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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

Tel.-Nr.: 0611/ 535-3100, Fax-Nr.: 0611 / 327 605 700

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-MR-05-21-28-01-B-0006#002

Flurbereinigungsverfahren Waldsolms-Griedelbach

Verfahrensnummer: VF 2128

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Im Flurbereinigungsverfahren Waldsolms-Griedelbach (VF 2128), Lahn-Dill-Kreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 23. Juli 2026 um 16:00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Griedelbach,

Wetzlarer Str. 13, 35647 Waldsolms

Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen. Insbesondere sind auch die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, eingeladen.

Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

Zu Beginn des Termins werden Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie allgemeine Informationen zu den versendeten Nachweisen des neuen Bestandes erläutert.

Auskunftstermine

Die gesamten Unterlagen des Flurbereinigungsplans (Karten, Textteil, Anlagen) des Flurbereinigungsverfahrens Waldsolms-Griedelbach liegen aber auch zur Einsichtnahme für die Beteiligten

von Dienstag, den 21. Juli 2026 bis Donnerstag den 23. Juli 2026 aus.

Zeiträume:

Dienstag, 21. Juli 2026

10:00 bis 17:00 Uhr,

Mittwoch, 22. Juli 2026

8:00 bis 16:00 Uhr und

Donnerstag, 23. Juli 2026

10:00 bis 14:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Griedelbach, Wetzlarer Str. 13, 35647 Waldsolms

Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde- anwesend. Den Beteiligten wird auf Wunsch die neue Feldeinteilung erläutert.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes) zugestellt. Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug. Es wird darum gebeten, die zugesandten Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zum Auskunfts- und auch zum Anhörungstermin mitzubringen.

Beteiligte, die an der Teilnahme des Anhörungstermines verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

Hinweis

Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Waldsolms und in den angrenzenden Gemeinden und Städten Braunfels, Schöffengrund, Langgöns, Butzbach, Weilmünster und Grävenwiesbach öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Waldsolms-Griedelbach kann sowohl im Anhörungstermin als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden

erhoben wird.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 08. Juni 2026

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -

 (LS)

Im Auftrag
gez. Jürgen Sauer; Verfahrensleiter