am 09. Mai 2025
Am Freitag, den 09. Mai 2025 findet um 18.00 Uhr im Bürgersaal in Oberwetz die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Oberwetz statt.
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Genosse / jede Genossin durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen / ihren Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Genossen / andere Genossin vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Die Vordrucke für die Vollmachten sind beim Jagdvorstand erhältlich.
Das Genossenschaftskataster von 06. März 2024 liegt ab sofort beim Jagdvorstand zur Einsicht offen.
Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit Verlust des Grundeigentums.
Durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen sind beim Jagdvorstand vor der Versammlung schriftlich anzuzeigen.
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Beschluss zur Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtanteile |
| 6. | Beschlussfassung eingegangener Anträge |
| 7. | Bericht des Jagdpächters |
| 8. | Verschiedenes |
Schöffengrund, 23. April 2025