Am Freitag, dem 3. Mai 2024 findet um 20 Uhr im Landgasthof „Zur Bernstadt in Niederquembach die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Niederquembach statt.
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Genosse / jede Genossin durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen / ihren Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Genossen / andere Genossin vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Die Vordrucke für die Vollmachten sind beim Jagdvorsteher, dessen Stellvertreter, dem Jagdpächter und den Mitgliedern des Genossenschaftsausschusses erhältlich. Diese müssen zur Beginn der Sitzung vollständig mit Unterschrift des/der zu vertretenen Genossen/Genossin abgegeben werden.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Niederquembach vom 21. April 2023 liegt gemäß § 11 der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederquembach in der Zeit vom 16. April 2024 bis 30. April 2024, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, zur Einsicht der Genossen offen.
Das vom Jagdvorstand angelegte und geführte Genossenschaftskataster (Eigentümerverzeichnis Stand März 2024) liegt ebenfalls in der Zeit vom16. April 2024 bis 30. April 2024 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, zur Einsicht offen.
Schriftliche Anträge müssen bis zum 26. April 2024 beim Jagdvorsteher Hans-Peter Hinz eingereicht werden.
Niederquembach der 10. April 2024