Hiermit wird folgender Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund aus ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2022 öffentlich bekannt gemacht:
Die Gemeindevertretung fasst den nachstehenden Ankündigungsbeschluss mit der Möglichkeit, eine Erhöhung der Abwassergebühren (Niederschlags- und Schmutzwasser) bis zum 30.06.2023 zu beschließen und rückwirkend ab 01.01.2023 zu ermöglichen.
Der Ankündigungsbeschluss ist bis zum 31.12.2022 öffentlich bekannt zu machen.
Ankündigungsbeschluss über die Erhöhung der Gebührenmaßstäbe der Entwässerungssatzung zum 01.01.2023
Gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung wird beschlossen, folgende Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2023 öffentlich anzukündigen:
Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Schöffengrund
§ 24 (1) Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser
„pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,57 EUR jährlich erhoben.“
| Maximale Erhöhung: | + 0,43 EUR |
| Maximale neue Gebühr: | 1,00 EUR |
§ 26 (1) Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser
„Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 3,53 EUR.“
| Maximale Erhöhung: | + 0,97 EUR |
| Maximale neue Gebühr: | 4,50 EUR |
Schöffengrund, den 15. Dezember 2022