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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 16/2023
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Niederwetz

Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederwetz wird hiermit zur diesjährigen Genossenschaftsversammlung eingeladen. Diese findet statt am Samstag, den 20.05.2023 um 19.00 Uhr im Dorfgemeindschaftshaus in Niederwetz, Taunusstr. 3.

Tagesordnung
  1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Bericht des Jagdvorstandes

  3. Kassenbericht

  4. Bericht des Genossenschaftsausschusses

  5. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes

  6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtanteile

  7. Bericht der Jagdpächter

  8. Wahlen des Genossenschaftsausschusses und der Vertreter des Ausschusses

  9. Verschiedenes

Nach § 9 der Satzung kann sich jeder Genosse durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Die Vordrucke dafür sind beim Jagdvorstand erhältlich.

Anträge, die in der Genossenschaftsversammlung besprochen und beschlossen werden sollgen, müssen bis zum 12.05.2023 dem Jagdvorsteher in schriftlicher Form vorliegen. Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Niederwetz vom 14.05.2022 sowie das Jagdkataster lagen vom 27.06.2022 bis 08.07.2022 zur Einsicht offen.

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters (Eigentümerverzeichnis) des Jagdbezirks Niederwetz wird gebeten Änderungen von Eigentumsverhältnissen dem Jagdvorstand schriftlich mitzuteilen.

Zwecks Essensbestellung wird um Anmeldung beim Jagdvorsteher gebeten bis zum 17.05.2023 unter der Telefonnummer 0 64 45 / 600 19 09.

Bitte den Termin für die geplante Tagesfahrt am Samstag, den 2. September 2023 vormerken.

Der Jagdvorsteher Berthold Watz