Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederwetz wird hiermit zur diesjährigen Genossenschaftsversammlung eingeladen. Diese findet statt am:
Samstag, den 25.04.2026 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Niederwetz, Taunusstraße 3.
Nach § 9 der Satzung kann sich jeder Genosse durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Die Vordrucke dafür sind beim Jagdvorstand erhältlich.
Anträge, die in der Genossenschaftsversammlung besprochen und beschlossen werden sollen, müssen bis zum 21.04.2026 beim Jagdvorsteher in schriftlicher Form vorliegen.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Niederwetz vom 03.05.2025 sowie das neue Jagdkataster liegen in der Zeit vom 01.04. bis 24.04.2026 nach telefonischer Absprache mit dem Jagdvorsteher Berthold Watz, Am Sportplatz 6, Tel.: 06445 6001909 oder 0176 52260971 offen.
In der Zeit vom 13.04. bis 19.04.2026 sind keine Terminabsprachen möglich.