Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421, ber. 2020 S. 112) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Wetzbachtal am 18. Januar 2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 481.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 481.000 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
ausgeglichen,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 121.150 EUR
und dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 17.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 17.500 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 119.500 EUR
mit einem Saldo von — - 119.500 EUR
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von — 1.650 EUR
festgesetzt.
§ 2
Investitionskredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18. Januar 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 6
Die vorläufige Umlageberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ermittelt auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2022 und wird wie folgt festgesetzt:
Die vierteljährliche Umlage beträgt:
Gemeinde Hüttenberg — 35.196 €
Gemeinde Schöffengrund — 75.229 €
Schöffengrund, den 19. Januar 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die in der Haushaltssatzung 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite sind zustimmungsbedürftig. Die allgemeine Zustimmung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten des Abwasserverbandes „Wetzbachtal“ wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421 und GVBl 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 65, S. 915), erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Wetzbachtal die
Allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes
zur Inanspruchnahme von Liquiditäts- bzw. Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrages von
100.000,00 €
(in Worten: Einhunderttausend Euro).
Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 veranschlagt wurden, liegen keine weiteren genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung des Verbandes vor.
Auflagen:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 4 HGO vom 25. Mai 2023 bis 5. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.
Schöffengrund, den 16. Mai 2022