Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat in ihrer Sitzung am 01. Juni 2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 23. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, Zimmer 7, Erdgeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Schöffengrund, 12. Juni 2023
(Siegel)