
Samstag, den 03.05.2025 um 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Niederwetz, Taunusstr. 3.
| 1. | Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Bericht des Genossenschaftsausschuss |
| 5. | Beschluss zur Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtanteile aus dem Jgdjahr 2024/25 |
| 7. | Verlängerung des Jagdpachtvertrages im Wege der freihändigen Vergabe |
| 8. | Wahl des Jagdvorstandes |
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| a) Jagdvorsteher |
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| b) Stellvertreter des Jagdvorstehers |
| 9. | Bericht der Jagdpächter |
| 10. | Verschiedenes |
Nach § 9 der Satzung kann sich jeder Genosse durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehe-gatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Die Vordrucke dafür sind beim Jagdvorstand erhältlich.
Anträge, die in der Genossenschaftsversammlung bespro-chen und beschlossen werden sollen, müssen bis zum 24.04.2025 dem Jagdvorsteher in schriftlicher Form vorliegen.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Niederwetz vom 04.05.2024 sowie das Jagdkataster lagen vom 24.06. bis zum 12.07.2024 zur
Einsicht offen.