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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Niederwetz

Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederwetz wird hiermit zur diesjährigen Genossenschaftsversammlung eingeladen. Diese findet statt am:

Samstag, den 03.05.2025 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Niederwetz, Taunusstr. 3.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht dees Jagdvorstandes

3.

Kassenbericht

4.

Bericht des Genossenschaftsausschusses

5.

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtanteile aus dem Jagdjahr 2024/25

7.

Verlängerung des Jagdpachtvertrages im Wege der freihändigen Vergabe

8.

Wahl des Jagdvorstandes

a. Jagdvorsteher

b. Stellvertreter des Jadvorstehers

9.

Bericht der Jagdpächter

10.

Verschiedenes

Nach § 9 der Satzung kann sich jeder Genosse durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenoosen vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Die Vordrucke dafür sind beim Jagdvorstand erhältlich.

Anträge, die in der Genossenschaftsversammlung besprochen und beschlossen werden sollen, müssen bis zum 24.04.2025 dem Jagdvorsteher in schriftlicher Form vorliegen.

Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Niederwetz vom 04.05.2024 sowie das Jagdkataster lagen vom 24.06. bis zum 12.07.2024 zur Einsicht offen.

Berthold Watz