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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 15/2026
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Schwalbach

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schwalbach findet am:

Donnerstag, den 07.05.2026, 19:00 Uhr,

im „Reiterstübchen“ (Reithalle) in Schwalbach

statt.

Die Einladung erfolgt gemäß § 6, die Bekanntmachung gemäß § 18 der Satzung. Alle Jagdgenossen/innen sind zur Versammlung herzlich eingeladen.

Tagesordnung
  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Jagdvorstandes
  3. Kassenbericht
  4. Bericht des Genossenschaftsausschusses
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtanteile
  7. Bericht der Jagdpächter/ Info Kitzrettung/ Drohneneinsatz
  8. Verschiedenes

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Jagdgenosse/jede Jagdgenossin durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, ein Elternteil oder durch einen anderen Jagdgenossen/jede andere Jagdgenossin vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind.

Ist ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück bestellt, so tritt der Nießbraucher an die Stelle des Grundstückseigentümers. Genossen/innen, auf deren Grundstücken die Jagd ruht, haben gemäß § 9 Abs. 4 insoweit kein Stimmrecht.

Vordrucke der Vertretungsvollmacht sind beim Jagdvorsteher erhältlich.

Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 11.04.-26.04.2026 werktags ab 18:30 h oder nach Terminvereinbarung beim Jagdvorstand, Vogelsang 23, zur Einsicht offen.

Christoph Kucsera Jagdvorsteher