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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenwidmung Laufdorf

Anlage 1

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Alte Gasse - Flurstück 14/101/0 (anteilig) auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 2

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Am Markt - Flurstücke 13/73/4, 13/74/0, 14/100/0 und anteilig 12/119/1, 13/75/0 und 14/101/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 3

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Am Schulberg - Flurstücke 4/147/0 und 13/70/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 4

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße An der Linde - Flurstücke 7/34/4, 11/105/0, 12/36/0 und anteilig 12/116/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 5

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Gartenweg - Flurstück 12/118/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 6

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Hainbachstraße - Flurstücke 14/108/4 und 14/109/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 7

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Hardstraße - Flurstücke 13/76/3 und 19/93/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 8

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Höhweg - Flurstücke 4/139/0, 4/153/0 und 12/111/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 9

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Mittelgasse - Flurstück 14/103/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 10

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Obergasse - Flurstück 14/105/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 11

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Ringstraße - Flurstücke 12/116/1, 12/120/0 und anteilig 12/119/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 12

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Schmiedgasse - Flurstück 12/121/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 13

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Straße Untergasse - Flurstück 14/102/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anlage 14

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Laufdorf liegende Wiesenstraße - Flurstücke 11/122/2, 14/106/0 und 14/107/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.