Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Am Backhaus - Flurstücke 13/132/0 und 13/133/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Am Rosengarten - Flurstücke 11/96/3 und anteilig 11/94/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Am Sohlbaum - Flurstücke 9/149/0 und 9/152/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße An der Lehmkaut - Flurstück 9/155/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Bonbadener Straße - Flurstücke 11/91/0, 13/129/0 und 13/131/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Im Winkel - Flurstück 13/128/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Jahnstraße - Flurstücke 15/178/1 und 15/181/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Karlseck - Flurstück 11/89/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Kleine Gasse - Flurstücke 11/87/1, 13/122/1 und anteilig 11/94/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Ludwigseck - Flurstück 11/88/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Neukirchener Straße - Flurstücke 11/93/2 und 15/180/4 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Schulstraße - Flurstück 13/130/4 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Schultheißstraße - Flurstück 13/136/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Steinstraße - Flurstücke 5/43/0, 9/150/0, 9/160/2, 9/161/1, 16/69/9 und 16/112/12 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Turmstraße - Flurstücke 13/134/1 und 13/135/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Vor der Lehmkaut - Flurstücke 9/158/1 und 9/153/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach liegende Straße Wilhelmseck - Flurstück 11/90/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.