Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schwalbach findet am:
Donnerstag, den 07.05.2026, 19:00 Uhr,
im „Reiterstübchen“ (Reithalle) in Schwalbach
statt.
Die Einladung erfolgt gemäß § 6, die Bekanntmachung gemäß § 18 der Satzung. Alle Jagdgenossen/innen sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Jagdgenosse/jede Jagdgenossin durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, ein Elternteil oder durch einen anderen Jagdgenossen/jede andere Jagdgenossin vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Ist ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück bestellt, so tritt der Nießbraucher an die Stelle des Grundstückseigentümers. Genossen/innen, auf deren Grundstücken die Jagd ruht, haben gemäß § 9 Abs. 4 insoweit kein Stimmrecht.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 11.04.-26.04.2026 werktags ab 18:30 h oder nach Terminvereinbarung beim Jagdvorstand, Vogelsang 23, zur Einsicht offen.