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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abweichungssatzung Verlängerung am Markt, OT. Laufdorf

Anlage 1

Abweichungssatzung

Zur Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in der Sitzung am 25.04.2024 folgende Abweichungssatzung zur Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 24.03.2003 beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Von § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 24.03.2003 wird für die endgültige Herstellung der Straße „Am Markt“ im Teilbereich des Flurstücks 75, Flur 13 im Ortsteil Laufdorf dermaßen abgewichen, dass auf die Herstellung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wird. Anstelle der nach § 12 der Erschließungsbeitragssatzung (Merkmale der endgültigen Herstellung) herzustellenden beidseitigen Gehwege wird der Gehweg nur einseitig hergestellt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft.

Schöffengrund, den 25.04.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Michael Peller
Bürgermeister