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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund (Wahlperiode 2026-2031)

Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund, Frau Anke Hartmann (Wahlvorschlag SPD), Herr Heinz Schreiber (Wahlvorschlag B90/Die Grünen), Herr Ulrich Patzwaldt, Herr Walter Bedenbender und Herr Janik Gaul (Wahlvorschlag FWG), haben schriftlich auf ihre Mandate verzichtet und sind damit aus der Gemeindevertretung ausgeschieden, da sie als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand gewählt worden sind.

Als Nachrücker werden Frau Victoria Kolac (Wahlvorschlag SPD), Frau Heike Schiller (Wahlvorschlag B90/Die Grünen), Herr Gil Berghäuser, Herr Marco Pfeiffer und Herr Tim Bautz (Wahlvorschlag FWG) benannt.

Gegen die Feststellungen der Gemeindewahlleiterin kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.

Schöffengrund, 27.04.2026

Die Gemeindewahlleiterin
gez. Laura Sophie Schmidt